Latein Wörterbuch - Forum
Text aus dem Jahr 1740 mit lateinischen Passagen — 634 Aufrufe
Norbert Lorsbach am 7.8.09 um 19:51 Uhr (
Zitieren)
IIIHallo liebe Lateiner,
als Nichtlateiner stehe ich mal wieder auf dem Schlauch, nezüglich einiger lateinischerPassagen in einem, zugegebener Maßen kompliziert scheinenden Text aus dem Jahr 1740. Wäret ihr so nett und könntet mir die darin enthaltenen lateinischen Passagen ins Deutsche übersetzten. Den Zusammenhang der Übersetzung mit dem komlpiziert erscheinenden Text will ich dann gerne selbst herstellen. Es handelt sich um flgenden Text.
„Alß vor einigen jahren ich pastor mit dem evangelisch lutherischen den Joan Hombach undt consorten zu Fenstorff kirchspels Geberrtzhan, welcher gewisse kirchen güter so auch einen solch in nahmen in allen kirchen registern führen, auch bey meinem praeantenssori petro Arnoldi versteigert worden, angabe, sie müsten mit gewißen jahren mit halben belehnt werden, wollte selbe keinen lehn brieff annehmen, vorgebende, eß könne ihnen niemand daß quart guth abnehmen: worauß dan ein unversehener rechtshandel parte adverssa contestante litem negative bey hiesigem judicio saeculari entsunte: wobey dan kirchenmeister vor sich et simul in animas pastorum juramentum columnia auß zu schwören abgewießen wurden welches alleß umständlicher herrn officialitus commissario Schwang p.m. berichtete, wurde ich zwahr deßhalbe juramentum bey herrn catholischen pastor zur kirchen Christophoro Pattenberg p.m. in praesentia partis adversa persönlich auß zu schwöhren, und folgendes elogium apud judicem saecularem zu producieren angewießen; wurde aber nichtß weitheres gestattet, alß daß auff vieles ansuchen die […] sive testii pro ecclesia in perpetuam rei memoriam seyend für sich gangen: worauff dan ich acta praeliminaria (solle zu Coblentz auff zu zeigen) bey hern advocato lutherano, so der kirchen gedienet, begehrte, solle aber auß zu geben, sich weigerte, eß seyn dan von dem ambt schriftlich erlaubt; auch ein solches beym ambtsverwalter Heiligenstatt von den catholischen kirchenmeistern angesucht, aber abgeschlagen worden: quod non […] respicione fraudis toli mali et cetera dahero wan herinnen nicht kann vorgekehrt werden, bona propria ecclesia transibant in cersitica.“
Vielen Dank für eure Mühe.
Re: Text aus dem Jahr 1740 mit lateinischen Passagen
Elisabeth am 8.8.09 um 7:23 Uhr (
Zitieren)
Mit den juristischen Fachausdrücken hab' ich’s nicht so. Aber ich fange mal mit den harmlosen Sachen an:
judicio saeculari: weltlicher Richter
elogium apud judicem saecularem: Rede (Plädoyer?) vor dem weltlichen Richter
acta praeliminaria : vorangehende / vorbereitende Taten (Akten?)
Leider stehen ausgerechnet in den lateinischen Passagen oftmals Auslassungspünktchen; gerade das Wort sive tritt eigentlich nur im Doppelpack auf, hier steht’s nur einmal, und davor fehlt was.
Im übrigen fürchte ich, dass nicht alles richtig abgeschrieben ist. praeantenssori? entsunte? Auß? toli?