paradigma enim respondet inductioni logicae, syllogismo enthymema. quod qui abbreviatum esse censent syllogismum, cui una propositionum desit, Aristotelis verae sententiae non sufficiunt. apparet enim enthymema non forma, sed vi probandi vero syllogismo cedere.
Es geht mir besonders um das „quod“ (quod qui ...) im zweiten Satz. Ist es adverbial oder als Konjunktion zu verstehen? Wie ist der nach dem AcI folgende Teil (..., Aristotelis ... sufficiunt) einzuordnen? Wie kann „verae sententiae“ am besten übersetzt werden? Hier mein bisheriges Ergebnis: das Beispiel nämlich entspricht der Induktion, der rhetorische Schluss der Deduktion. Manche meinen nun, dass der Syllogismus, dem ein Vordersatz fehle, verkürzt sei, (und) die Ausführungen Aristoteles' unzureichend sind. Es ist allerdings klar, dass der rhetorische Schluss nicht durch die Form, sondern durch die Beweiskraft einem echten Syllogismus nachsteht.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Re: quod
filix am 18.7.17 um 23:43 Uhr, überarbeitet am 19.7.17 um 11:55 Uhr (Zitieren)
„Die, die (qui) der Meinung sind (censent), dass dieses (quod - also das Enthymem) ein verkürzter Syllogismus (abbreviatum syllogismum) sei (esse), dem (cui) einer (una) der Vordersätze (propositionum) fehle (desit), genügen (sufficiunt) der wahren Ansicht (verae sententiae) des Aristoteles (Aristotelis) nicht (non). Es zeigt sich nämlich (apparet enim), dass das Enthymem (enthymema) nicht hinsichtlich der Form (forma), sondern der Beweiskraft (vi probandi) einem echten Syllogismus (vero syllogismo) nachsteht (cedere).“
Der Autor ist also der Auffassung, dass die (spätere) Syllogismus-truncatus-Lehre eine nicht ausreichende Interpretation der aristotelischen Ansicht in dem Punkt darstelle.
Re: quod
viator am 19.7.17 um 8:06 Uhr, überarbeitet am 19.7.17 um 8:18 Uhr (Zitieren)
Du hast dich offenbar verlesen. propositum steht nicht da.
vera sententia= wahrer Satz, wahre Aussage
Gemeint ist m.E., dass das Enthymema dem Anspruch einer wahren Aussage im Sinne von Aristoteles nicht genügt, also unzureichend, weil unvollständig, ist.
Re: quod
filix am 19.7.17 um 10:30 Uhr, überarbeitet am 19.7.17 um 12:19 Uhr (Zitieren)
„qui censent ... non sufficiunt“ kann nicht ausdrücken, dass das Enthymem „einer wahren Aussage nicht genügt“, es sind die, die annehmen, schon Aristoteles habe dasselbe (nur) als verstümmelten Syllogismus aufgefasst, die hier als ungenügend kritisiert werden. Siehe folgende Kurzdarstellung des Problems in Fußnote 14: https://books.google.de/books?id=JYYjAAAAQBAJ&pg=PA21
Danke für den interessanten Link, der den Sachverhalt umfassend klärt.
Das würde ich dann etwas freier übersetzen mit: werden der tatsächlichen/eigentlichen Ansicht/Definition des A. nicht gerecht = verfehlen/missverstehen die ...
Der Beispielssatz aus meinem Link (Definition des Enthymems) legt indes eine richtige Interpretation der „Nicht-Genüger“ nahe:
„z.B.: Du bist ein Mensch, also nicht fehlerfrei.“
Es fehlt die wichtige Prämisse: Kein Mensch ist fehlerfrei/Alle Menschen haben Fehler.
Nur so ist die Aussage zwingend logisch. Es könnte ja irgendwo einen fehlerfreien Menschen geben, den man nur noch nicht entdeckt hat (vgl: schwarzer Schwan).
Andererseits schließt der Begriff MENSCH gewöhnlich Fehlerbehaftetsein ein.
Da in der Logik alles genau definiert sein will, sollte man es also besser dazusagen.
PS:
Zudem müsste man auch den Begriff der Fehlerfreiheit genau definieren, bei dessen Definition wohl wieder einiges zu definieren wäre, was zu einem regressus ad infinitum führen dürfte. :)