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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Arzthonorare in Babylon (1008 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 22.11.2014 um 19:01 Uhr (Zitieren)
Zur Zeit des Königs Hammurapi waren die Arzthonorare gesetzlich gestaffelt je nach Stand des Arztes: Die Bezahlung für medizinische Leistungen von Freien, Freigelassenen und Sklaven wurde im Verhältnis 10 : 5 : 2 festgelegt.

Nun, das kommt heute nicht mehr in Betracht.

Interessant aber ein anderer Ansatz, nämlich der, daß Ärzte nicht nur bezahlt, sondern bei Pfusch auch bestraft werden konnten: bis hin zum Abhauen der Hände.

Auch diese Härte ist in unserer empfindsamen Zeit nicht mehr angebracht, im Prinzip jedoch nicht bedenkenswert.

Nun suche ich noch nach den Strafen für schlechte Lehrer.
Re: Arzthonorare in Babylon
Hylebates schrieb am 22.11.2014 um 19:50 Uhr (Zitieren)
Ganz klar: Nervige Schüler.
Die gleiche Strafe gibt es übrigens für Eltern. Mit dem Unterschied, dass die Eltern es immer wieder schaffen, ihre Kinder abzugeben; an Vereine, Schulen etc.
Re: Arzthonorare in Babylon
Γραικίσκος schrieb am 22.11.2014 um 19:56 Uhr (Zitieren)
im Prinzip jedoch nicht bedenkenswert


Schüler als die Strafe des Lehrers. Darüber klagen auch schon die babylonischen Tafelhaus-Texte.
Re: Arzthonorare in Babylon
Hylebates schrieb am 22.11.2014 um 20:20 Uhr (Zitieren)
Woran hat man eigentlich in Babylonien einen schlechten Arzt erkannt? Patient tot? Oder daran, dass sein Patient sowieso gesund geworden ist?
Re: Arzthonorare in Babylon
Βοηθὸς Ἕλληνικός schrieb am 23.11.2014 um 09:02 Uhr (Zitieren)
Im Deutschen Ärzteblatt stand 2005 folgendes:
Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2101 / B-1773 / C-1677
Schott, H.
Zitat: „Wenn ein Arzt einem Bürger eine schwere Wunde mit einem Operationsmesser beibringt und den Bürger heilt, oder wenn er die Schläfe eines Bürgers mit dem Operationsmesser und das Auge des Bürgers erhält, so soll er 10 Scheqel Silber [1] erhalten. Wenn es sich um einen Palastangehörigen handelt, so erhält er 5 Scheqel. Wenn es sich um den Sklaven eines Bürgers handelt, so soll der Eigentümer des Sklaven dem Arzt 2 Scheqel Silber geben. Wenn ein Arzt einem Bürger eine schwer Wunde mit einem Operationsmesser beibringt und den Tod des Bürgers verursacht oder wenn er die Schläfe eines Bürgers mit dem Operationsmesser öffnet und das Auge des Bürgers zerstört, soll man ihm eine Hand abhacken. “

Kodex Hammurapi (um 1760 v. Chr.), eine der ältesten Gesetzessammlungen, die unter anderem auch Arzthonorare und Strafen für Kunstfehler festlegt, wie in den zitierten Paragraphen 215 bis 217; zitiert nach Heinz Schott: Die Chronik der Medizin. Dortmund 1993, Seite 24. – König Hammurapi von Babylon (1728–1686 v. Chr.) erließ diesen Kodex, der auf einer über zwei Meter hohen Stele in babylonischer Keilschrift eingemeißelt ist (heute im Louvre, Paris). Unfähigen Ärzten drohen gemäß den altorientalischen Rechtsvorstellungen („Auge um Auge, Zahn um Zahn“) schwere Sanktionen, bis zum Abhacken der
Hände. Es gibt allerdings keine Zeugnisse über den Vollzug solcher Strafen. –
[1] 1 Scheqel entsprach in Mesopotamien circa 8 g.
Re: Arzthonorare in Babylon
Βοηθὸς Ἕλληνικός schrieb am 23.11.2014 um 09:05 Uhr (Zitieren)
Als Strafe für schlechte Lehrer würde ich dementsprechend gleich "Hand abhacken" empfehlen.
;-)
Re: Arzthonorare in Babylon
Βοηθὸς Ἕλληνικός schrieb am 23.11.2014 um 09:13 Uhr (Zitieren)
Das ist die Stele:
http://tinyurl.com/2g4ec7
Hier eine deutsche Übersetzung des Textes:
http://tinyurl.com/pmtqgbp
Re: Arzthonorare in Babylon
Φιλομαθής schrieb am 23.11.2014 um 15:31 Uhr (Zitieren)
D. h. die Honorarordnung sah nicht die Staffelung nach dem Stand des Operateurs, sondern nach dem Stand des Patienten vor. Das ist aber heute auch noch der Fall, dass für Behandlung des "Palastangehörigen" ein höheres Salär gezahlt wird als für die von Kassenpatienten, oder?

