Mit wessen Einnwilligung maßt du dir an, für andere als dich selbst zu sprechen? Übrigens: Schon mal auf die Idee gekommen, dass v. auch wg. deiner Schleimerei hier so unbeliebt ist?
Re: Übersetzung-Recht
Klaus am 7.9.17 um 16:50 Uhr, überarbeitet am 7.9.17 um 17:00 Uhr (Zitieren)
Ein volpone war hier noch niemals im Forum. Wie kann er dann ein Urteil fällen?
Ein Urteil findest du in meinen Beiträgen nicht, nur drei Fragen, die du evtl. einmal durch den Kopf gehen lässt.
@ viator: Freut mich, dass ich dich zum Googeln angeregt habe.
Gute Frage. Viator ist und war nie Experte. Er will es nur sein, aber dafür ist er zu dumm. Wenn du gute Vorschläge haben willst, dann warte auf filix, arbiter, Lateinhelfer, auch Rex ist wesentlich besser.
Da gebe ich dir, zumindest teilweise, recht. Ich habe den Satz des TE interpretiert, der häufig von Prozessbeteilgten (Kläger/Beklagter) gebraucht wird.
Ein Kläger klagt, weil er meint Recht zu haben. Ob er dieses/„sein“ Recht auch bekommt, hängt aber davon ab, ob das Gericht seiner Klage stattgibt. Verliert er, empfindet er das ggf. als ungerecht.
Ja, das stimmt. Der Duden lässt mittlerweile zwar beides zu und empfiehlt die Kleinschreibung. Das war aber mal anders. In den Frühzeiten der Rechtschreibreform galt nur die Großschreibung als richtig (bis vor rund 10 Jahren glaube ich). Ich wollte mit der Großschreibung den Bezug zum Ausgangssatz herstellen, „im Recht zu sein“ wäre aber natürlich besser gewesen. ;)