Latein Wörterbuch - Forum
AcI — 1827 Aufrufe
hospes am 25.8.14 um 23:18 Uhr (Zitieren) II
Credebam te hoc intellexisse.

Übersetzungsvorschläge:
Ich glaubte,
1. du hast dies verstanden.
2. du habest dies verstanden.
3. du hattest dies verstanden.

Ich denke, dass Variante 1 falsch ist. In Büchern finde ich öfter Variante 2, aber auch Variante 3.
Sollte nicht PQP richtig sein, ist ja vorzeitig?
Re: AcI
filix am 26.8.14 um 0:29 Uhr, überarbeitet am 26.8.14 um 20:05 Uhr (Zitieren) I
Es gelten die Regeln der Zielsprache. Für die indirekte Mitteilung des im Lat. durch den AcI ausgedrückten Inhalts des Glaubens tritt im Dt. der Konjunktiv I im Verbzweitsatz ein - „Ich glaubte, du habest dies verstanden.“ (Das gilt allerdings nicht, steht das auslösende Verb in der ersten Person und im Präsens - in diesem Fall ist immer der Indikativ zu wählen : „credo te hoc intellexisse“ - „Ich glaube, du hast es verstanden.“)
Re: AcI
hospes am 26.8.14 um 1:15 Uhr (Zitieren)
Ganz verstehe ich die Antwort noch nicht. Gilt dies auch für andere Konstruktionen (verba affectus od. unpersönliche Ausdrücke, etc.)?

zB.
Gavisus sum te hoc intellexisse.
Apparuit te hoc intellexisse.


1. Beide Beispielsätze also mit Konj. I im Deutschen?
2. Heißt das jetzt, die Übersetzung mit Plusquamperfekt wäre falsch?
3. Ist meine Annahme richtig, dass Variante 1 auf jeden Fall falsch ist (außer es steht intellegere?
Re: AcI
gast2608 am 26.8.14 um 7:03 Uhr (Zitieren)
„du habest verstanden“ klingt veraltet. Man sagt heute meist „du hättest verstanden“.
Re: AcI
hospes am 26.8.14 um 12:05 Uhr (Zitieren)
Sorry, kann man das eindeutiger formulieren? Ist es im dt. wirklich egal ob dort Perf. od. PQP steht?

Ändert sich das alles, wenn ich den AcI mit „Scivi“ einleite ?
Re: AcI
filix am 26.8.14 um 12:41 Uhr, überarbeitet am 26.8.14 um 20:06 Uhr (Zitieren) I
Gilt dies auch für andere Konstruktionen (verba affectus od. unpersönliche Ausdrücke, etc.)?


Das gilt überall dort, wo im Dt. der Konjunktiv (als schriftsprachlicher Standard) als Ausdruck einer indirekten Mitteilung, eines Gedanken- oder Glaubensinhaltes usf. steht. Bei „freuen“ ist das z.B. nicht der Fall: „Ich freute mich, dass du dies verstanden hattest. Ebenso wenig im zweiten Fall: “Es war offensichtlich, dass du es verstanden hattest." (Die Wahl des Konjunktivs im Dt. wird im Übrigen von zahlreichen Faktoren beeinflusst.)


„du habest verstanden“ klingt veraltet. Man sagt heute meist „du hättest verstanden“.


Das sagt man nicht (nur), weil es „veraltet“ klingt, sondern (vor allem), weil der Konj. II nachträglich die irrige Annahme ausdrückt (Ich glaubte, du hättest verstanden. Hast du aber offensichtlich nicht.).
Sonst wählt man in der Umgangssprache eher den Indikativ und meidet den Verbzweitsatz - der Siegeszug des Perfekts führt zudem in der alltäglichen Kommunikation m.E. i.d.R. zu „Ich habe geglaubt, dass du verstanden hast.“ Daraus erklären sich auch Übersetzungsvorschlag Nr. 1 und 3.



Ist es im Dt. wirklich egal ob dort Perf. od. PQP steht?

Wo?

Re: AcI
hospes am 26.8.14 um 13:34 Uhr (Zitieren)
Hier:
Zitat von gast2608 am 26.8.14, 7:03„du habest verstanden“ klingt veraltet. Man sagt heute meist „du hättest verstanden“.


Filix, danke für deine ausführlichen Antworten. Ich habe jetzt ein besseres Bild.
Es gibt also keine einheitliche Übersetzung für die Konstruktion „AcI-Auslöser in der Vergangenheit + vorzeitiger AcI“.
Je nach Konstruktion bzw. Sinn ist der Konj. I (Perf.) oder das PQP richtig. Könnte man das so sagen?

Den Satz
Scivi te hoc intellexisse.
würde ich übersetzen mit:
Ich wusste, du hattest dies verstanden.
- wenn ich deiner Erklärung richtig folgen konnte.
Re: AcI
filix am 26.8.14 um 13:56 Uhr, überarbeitet am 26.8.14 um 13:58 Uhr (Zitieren) I
Es gibt also keine einheitliche Übersetzung für die Konstruktion „AcI-Auslöser in der Vergangenheit + vorzeitiger AcI“.


So ist es.


Je nach Konstruktion bzw. Sinn ist der Konj. I (Perf.) oder das PQP richtig. Könnte man das so sagen?



