ich habe die letzten Sätze aus der Lektion übersetzt und würde mich über eine Korrektur freuen.
Gratias ago,
Miguel
I. Die Mönchsregel
1. Benedictus in Regula monachorum scripsit fratres tum vere monachos esse, si labore manuum suarum viverent, ut sancti Apostoli fecissent.
Benedikt schrieb in der Mönchsregel, dass die Brüder (nur) dann wahre Mönche seien, wenn sie von ihrer Hände Arbeit lebten, wie die heiligen Apostel es gemacht hätten.
2. Eadem in Regula scripsit, praeterea conferrent monachi studium in lectionem divinam; si quis inventus esset, qui lectionis horis otio vacaret, primo a fratribus moneretur, deinde, si iterum contra Regulam fecisset, a Priore puniretur.
In derselben Regel schrieb er, dass die Mönche sich dem Studium der heiligen Schrift widmen sollten; wenn irgendjemand gefunden worden war, der in den Stunden der Lektüre Zeit hatte für Müßigang (faulenzte), sollte er zunächst von den Brüdern ermahnt werden, schließlich sollte er, wenn er wieder gegen die Regel verstoßen hatte, vom Abt/Prior bestraft werden.
II. Grabinschriften
1. Hic iacit Fugilo quae vixit annos XL fidelis in pace recessit.
Hier liegt Fugilus, der vierzig Jahre Jahre aufrichtig/im christlichen Glauben lebte, und nun in Frieden ruht.
2. Si quis dignatur escire meo nome Rusufula dicor qui vixi annis IIII et m(ensibus) XI sociata M(artyribus) S(anctis)
Wenn irgendjemand meinen Namen wissen möchte, man nennt mich (ich heiße) Rusufula, die sich im vierten Jahr und elften Monat mit den Heiligen Märtyrern verband.
Könnte der Konjunktiv im Lateinischen nicht einfach nur der indirekten Rede geschuldet sein und der Konditionalsatz ist eigentlich indikativisch (wie Miguel übersetzt hat, jedoch fände ich im Dt. indirekte Rede besser)? Es geht ja nicht darum, was geschehen wäre, wenn so etwas eingetreten wäre, sondern darum, was jedesmal geschah, wenn es eintrat. Ich würde das im Deutschen alles in indirekte Rede übersetzen:
Wenn jemand vorgefunden worden sei, der... sei er zuerst von den Brüdern ermahnt worden... wenn jemand nochmals wider die Regel gehandelt habe, sei er vom Abt bestraft worden.
Ich glaube, hier liegen keine Jussive vor. Die Konjunktive sind offenbar der indirekten Rede geschuldet und die Tempora entsprechen den Regeln der consecutio temporum.
Re: Noch zwei Sätze (28 B 3 und C)
viator am 16.9.17 um 6:26 Uhr, überarbeitet am 16.9.17 um 6:27 Uhr (Zitieren)
2.
In derselben Regel schrieb er, dass sich die Mönche außerdem dem Studium der heiligen Schrift widmen sollten; wenn man jemanden finde/antreffe, der in den Stunden der Lektüre Zeit habe für Müßigang (faulenze), solle er zunächst von den Brüdern ermahnt werden, schließlich solle er, wenn er wieder gegen die Regel verstoßen habe/verstoße, vom Abt/Prior bestraft werden
inventus esset : Ersatzkonjunktiv für Futur II (wörtl.: falls man einen gefunden haben werde, der ..)
Im Dt. genügt hier Präsens. Es handelt sich um Anweisungen (Iussive) in der ind. Rede. Alle sind abhängig vom Perfekt „scripsit“, einem so genannten Nebentempus.
"Alle Arten von Aufforderungen und Bitten werden in der oratio obliqua mit dem Konjunktiv ausgedrückt, und zwar je nach übergeordnetem Tempus im Konjunktiv Präsens oder Imperfekt. Die Verneinung ist nē. Im Deutschen greift man meistens auf Modalverben zurück:
[Dīcit: – Er sagt:]
(Nē) puellās laudēs. – Du mögest / sollest die Mädchen (nicht) loben. [Dīxit: – Er sagte:] (Nē) puellās laudārēs. – Du mögest / sollest die Mädchen (nicht) loben."
Vielen Dank, das sind ja sehr ausführliche Anmerkungen, die mir auf jeden Fall weiterhelfen. Die consecutio temporum und die ind. Rede muss ich mir nochmal in Ruhe anschauen. In meinem Lehrbuch wird das sehr knapp dargestellt.
Zu dem Satz (II. 2.) habe ich doch noch eine Frage. Übersetzt man das „qui“ (bzw. richtigerweise „quae“) hier mit „die“? Ich bekomme „qui/quae“ und die Ich-Form irgendwie nicht unter einen Hut... eine Übersetzung mit: „die ... lebte“ passte ja mit „vixi“ nicht zusammen.
Vorschlag:
Wenn jemand meinen Namen wissen möchte: Ich heiße Rusufa, die ich 4 Jahre und 11 Monate verbunden mit / in Einheit mit den heiligen Märtyrern gelebt habe.
Re: Noch zwei Sätze (28 B 3 und C)
Miguel am 16.9.17 um 22:54 Uhr, überarbeitet am 16.9.17 um 22:57 Uhr (Zitieren)
Danke, Klaus, jetzt blicke ich durch! Mir ist erst im Nachhinein aufgefallen, dass das Fehler des Steinmetz waren und keine Nebenformen oä. :)
Das wäre sicherlich gut gewesen... mea culpa. ;)
Re: Noch zwei Sätze (28 B 3 und C)
filix am 16.9.17 um 23:08 Uhr, überarbeitet am 16.9.17 um 23:20 Uhr (Zitieren) II
Das Vorbild deines Schulbuchbeispiels ist eine historische Inschrift aus dem 5. oder 6. Jhdt., bei der erstens der Name nicht vollständig erhalten, zweitens die Auflösung der Abbreviatur MS nicht unumstritten, drittens, selbst wenn die Deutung sociata M(artyribus) S(anctis) oder sociata M(artyribu)S stimmt, noch nicht gesagt ist, dass dieser Teil zum Relativsatz gehört. Die Interpretationen gehen eher in die Richtung einer Bestattung der knapp Fünfjährigen bei lokal verehrten Märtyrern: „Der Glaube, daß eine Bestattung bei Gräbern von Märtyrern und Heiligen der Seele des Verstorbenen heilsam sei, war ein sehr allgemeiner, der in vielen Inschriften uns entgegentritt.“ ( E. Gose)