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ipso facto in curedo — 781 Aufrufe
Norbert Lorsbach am 17.7.09 um 9:48 Uhr (
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Hallo lieber Lateiner,
als Nichtlateiner stehe ich mal wieder vor der Frage, ob ich eine lateinische Passage aus einer Handschrift des 17. Jahrhunderts richtig transkripiert habe. Deswegen meine Bitte an euch, mich zu ggfls. zu berichtigen. Es geht um das Wort „curdeo“, was möglichweise nicht korrekt transkripiert ist. In dem Text geht es um die Amtsenthebung eines katholischen Pafrrers . Die Stelle mit dem lateinischen Passus lautet:
„Also befehlen Churfürstliche Gnaden zu Trier, unser guter Herr, von Ertzbischöflicher macht und crafft dero ordinariats obgemelten abgestandenen Pastorn Caesareo hiermit, daß er sub poena excommunicationis ipso facto in curedo, forthin von der Pastoralfunction und Administration der Heyl. Sacramente ... sich enthalte.“
Passt das Wort „curedo“ zu dem übrigen lateinischen Text oder habe ich es fehlerhaft transkribier? Vielen Dank für eure Hilfe.
Re: ipso facto in curedo
Graeculus am 17.7.09 um 10:28 Uhr (
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IDer Sinn ist der:
... daß er bei Strafe der Exkommunikation (sub poena excommunicationis) im Falle der Zuwiderhandlung (ipso facto in curedo) ...
Das beantwortet freilich nicht die Frage, woher dieses „curedo“ stammt. Wg. des „in“ + Endung „o“ vermute ich einen Ablativ, mithin ein tatsächlich lateinisches Wort.