Latein Wörterbuch - Forum
Erbschaftsangelegenheiten — 652 Aufrufe
Norbert Lorsbach am 31.3.09 um 19:56 Uhr (Zitieren)
Wer kann mir bei der Entscglüsselung einiger lateinischer Formulierungen in einem deutschen Text aus der Mitte des 17. Jahrhunderts helfen? Am besten ist, ich gebe den Text vollständig wider, damit die Formulierungen im Zusammenhang beleiben:

„So viel der geistlichen verlaßenschafft betrifft darüber behalten dieselbe billig eine freye disposition so auch in casum intestati denen rechten ahn verwandten und nicht dem landts Herrn zu fallet die Maria Domini aber soll ad fabriciam ecclesiae an gewendet werden in causis matrimonialibus sollen die beiden catholischen vorfallende dispensationes gradium ahn orth und enden wo es sich auch catholischen geistlichen rechten gebuhrt begehrt die felle aber so bey den catholischen anderster nicht alß nach geistlichen rechten erörttert werden können alß die fragen super validitate matrimony unnd divortio durch zwey bewehrte geistliche catholische theologos oder canonisten in der Statt Collen waß aber nach den weltlichen rechten zu entscheiden durch ihre durchlaucht und deren räthe decidirt werden was aber catholischen mit evangelischen und vice versain matrimonialibus concurriren solle von beider seitts religionen geiste die cognition geschehen und demnegst ein jeder nach seiner religion rechten so wohll in puncto divorty alß anderer sich verfalten unnd daß zu urkundt haben beede churfürstlichen und gräfflichen theile für sich dehro nachkommen ahm ertz stift und erben crafft dieses und bey chur=fürstlichen und gräfflichen wortten sich hier zu verbundlich gemacht diesen recess darüber uffrichten solhen eigenständig underschreiben und dahero churfürstlichen und gräfflichen insiegell hie anhencken laßen.“
Re: Erbschaftsangelegenheiten
andreas am 31.3.09 um 20:23 Uhr (Zitieren)
Der Text ist ja kaum deutsch zu verstehen.Also

in casum intestati ... im Falle des Unbezeugten/Unbewiesenen

ad fabriciam ecclesiae ... zu Verwendung der Kirche

in causis matrimonialibus ... in ehelichen Fällen

in puncto divorti ... im Scheidungsfall/ zu Scheidungsangelegenheiten

super validitate matrimony ... über den Wert /die Bewertung der Ehe ... Scheidung

ist das aus dem 30 jährigen Krieg bzw. danach ? Klärung der konfessionellen Behandlung bei Erbfällen inkl. Scheidung und unehelichen Erbgängen ?
Re: Erbschaftsangelegenheiten
Graeculus am 31.3.09 um 20:27 Uhr (Zitieren)
„in casum intestati“ habe ich aufgefaßt als: im Falle, daß es kein Testament gibt

Aber was ist die „Maria Domini“?

Korrektur: „und vice versa in ...“
Re: Erbschaftsangelegenheiten
andreas am 31.3.09 um 20:32 Uhr (Zitieren)
vielleicht ist mit Maria Domini ... Braut des Herrn gemeint (Nonnen, ledige Mütter) ?
Re: Erbschaftsangelegenheiten
Graeculus am 31.3.09 um 20:39 Uhr (Zitieren)
Nonnen wurden „sponsae Christi“ genannt, also genau das, was Du meinst: Bräute Christi.
Aber Maria Domini?
Wenn ich jetzt in diesem Zusammenhang an die „gefallene“ Maria Magdalena denke, fange ich doch schon an zu phantasieren statt zu wissen.
Re: Erbschaftsangelegenheiten
andreas am 31.3.09 um 21:03 Uhr (Zitieren)
vielleicht ein Tippfehler ? Könnte es:

MariTa Dommini ... Ehefrau des Herrn heißen, d.h. allg. für ledige Frauen? Also unverheiratete, deren erbe der Kirche zufallen soll?

Ich spekuliere ....
Re: Erbschaftsangelegenheiten
andreas am 31.3.09 um 21:03 Uhr (Zitieren)
domini mit einem „m“ natürlich .....
Re: Erbschaftsangelegenheiten
Graeculus am 31.3.09 um 21:07 Uhr (Zitieren)
„marita Domini“ - das wäre natürlich etwas anderes. Aber beachte: „Maria“ wird groß geschrieben, halt wie ein Eigenname - nicht so die anderen lateinischen Begriffe.
Re: Erbschaftsangelegenheiten
andreas am 31.3.09 um 21:12 Uhr (Zitieren)
Herr Lorsbach könnte das sicher aufklären, aber der ist nicht mehr da ...

Das große „M“ könnte zum großen „D“ passen, ... wie gesagt reine Spekulation. Habe auch den Begriff unter Kirchenrecht, Erbrecht ect. nicht gefunden ... ein Rätsel.
Re: Erbschaftsangelegenheiten
Graeculus am 31.3.09 um 21:50 Uhr (Zitieren)
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