Liberis parendum est.
Es ist den Kindern zu gehorchen.
Das ist noch klar:
Aber: Parendibus parendum est.
Müsste doch heißen: Die Eltern müssen gehorchen.
Stattdessen steht aber in der Lösung, man muss den Eltern gehorchen.
1. Fall: „Es ist den Kindern (= es ist die Aufgabe der Kinder) zu gehorchen.“ Das gibt nicht an, wem sie gehorchen müssen (obwohl das im Kontext natürlich zu erschließen ist).
2. Fall: „Es ist (= man muß) den Eltern (zu) gehorchen.“ Hier wird - streng genommen - nicht angegeben, wer gehorchen muß (obwohl auch das natürlich aus dem Kontext und vor allem durch die Bedeutung von „Eltern“ klar ist).
Also: Im Fall 1 wird gesagt, wer gehorchen muß, im Fall 2, wem man gehorchen muß. Im Lateinischen wird beides durch einen Dativ ausgedrückt, was hier zu Mißverständnissen führt.
Ich glaube, man könnte tatsächlich sagen: „Liberis parendum est parentibus.“ Das dürfte man dann allerdings (anders als in vielen anderen Fällen) nicht einfach umstellen - bei Strafe des drohenden Anarchismus in der Kindererziehung.
Also wählt man, um die zwei Dative in unterschiedlicher und damit mißverständlicher Bedeutung zu vermeiden, im einen Falle eine andere Konstruktion mit dem Ablativ.
un da Unklarheiten zu vermeiden,heißt es dann:
A liberis parendum est parentibus.
Wird dann klar durch den Ablativ ausgedrückt.
Abe dieses Thema ist mit Katharina schon mehrmals durchgekaut worden!
Ergänzung:
Und : >Es ist den Kindern zu gehorchen< wird eindeutig, wenn ich sage:
Es ist AN den Kindern, zu gehorchen.
@ Bibulus: aber „parentes“ ist doch ein PPA - also wenn schon dann „die Gehorchenden“.
zur Ergänzung: das Problem ist hier der dativus auctoris, auch gerne als „Täterdativ“ bezeichnet. Da das Gerundivum grundsätzlich passivisch ist, steht beim prädikativ gebrauchten Gerundiv die handelnde Person im Dativ: „mihi legendum est“ = „ich muss lesen“
Nochmal zum Beispiel : parentibus a liberis parendum est...
Das ist genau richtig.
„Neuer Menge“ §511 (4): Regiert das Gerundivum ein Dativobjekt, so wird (a) zur Vermeidung von Zweideutigkeiten der Dativus auctoris durch ab mit dem Ablativ ersetzt, es sei denn, (b) die Zuordnung ergäbe sich eindeutig aus dem Kontext oder der Wortstellung. (c) Zuweilen steht auch sonst anstelle des Dativus auctoris zur Betonung ab mit Ablativ
@Graeculus:
Wer sagt, dass im 2. Fall nicht angegeben wird wer gehorchen muss?
Die Person, die gehorchen muss steht doch im Dativus auctoris......und das wären dann eben die Eltern.........
@Graeculus
Das Problem ist doch, in beiden Fällen sind die Konstruktionen gleich...
Deshalb dürften zwischen den 2 Sätzen kein Unterschied sein.....
Woher weiß man im ersten Satz dass er aussagt wer wem gehorchen muss ?
Im 1. Fall geht es darum, wer gehorchen muß. Und da fragst Du mich, warum man das nicht unpersönlich ausdrücken kann?
Logik!?
Höchstens: Die Kinder müssen gehorchen.
Im 2. Fall geht es darum, wem gehorcht werden muß; dann kann man die Frage nach dem „wer?“ durch eine unpersönliche Konstruktion „verschlucken“.
Wer redet denn jetzt noch vom Umstellen? Ich verstehe nicht mehr, welches Problem Du noch hast.
Und jetzt habe ich was anderes vor; für mich ist heute Schabbes.
Schon, aber................wenn du das nicht gesagt hättest worum es in dem jeweiligen Satz geht...
Ein Unwissender übersetzt es dann doch falsch...
(also ein das von dir geschriebene nicht wissend)
Lateinhelfer und Graeculus haben es ausführlich erklärt: Lateinhelfer zitierte ...
... zur Vermeidung von Zweideutigkeiten der Dativus auctoris durch ab mit dem Ablativ ersetzt, es sei denn, (b) die Zuordnung ergäbe sich eindeutig aus dem Kontext oder der Wortstellung !!!!! vergleiche b) !!!