Zitat von Γραικίσκος am 22.11.14, 19:01Interessant aber ein anderer Ansatz, nämlich der, daß Ärzte nicht nur bezahlt, sondern bei Pfusch auch bestraft werden konnten: bis hin zum Abhauen der Hände.

Auch diese Härte ist in unserer empfindsamen Zeit nicht mehr angebracht, im Prinzip jedoch bedenkenswert.

Heutzutage ist es im Allgemeinen der Patient selbst, der mit seiner Unterschrift darauf verzichtet, den Arzt für die Folgen einer möglichen Fehlbehandlung juristisch zu belangen. Welche Auswirkungen die genannte Sanktion im alten Babylon hatte, ist wohl nicht überliefert? Ich sehe hier zwei Möglichkeiten:

a) Da schwierige operative Eingriffe unweigerlich mit einem hohen Risiko des Misslingens verbunden sind, bedeutet eine derartige Kopplung des Patientenschicksals an das des Arztes, dass dieser seine Hände beständig als eine Art Wetteinsatz anbietet und früher oder später verlieren wird. Das Berufsleben von Ärzten wird dann also relativ kurz und die Berufserfahrung entsprechend gering anzusetzen sein.

b) Aufgrund von a) wird zudem die Zahl derer, die sich einem solchen Risiko aussetzen wollen, nicht allzuhoch ausfallen. (Ich denke, daraus ergibt sich eine Situation, die nicht im Sinne des Patientenwohls ist.)

Inzwischen gelangt man glücklicherweise zu einer anderen Fehlerkultur: man hat erkannt, dass das Gebot absoluter Fehlerfreiheit und die Sanktionierung von Fehlern nicht die Neigung zur Vermeidung, sondern zur Verheimlichung von Fehlern verstärken. Aber nur bei Fehlern, mit denen offen umgegangen wird, lassen sich die Ursachen ergründen und Strategien zu ihrer Vermeidung entwickeln. Nur dokumentierte Fehler können in Wissen überführt werden, das den Kollegen (und im Bereich der Medizin auch den Patienten) zugutekommt.
Re: Arzthonorare in Babylon
Hylebates schrieb am 23.11.2014 um 20:30 Uhr (Zitieren)
Ich habe die Stelle zu den Lehrern gefunden. Drakonische Strafen. Wer würde unter solchen Bedingungen noch Lehrer werden? Es ist dann schon gut, wenn alle Fehler dokumentiert werden, damit sich eine Fehlerkultur etabliert, die allen Seiten nützt. Lehrer benutzen rote Markierungen, Eltern und Schüler blaue, schwarze oder rosanenene.
„Wenn ein Lehrer einem Bürgersohn eine schwierige Vokabel mit einer Methode beibringt und den Bürgersohn erzieht, oder wenn er den Schlaf eines Bürgersohnes mit seinem Unterricht stört und das Wissen des Bürgersohnes erhält, so soll er 1 Scheqel Silber [1] erhalten. Wenn es sich um einen Arztsohn handelt, so erhält er 1/2 Scheqel. Wenn es sich um den Sohn eines Adligen handelt, so soll der Vater dem Lehrer 1/3 Scheqel Silber geben. Wenn ein Lehrer einer Bürgertochter eine schwierige Vokabel mit einer Methode beibringt und die Bürgertochter erzieht, oder wenn er den Schlaf einer Bürgertochter mit seinem Unterricht stört und das Wissen der Bürgertochter erhält, soll man ihm eine Hand abhacken.
Wenn der Lehrer sowohl Bürgersohn als auch Bürgertochter erzieht oder ihr Wissen vermehrt, soll man ihm beide Hände abhacken.“
[1] 1 Scheqel entsprach in Mesopotamien circa 8 g.
Re: Arzthonorare in Babylon
Γραικίσκος schrieb am 23.11.2014 um 20:36 Uhr (Zitieren)
Wie soll man das denn verstehen? Wenn ich mit meinem Unterricht den Schlaf eines Knaben störe (im Unterricht?), erhalte ich eine Belohnung, bei einem Mädel wird mir die Hand abgehackt?

