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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Methusalems (756 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 23.01.2019 um 14:34 Uhr (Zitieren)
Kürzlich habe ich in der Zeitung gelesen, die laut Guinness-Buch älteste Person der Welt, eine US-Amerikanerin, sei als Betrügerin entlarvt worden; sie habe beim Tod ihrer Mutter deren Identität angenommen, um weiterhin die Rente kassieren zu können.
Da muß man also mit Betrug rechnen oder mit Übertreibung.

Lassen wir einmal unglaubwürdige Angaben außen vor - der älteste Mensch der Antike, von dem wir wissen, war das der Sophist Gorgias von Leontinoi mit überlieferten 100 Jahren?
Re: Methusalems
οὔτις schrieb am 23.01.2019 um 15:22 Uhr (Zitieren)
Der Begriffsgeber mit seinen 969 Jahren sollte zumindest kurz erwähnt werden.
Re: Methusalems
HB schrieb am 23.01.2019 um 16:17 Uhr (Zitieren)
Die absurden, utopischen Altersangaben im AT sind theologischen Motiven geschuldet, ebenso die Namen vieler biblischer Gestalten, an deren Historizität berechtigt gezweifelt werden darf.

http://www.zfg.uzh.ch/static/2004/kunz_bibAlter.pdf
Re: Methusalems
Φιλομαθής schrieb am 23.01.2019 um 22:34 Uhr (Zitieren)
Zitat von Γραικίσκος am 23.1.19, 14:34Lassen wir einmal unglaubwürdige Angaben außen vor - der älteste Mensch der Antike, von dem wir wissen, war das der Sophist Gorgias von Leontinoi mit überlieferten 100 Jahren?

Gorgias' Alter wird in der Überlieferung meist mit 108 (±1) Jahren angegeben, so auch bei Plinius dem Älteren, NH 7, 156 und Ps.-Lukian, Μακρόβιοι 23. Bei diesen finden sich weitere Beispiele für langlebige Menschen (NH 7 ab Kap. 153).

Von Phlegon von Tralleis hat sich ein Werklein erhalten (Περὶ μακροβίων), das hauptsächlich aus der Aufzählung der aus den damaligen Zensuslisten extrahierten Namen der Zentenare und Überhundertjährigen Italiens besteht (zu denen sich einzelne Beispiele aus anderer Überlieferung gesellen). Auch Plinius bedient sich dieser Quelle (NH 7, 162 f.) und entdeckt mehrere 130- und 140-Jährige darin. Da sieht man, was mediterrane Ernährung bewirken kann!
Re: Methusalems
filix schrieb am 23.01.2019 um 23:51 Uhr (Zitieren)
Für die 108 Jahre, die von einigen als maximale Lebensspanne betrachtet wurde, bietet Plutarch in Moralia 415d-e eine Herleitung in Anlehnung an bei Platon im Timaios 34c - 35a dargestellte pythagoreischen Zahlenreihen, die die Mischungsverhältnisse von Wandel- und Unwandelbarem bei der Verbindung von Weltseele und Weltkörper beschreiben sollen.
Eine solche Begründung wird heute niemanden mehr überzeugen, ob es irgendeine systemisch eingeschriebene unüberwindliche Grenzen der Lebensdauer gibt, gehört jedoch nach wie vor zu den recht kontrovers diskutierten Fragen der Forschung.

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Nehmen wir mal an, die Supercen(sus)tenerians sind weder Erfindungen von Phlegon oder Plinius maior noch falsch protokollierte Angaben, auch keine Folgen der Mittelmeerdiät, sondern gewöhnliche Lügner - was könnte das Motiv gewesen sein? Altersbezogene Ausnahmen von der Steuerpflicht? Erbrechtliche Aspekte?
Re: Methusalems
filix schrieb am 24.01.2019 um 00:02 Uhr (Zitieren)
... pythagoreische Zahlenreihen ...
... Grenze ...
Re: Methusalems
Φιλομαθής schrieb am 24.01.2019 um 14:01 Uhr (Zitieren)
Dass sich hinter den unwahrscheinlichen Lebensaltern auch ein Trick zur Vermeidung der Erbschaftssteuer verbergen könnte, erscheint mir vorstellbar, etwa in der Form, dass man den Senior, der zu Grabe getragen wurde, für den vorzeitig hingeschiedenen Filius ausgab und dieser in die Rolle des eigenen Vaters schlüpfte (also ähnlich wie das im Fall der Jeanne Calment angenommen wird).

Zwar wurde von römischen Bürgern die vicesima hereditatium bei Erbschaften unter engen Verwandten nicht erhoben, aber wenn nur der Sohn das Bürgerrecht erworben hatte, so wurde der Vater für ihn zum extraneus und die Erbschaftssteuer fällig. Diese Regelung wurde nach Plinius d. J. (paneg. 37) erst unter Nerva abgeschafft. Mir ist allerdings nicht klar, ob die von Plinius d. Ä. und Phlegon erwähnten Personen hiervon überhaupt betroffen gewesen sein können.
Re: Methusalems
filix schrieb am 24.01.2019 um 15:08 Uhr (Zitieren)
Es ist auch gar nicht klar, wer aller diese Census-Daten einsehen durfte und zu welchen Zwecken sie so gebraucht wurden, wodurch sich weitere Motive für falsche Angaben ergeben könnten. Phlegon oder Plinius hatten ja offensichtlich ungehindert Zugriff auf das Archiv.

In einschlägigen Darstellungen liest man zwar immer wieder, dass der Eid des Hippokrates grundsätzlich die Idee schutzwürdiger Informationen birgt, sonst kenne ich aber kaum Beispiele aus der Antike, in denen man so etwas wie die Anfangsgründe des Datenschutzes erkennen könnte.
Re: Methusalems
filix schrieb am 24.01.2019 um 15:11 Uhr (Zitieren)
und zu welchen Zwecken sie so gebraucht wurden


D.h. natürlich noch so, von der Besteuerung und der Aushebung abgesehen.
Re: Methusalems
Γραικίσκος schrieb am 24.01.2019 um 16:40 Uhr (Zitieren)
Datenschutz in der Antike - das ist mal eine interessante Frage, zu der auch mir auf Anhieb nicht mehr einfällt als der Eid des Hippokrates. Aber Censuslisten ...
Sie könnten in Zivilprozessen eine Rolle gespielt haben, wenn der Schuldner behauptete, mittellos zu sein. Oder bei einer Kreditaufnahme, etwa wie heute die Schufa.

Staatliche Bibliotheken, z.B. die von Alexandria, waren doch öffentlich, oder?
 
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