Hallo,
ich habe eine Frage zur Subjuktion ubi (primum) und vergleichbare.
Bei einmaligen Handlungen in der Vergangenheit steht danach als absolutes Tempus Indikativ Perfekt.
Bei Bezug auf eine futuristische Handlung auch das Futur II.
Meine Frage ist jetzt, ob man auch das generalisierende Präsens setzen könnte.
Schonmal danke für die Hilfe
Gruß
Thomas
Entschuldigung für die späte Antwort, aber war am Wochenende unterwegs.
Genau dies meine ich mit generalisierendem Präsens, wenn es halt immer so ist.
Im RH steht dazu eben nichts, aber da steht ja nicht einmal das mit Futur II drin, sondern es wird nur auf die Vergangenheit eingegangen. (Im RH muss man auch immer wieder Ergänzungen durchführen).
Wenn darauf keiner eine einleuchtende Antwort findet, werde ich derartige Sätze einfach immer mit indikativischem „cum-Satz“ übersetzen. Das sollte ja immer klappen :D
Es ging um folgenden Satz: Sobald die höchste Macht bei einem einzigen liegt, bezeichnen wir diesen einen als König und die Verfassung dieses Staates als Königtum.
(ehemaliger Klausurentext aus "de re publica 1, 42-43)
Meiner Meinung nach recht ungünstig übersetzt.
Jetzt verstehe ich erst deine Frage.
Dies „sobald“ ist keines, dass ein Zeitverhältnis bezeichnen will. Spontan würde man dort ja auch eher mit „dann, wenn“ oder „in dem Fall, dass“ übersetzen.
Ich meine mich zu erinnern, daß Cicero an dieser Stelle à la Polybios die Entstehung der Staatsformen beschreibt, deren erste die Monarchie ist.
Insofern bezeichnet dieses „sobald“ durchaus ein Zeitverhältnis.
Nur wenn man an den Kreislauf der Verfassungen denkt, komt ein „dann, wenn“ ins Spiel.
Sowas passiert Dir aber selten, geschätzter arbiter, gelt?
meine Tastatuss ist nicht mehr die fitteste, und da mich eiinige hier kennen und andere sowas gar nicht bemerken, bin ich etwas nachlässig mit der Eigenkorrektur