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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Abdicatus patrem liberans #1 (182 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 08.09.2025 um 23:35 Uhr (Zitieren)
Calpurnius Flaccus, Deklamationen 14:
Abdicatus patrem liberans / Der verstoßene Sohn, der seinen Vater freiließ

Addictus feneratori serviat. Abdicatus de bonis paternis nihil habeat. Libertorum bona ad patronos pertineant. Quidam ex duobus liberis alterum abdicavit. <Abdicatus> addictum postea creditori patrem redemit et manumisit. Quo mortuo ambigunt de bonis abdicatus iure patroni et filius, qui in familia permansit.

Ein Schuldknecht soll seinem Gläubiger als Sklave dienen. Ein verstoßener Sohn soll keinen Anteil am väterlichen Vermögen haben. Das Vermögen von Freigelassenen soll ihren Patronen gehören. Jemand verstieß den einen seiner zwei Söhne. Der Verstoßene löste seinen Vater, der später einem Gläubiger als Schuldknechtschaft zugesprochen worden war, aus und ließ ihn frei. Nach dem Tod des Vaters streiten der Verstoßene aufgrund seines Rechts als Patron und der Sohn, der weiterhin zur Familie gehört, um dessen Vermögen.

[Für den verstoßenen Sohn]
1. Ich für meinen Teil habe bewiesen, dass ich weder raffgierig bin noch es mir an Ehrerbietung fehlt, denn ich habe unseren Vater sowohl ausgelöst als auch freigelassen.

2. „Du wurdest verstoßen“, sagt er. Sieh an, man möchte meinen, dass er (1) mein Schicksal bedauert hat!

3. Der andere Sohn sagt, er sei aufgrund des Wohlwollens unseres Vaters aufgezogen worden, durch dessen Güte habe er bürgerliche Freiheit und römisches Bürgerrecht erlangt. Doch genau das, was der Sohn vom Vater empfangen hat, hat der Patron seinem Freigelassenen verschafft. Deshalb wird die Wohltat einer Erbschaft dem Sohn gegeben und dem Patron zurückerstattet.

4. Ein Schuldknecht hegt nie die Hoffnung auf Freiheit, denn nachlässig und störrisch dient der als Sklave, der nicht weiß, wie man als Sklave dient. (2)

[Calpurnius Flaccus: Deklamationen. Hrsg. v. Stefan Knoch. Berlin/Boston 2024, S. 64-67]

(1) Gemeint ist der Vater, denn dieser habe allen Grund gehabt, die Verstoßung des einen Sohnes zu bedauern, nachdem der andere Sohn keinerlei Anstalten unternahm, ihm, dem Vater, aus der Schuldknechtschaft zu helfen.
(2) Hier klingt die aristotelische Vorstellung an, dass es Sklaven von Natur gebe, d.h. Menschen, denen das Leben als Sklave gleichsam in die Wiege gelegt sei. Von diesen unterscheidet der Sohn hier die Freigeborenen, die in Schuldknechtschaft geraten sind (die juristisch zudem nicht mit Sklaverei identisch ist).

 
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