Latein Wörterbuch - Forum
Herr — 446 Aufrufe
Kristian Dubbick am 23.6.09 um 18:47 Uhr (Zitieren)
Ich habe eine Frage .
> Ich habe eine Ausstellung in einer Rechtsanwaltskanzlei und möchte gerne
> der Ausstellung einen Lateinischen Titel geben.
>
>
>
> *Peritus iuridicus et pictura vivendi*
>
> ist das so möglich oder kein gutes Latein ?
>eine bekannte Philologin hat „Kundige Juristerei und lebendige Malerei“ mit den Worten „iurisprudentia gnara et pictura viva“ übertragen.
> Mit freundlichen Grüßen
> Kristian Dubbick
>
Re: Herr
andreas am 23.6.09 um 18:58 Uhr (Zitieren)
Vorschlag:

Imagines vivae in officia consulta iuris

Lebendige Bilder in einer kundigen Rechtskanzlei
(kundigen/erfahrenen Kanzlei des Rechts)
Re: Herr
vulpes Latinus am 23.6.09 um 21:23 Uhr (Zitieren)
Nicht: in officia consulta iuris; wenn, dann: in officio iuris consulti
nicht die Kanzlei ist kundig, sondern der Rechtsgelehrte (= iuris consultus)
Was bedeutet aber „lebendige“ Bilder? Soll das ein Gegensatz sein zur „toten“ Juristerei? Wir müssen die Begriffe sauber hinterfragen, sonst wird es ein Murks.
Vielleicht könnte man die Kunst der Juristerei und der Malerei zusammenspannen (artes . sub eodem tecto)?
Re: Herr
Bibulus am 23.6.09 um 21:30 Uhr (Zitieren)
„Vielleicht könnte man die Kunst der Juristerei und der Malerei zusammenspannen“

ja!
„abstrakte Kunst“, passt sowohl als auch...
:-))
Re: Herr
andreas am 23.6.09 um 21:36 Uhr (Zitieren)
Vielleicht in Anlehnung an das StGB : (keine Strafe ohne Gesetz)

Nulla poena sine imagine

(keine Strafe ohne Bildnis)
Re: Herr
andreas am 23.6.09 um 22:25 Uhr (Zitieren)
Nulla defensio sine imagine >>> keine Verteidigung ohne Bild
Das könnte die Mandanten anlocken ...
 
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