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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Perikles und das attische Bürgerrecht (56 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 28.09.2024 um 00:06 Uhr (Zitieren)
Plutarch, Perikles 37:
37. Die Stadt legte nun die Kriegsführung in die Hände der andern Feldherren und Redner (1), aber der Versuch ergab, daß keiner so viel persönliches Gewicht und Ansehen in die Waagschale zu werfen hatte, daß er den großen Aufgaben der Regierung gewachsen gewesen wäre. So sehnten sich die Athener gar bald nach Perikles zurück und riefen ihn wieder auf die Rednerbühne und zum Feldherrnzelt.

Er hatte jedoch allen Mut verloren und lag von seinem Kummer niedergedrückt zu Hause, bis ihn schließlich Alkibiades und die andern Freunde bewegen konnten, wieder an die Öffentlichkeit zu treten. Das Volk leistete ihm Abbitte dafür, daß es ihn so schnöde behandelt hatte, worauf Perikles die Staatsleitung aufs neue übernahm.

Nach der Wahl zum Feldherrn ersuchte er die Athener, das Gesetz über die Bürger nicht rechtmäßiger Abkunft, das er einst selbst eingebracht hatte, wieder aufzuheben, damit sein Name und Geschlecht aus Mangel an ebenbürtigen Nachkommen nicht gänzlich untergehen müsse.

Mit diesem Gesetz hatte es folgende Bewandtnis: Perikles hatte vor vielen Jahren (2), als er auf der Höhe seines politischen Wirkens stand und zudem, wie schon erwähnt, rechtmäßige Söhne besaß, das Gesetz beantragt, es sollten nur diejenigen als Athener gelten, deren Eltern beiderseits Athener gewesen seien.

Als nun der König von Ägypten dem Volk vierzigtausend Scheffel Weizen als Geschenk übersandte und das Getreide unter die Bürger verteilt werden sollte, gab es infolge dieses Gesetzes plötzlich eine Menge von Prozessen gegen die nicht vollbürtigen Athener, die bis dahin unbemerkt geblieben und übersehen worden waren. Manche fiel auch falscher Anklage zum Opfer. Gegen fünftausend wurden auf diese Weise überführt und in die Sklaverei verkauft; die Zahl derer, die auf Grund der Prüfung das Bürgerrecht behielten und als Athener bestätigt wurden, betrug vierzehntausend und vierzig.

Es war freilich arg, daß ein Gesetz, welches gegen so viele sich ausgewirkt hatte, von eben denjenigen, die es eingebracht, wieder aufgehoben werden sollte; allein das häusliche Unglück des Perikles (3) griff den Athenern ans Herz. Sie sahen darin eine Strafe für seinen hochmütigen Stolz, glaubten aber, er habe nach der göttlichen Heimsuchung menschliche Nachsicht verdient, und gestatten ihm, seinen unebenbürtigen Sohn in seine Phratrie einzuschreiben und ihm seinen eigenen Namen zu geben.

Dieser Sohn (4) war in späteren Jahren als Feldherr dabei, als die Athener in der Seeschlacht bei den Arginusen die Peloponnesier besiegten, und wurde zusammen mit seinen Kollegen im Kommando vom Volk umgebracht. (5)

(Plutarch: Große Griechen und Römer. Herausgegeben von Konrat Ziegler. 6 Bde. München 1979; Band 2, S. 153 f.)

(1) 430 v.u.Z.
(2) 451/50 v.u.Z.
(3) Seine Söhne aus erster Ehe, Xanthippos und Paralos, waren gestorben; mit Xanthippos hatte er sich zuvor überworfen.
(4) Er hieß ebenfalls Perikles.
(5) 406 v.u.Z.; der Vorwurf war der, daß die Feldherren bei aufkommendem Sturm nicht alle Schiffbrüchigen gerettet hatten.

 
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