Latein Wörterbuch - Forum
.Übersetzungshilfe. — 984 Aufrufe
Alex am 7.5.09 um 19:56 Uhr (Zitieren)
Hallo,
ich bräuchte bitte Hilfe bei einem kurzen Text.


De sceleribus Romae commissis duo magistratus iudicabant: praetor urbanus et praetor peregrinus.
Ille erat iudex facinorum, quae a civibus Romanis in cives commissa erant. Hic ius dicebat de controversiis inter Romanos et peregrinos vel inter peregrinos.

Mfg
Alex
Re: .Übersetzungshilfe.
Alex am 7.5.09 um 20:10 Uhr (Zitieren)
Bitte um Antwort.
Re: .Übersetzungshilfe.
Lateinhelfer am 7.5.09 um 20:12 Uhr (Zitieren)
—> Forumregel 2 bitte erst lesen...
Re: .Übersetzungshilfe.
Alex am 7.5.09 um 20:27 Uhr (Zitieren)
Satz 1: Über die Verbrechen des römischen Volkes urteilten zwei Magistratoren: Prätor der Stadt und der Richter.

Satz 2: Jener war Richter ..., der dem römischen Volk ... anvertraut war.

Satz 3: Dieses recht ... zwischen Römern und Nichtbürgern sogar Nichtbürgern.

Also irgendwie komisch, ich versteh den Satzbau besonders im dritten Satz nicht?!

Mfg Alex
Re: .Übersetzungshilfe.
Graeculus am 7.5.09 um 20:33 Uhr (Zitieren)
1. Über die in Rom begangenen Verbrechen urteilten zwei Magistrate (Beamte): der Praetor urbanus und der Praetor peregrinus. [So sind ihre Titel; sie werden in der Regel nicht übersetzt.]
2. Jener war der Richter derjenigen Untaten, die von römischen Bürgern gegen Bürger begangen worden waren.
3. Dieser sprach Recht über die Streitigkeiten zwischen Römern und Fremden oder unter Fremden.
Re: .Übersetzungshilfe.
ralph am 7.5.09 um 20:34 Uhr (Zitieren)
1. Über die begangenen Verbrechen Roms/ in Rom.
Die Ämterbezeichnungen könnte man eventuell sogar so belassen (wie es im PONS auch gemacht wurde)
"seit 367 v.Chr. wurde den Konsuln der praetor urbanus zur Seite gestellt, der die Aufgaben der Rechtssprechung wahrnahm [...]
für Prozesse mit Fremden wurde 242 v. Chr. der praetor peregrinus eingesetzt."
Re: .Übersetzungshilfe.
Bibulus am 7.5.09 um 20:37 Uhr (Zitieren)
praetor urbanus et praetor peregrinus

Der Römer besaß das „Römische“ Bürgerrecht und
der „Fremde“, der dieses Recht nicht innehatte,
unterlag einer anderen Rechtsprechung.

Denke an den Apostel Paulus.
Er besaß das Römische Bürgerrecht und wurde deshalb nicht durch eine schmähliche Todesart hingerichtet,
sondern „ehrenvoll“ mit dem Schwert
Re: .Übersetzungshilfe.
caro am 7.5.09 um 20:55 Uhr (Zitieren)
heyy könnt ihr mir bitte :
‚ich will dich nie verliern bester freund‘ übersetzen ? :)
Re: .Übersetzungshilfe.
Graeculus am 7.5.09 um 20:56 Uhr (Zitieren)
heyy, kannst Du Dich bitte an die Forumregeln halten? Neue Anfrage --> neuer Beitrag unter neuem Stichwort - nicht an eine andere Anfrage anhängen!
Re: .Übersetzungshilfe.
Alex am 7.5.09 um 21:09 Uhr (Zitieren)
Ok, danke...
 
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