Auweia. Da hätte ich aber nicht mehr viele Hände.
Re: Arzthonorare in Babylon
Hylebates schrieb am 24.11.2014 um 08:15 Uhr (Zitieren)
Das ist aus dem Codes Hammurapi. Damals war nicht alles politisch korrekt und Erziehung war noch nicht verweichlicht.

Lange habe ich mit der Frage gerungen, aber jetzt muss ich sie doch stellen.
Einen schlechten Arzt erkennt man daran, dass es seinem Patienten nach der Behandlung schlechter oder gar nicht mehr geht; woran erkennt man einen Lehrer, dem die Hand abgehackt werden sollte?
Re: Arzthonorare in Babylon
Γραικίσκος schrieb am 24.11.2014 um 14:57 Uhr (Zitieren)
Wenn zu Beginn meines Unterrichts (wenn ich den Kurs übernehme) die (meisten) Schüler sehr interessiert an Philosophie sind und dieses Interesse nach einem Jahr erloschen ist, dann sollten mir beide Hände abgehackt werden.
Wenn sie zwar noch etwas interessiert sind, aber nichts Wesentliches in dem Jahr dazugelernt haben, dann reicht eine Hand.

Allerdings weiß ich immer noch nicht, wie ich es beim Unterricht vermeiden soll, den Schlaf einer Bürgertochter zu stören, also nur die Jungen wachzuhalten.
Re: Arzthonorare in Babylon
Γραικίσκος schrieb am 24.11.2014 um 15:01 Uhr (Zitieren)
Wenn ein Arzt einen moribunden Patienten an den Tod verliert, wie sollte man ihn (den Arzt) dafür bestrafen?

Aber etwas anderes ist es, wenn in Deutschland jährlich 30000 Menschen an Infektionen sterben, die sie sich im Krankenhaus zugezogen haben. (MRSA)
Die waren ja zuvor nicht moribund, die haben im Krankenhaus Heilung gesucht.
Re: Arzthonorare in Babylon
Βοηθὸς Ἕλληνικός schrieb am 24.11.2014 um 18:52 Uhr (Zitieren)
Diese sogenannten nosokomialen Infektionen sind wirklich ein Problem, nicht nur MRSA, sondern auch andere Keime. Das Problem ist die zu exzessive Verwendung von Antibiotika, die unbedingt auf die wirklich speziellen Fälle reduziert werden muß. Wenn es um Zahlen geht, muß man auch ehrlicherweise ergänzen:
Die Lebenserwartung ist gegenüber der damaligen antiken Zeit erheblich gestiegen.
Pro Jahr sterben ca. allein ca. 13000, insbesondere ältere Menschen, an den Komplikationen einer Influenza.
Re: Arzthonorare in Babylon
Βοηθὸς Ἕλληνικός schrieb am 24.11.2014 um 19:03 Uhr (Zitieren)
Du, Γραικίσκος, wärst in der Antike altersmäßig die Ausnahme gewesen. Ich denke, man muß solche Dinge immer im Rahmen der damaligen Zeit sehen. Die Rechtsnormen wollen wir doch heute nicht mehr, die damals existierten, oder?
Re: Arzthonorare in Babylon
Γραικίσκος schrieb am 24.11.2014 um 19:41 Uhr (Zitieren)
Lieber nicht, nein.
Re: Arzthonorare in Babylon
Hylebates schrieb am 24.11.2014 um 20:03 Uhr (Zitieren)
Meint es Hammurabi wohl so, dass tatsächlich nur diese wenigen ärztlichen Interventionen zur Debatte stehen, nicht irgendeine andere?

Das Interesse der Schüler als Merkmal zu nehmen ... nicht schlecht!
Re: Arzthonorare in Babylon
Βοηθὸς Ἕλληνικός schrieb am 24.11.2014 um 22:01 Uhr (Zitieren)
Das Interesse der Schüler als Merkmal zu nehmen ... nicht schlecht!

Gute Idee! ;-)
Ich denke da immer an meinen Lehrer im Lk Latein (Lehrer für Latein, Griechisch und Geschichte), leider schon verstorben:
Ein spitzen Lehrer: witzig, fachlich optimal, er konnte einfach mit uns Schülern. Er war zugegeben einer der besten Lehrer unseres Gymnasiums. Vielleicht auch ein Grund, warum ich heute noch Freund der Antike bin.
 
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