Je nach Modus-/Tempuswahl gemäß den Regeln der Zielsprache in Abhängigkeit vom Verb bzw. der Konstruktion. Mit einigen Zusätzen, die ich hier nicht alle aufzählen kann - e.g. a) Wenn der Konj. I nicht vom Indikativ als Form unterschieden ist, tritt der Konj. II ein. b) Wenn kontextuell ein Konj. II als Ausdruck z.B. der Distanz/des Zweifels wie im Beispiel der irrigen Annahme (Ich glaubte, du hättest mich geliebt) gerechtfertigt ist ...



Den Satz
Scivi te hoc intellexisse.
würde ich übersetzen mit:
Ich wusste, du hattest dies verstanden.
- wenn ich deiner Erklärung richtig folgen konnte.


Ja. Verben des Wissens und Wahrnehmens stehen heute im Dt. zumeist mit dem Indikativ. Das war einmal anders.
Re: AcI
hospes am 26.8.14 um 14:32 Uhr (Zitieren)
Also 3 Möglichkeiten für oben genannte Konstruktion:
1. Konj I Perf.
2. Ind. PQP
3. Konj II PQP
Re: AcI
filix am 26.8.14 um 14:49 Uhr, überarbeitet am 26.8.14 um 20:08 Uhr (Zitieren)
Also 3 Möglichkeiten für oben genannte Konstruktion:


1. Konj I Perf. = regulärer Gebrauch des Konj. der indirekten Mitteilung im schriftsprachlichen Standard der dt. Sprache.
2. Ind. PQP = Umgangssprache
3. Konj II PQP = Da müsste man jetzt nachforschen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen im Lat., dass man einen Konj. II hier als Ausdruck z.B. der irrigen Annahme ex post (Ich dachte, du hättest es verstanden. Wohl doch nicht, wie man an deinen Fehlern sieht.) setzen kann (man denke an den Irrealis in der Abhängigkeit). Ich behaupte mal bis auf Widerruf, dass das auch bei Inf. Präs./Perf. im AcI in Einzelfällen gerechtfertigt sein kann.
Re: AcI
hospes am 26.8.14 um 15:35 Uhr (Zitieren)
3. Konj II PQP = Da müsste man jetzt nachforschen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen im Lat., dass man einen Konj. II hier als Ausdruck z.B. der irrigen Annahme ex post (Ich dachte, du hättest es verstanden. Wohl doch nicht, wie man an deinen Fehlern sieht.) setzen kann (denkt man an den Irrealis in der Abhängigkeit). Ich behaupte mal bis auf Widerruf, dass das auch bei Inf. Präs./Perf. im AcI in Einzelfällen gerechtfertigt sein kann.


Ich spinne das jetzt ein bisschen weiter.

Es war offensichtlich, dass du es verstanden hättest, wenn ich dir geholfen hätte. (hab ich aber nicht)

Wie würde man dies ins Lat. übersetzen?
Re: AcI
gast2608 am 26.8.14 um 16:51 Uhr (Zitieren)
Apparuit te id intellecturum fuisse, si te adiuvissem.
Re: AcI
Klaus am 26.8.14 um 17:01 Uhr (Zitieren)
@gast2608: Warum wählst du hier den Infinitiv Futur?
Was sagst du zu meinem Vorschlag?

Apparuit te intellexisse me adiuvante.
Re: AcI
gast2608 am 26.8.14 um 17:23 Uhr (Zitieren)
Wegen des Irrealis der Vergangenheit, der in deinem Vorschlag nicht zum Ausdruck kommt.

http://members.aon.at/latein/Kondiz.htm
Re: AcI
hospes am 26.8.14 um 18:57 Uhr (Zitieren)
Danke Leute!
Re: AcI
addiscens am 26.8.14 um 19:03 Uhr (Zitieren)
Mihi persuasi multa in obscuro futura fuisse, si non quaesivisses, nonnullosque nonnulla addidicisse. :))
Re: AcI
Marcus am 27.8.14 um 22:51 Uhr (Zitieren)
Satz: Er glaubte, ich habe dies verstanden.

Wie verhält sich die Wiedergabe denn, wenn ich den deutschen Nebensatz mit einem >daß< anlauten lasse? Ich habe dazu etliche Geschichten gehört. Welche Version ist richtig?

1. Mit Konj.: Er glaubte, daß ich dies verstanden hätte.
(hätte deswegen, da ja der Konj. I dem Ind. gleich ist)
2. Mit Ind.: Er glaubte, daß ich dies verstanden habe.
Re: AcI
filix am 28.8.14 um 14:00 Uhr (Zitieren)
Nach den genannten Regeln nur Nr. 1. Die Akzeptanz von Nr. 2 ist allerdings durch den „dass“-Satz im Vergleich mit dem Verbzweitsatz erhöht, da er als Signal der indirekten Mitteilung fungiert (und diese nicht allein durch den Konjunktiv realisiert wird). Zudem mag es Kontexte geben, wo der beim Ausweichen auf den Konjunktiv II der Formidentität mit dem Indikativ wegen mehr oder minder unvermeidlich mitschwingende Ausdruck des Zweifels/der Distanznahme/der irrigen Annahme usf. so unerwünscht ist, dass der Wechsel deshalb unterbleibt.
Re: AcI
Marcus am 28.8.14 um 14:38 Uhr (Zitieren)
Vielen Dank, filix.
 
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