Norbert Lorsbach am 31.3.09 um 19:56 Uhr (Zitieren)
Wer kann mir bei der Entscglüsselung einiger lateinischer Formulierungen in einem deutschen Text aus der Mitte des 17. Jahrhunderts helfen? Am besten ist, ich gebe den Text vollständig wider, damit die Formulierungen im Zusammenhang beleiben:
„So viel der geistlichen verlaßenschafft betrifft darüber behalten dieselbe billig eine freye disposition so auch in casum intestati denen rechten ahn verwandten und nicht dem landts Herrn zu fallet die Maria Domini aber soll ad fabriciam ecclesiae an gewendet werden in causis matrimonialibus sollen die beiden catholischen vorfallende dispensationes gradium ahn orth und enden wo es sich auch catholischen geistlichen rechten gebuhrt begehrt die felle aber so bey den catholischen anderster nicht alß nach geistlichen rechten erörttert werden können alß die fragen super validitate matrimony unnd divortio durch zwey bewehrte geistliche catholische theologos oder canonisten in der Statt Collen waß aber nach den weltlichen rechten zu entscheiden durch ihre durchlaucht und deren räthe decidirt werden was aber catholischen mit evangelischen und vice versain matrimonialibus concurriren solle von beider seitts religionen geiste die cognition geschehen und demnegst ein jeder nach seiner religion rechten so wohll in puncto divorty alß anderer sich verfalten unnd daß zu urkundt haben beede churfürstlichen und gräfflichen theile für sich dehro nachkommen ahm ertz stift und erben crafft dieses und bey chur=fürstlichen und gräfflichen wortten sich hier zu verbundlich gemacht diesen recess darüber uffrichten solhen eigenständig underschreiben und dahero churfürstlichen und gräfflichen insiegell hie anhencken laßen.“
Nonnen wurden „sponsae Christi“ genannt, also genau das, was Du meinst: Bräute Christi.
Aber Maria Domini?
Wenn ich jetzt in diesem Zusammenhang an die „gefallene“ Maria Magdalena denke, fange ich doch schon an zu phantasieren statt zu wissen.
„marita Domini“ - das wäre natürlich etwas anderes. Aber beachte: „Maria“ wird groß geschrieben, halt wie ein Eigenname - nicht so die anderen lateinischen Begriffe.
Herr Lorsbach könnte das sicher aufklären, aber der ist nicht mehr da ...
Das große „M“ könnte zum großen „D“ passen, ... wie gesagt reine Spekulation. Habe auch den Begriff unter Kirchenrecht, Erbrecht ect. nicht gefunden ... ein Rätsel.