Hallo zusammen,
beim Abriss eines Hauses wurde vor einigen Jahren ein Balken mit der folgenden Inschrift gefunden:
Fortunae rabies homines et numina fallunt nec iovis imperium nec phlegetonta timent hominibus ut profuerit quod tota ruinae proxima quod rabies it reparata domus
Zumindest wurde der Text so entziffert. Die Inschrift wurde 1613 gefertigt.
Könnte das vielleicht jemand übersetzen oder gibt es zu dem Text sogar eine Quelle?
Das Wüten des Schicksales (Text:Pl.) bringt Menschen und Götter zu Fall und fürchtet weder die Herrschaft des Himmels (=Juppiters) noch die Unterwelt (Phlegeton = pars pro toto).
Beim nächsten Satz traue ich mich trotz filix´ Konjektur noch nicht.
Warum musste dies uralte Haus in Klump gehauen werden?
Vom Original-Balken habe ich jetzt kein Foto hier.
Eigentlich ist nur der rechte Teil des Balkens vorhanden, den linken Teil hat mal
irgendwann ein Lateiner hinzugefügt. Er ist also rein hypothetisch, aber vermutlich
ist der komplette Spruch so gewesen. Weitere Angaben habe ich leider nicht.
Das Haus war das Pfarrhaus in unserem Dorf. Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde das Fachwerkhaus abgerissen und durch ein schmuckes neues
Teil ersetzt.
Würde heute sicherlich so nicht mehr passieren, war aber in der damaligen Zeit
eher normal.
Gruß
Uwe
Re: Hausinschrift
filix am 16.11.17 um 15:32 Uhr, überarbeitet am 16.11.17 um 15:36 Uhr (Zitieren)
Wer immer das ergänzt hat, hat wohl zwei korrekte Distichen hervorgebracht, dass die Ergänzung stimmt, bezweifle ich aber - es findet sich in der Literatur der Neuzeit nämlich mehrfach „phas (d.h. fas - manchmal auch ius) et iura negant, homines et numina fallunt / nec Iovis imperium nec phlegetonta timent“, das zur Charakterisierung von ruchlosen Leuten dient, über die gesagt wird, dass „sie göttliches Gebot und die Gesetze missachten, Menschen und göttliche Wesen hintergehen, weder Jupiters Herrschaft (d.h. den Himmel) noch die Feuerströme (der Unterwelt, d.h. die Hölle) fürchten.“
filix am 16.11.17 um 23:36 Uhr, überarbeitet am 16.11.17 um 23:37 Uhr (Zitieren)
Der von dir aufgetane Tractatus Iuridico-Politico-Polemico-Historicus erschien erstmals 1647, also nach 1613 - außerdem gibt es für besagte Verse ältere Quellen. Beispielsweise hier aus 1556 https://books.google.fr/books?id=37ZEAAAAcAAJ&pg=PR132-IA1#v=onepage&q&f=false (letzter Absatz). Es dürfte sich um ein in diversen Kontexten verwendetes Zitat handeln, woher es eigentlich stammt, kann ich nicht sagen.
Im erhaltenen Teil ist überdies das „it“ fragwürdig.
Um hinter das Geheimnis zu kommen, wird es also wohl nötig sein, zusätzliche Informationen über das Gebäude und seine Bewohner zur Entstehungszeit der Inschrift zu beschaffen.
viator am 17.11.17 um 9:29 Uhr, überarbeitet am 17.11.17 um 9:42 Uhr (Zitieren)
So könnte es Sinn machen:
sodass es den Menschen genützt hat /zugute kam , weil/dass das der Ruine am nächsten gelegene Haus infolge des Wütens als ganzes wiederhergestellt/-aufgebaut wurde.
Falls der Satz noch weiterginge:
sodass es den Menschen zugute kam, dass alles, was sehr nah bei der Ruine lag, (renoviert wurde??), weil das Haus infolge des Wütens wiederaufgebaut wurde.
Vllt. geht es um eine Generalsanierung des gesamten Straßenzuges.
quod tota ruinae proxima = dass es (das Haus) insgesamt ganz nah an seiner Zerstörung war
quod rabie sit reparata domus = da es mit Wahnsinnseifer wiederhergestellt wurde