Γραικύλος schrieb am 08.09.2025 um 23:35 Uhr (Zitieren)
Calpurnius Flaccus, Deklamationen 14:
[Calpurnius Flaccus: Deklamationen. Hrsg. v. Stefan Knoch. Berlin/Boston 2024, S. 64-67]
(1) Gemeint ist der Vater, denn dieser habe allen Grund gehabt, die Verstoßung des einen Sohnes zu bedauern, nachdem der andere Sohn keinerlei Anstalten unternahm, ihm, dem Vater, aus der Schuldknechtschaft zu helfen.
(2) Hier klingt die aristotelische Vorstellung an, dass es Sklaven von Natur gebe, d.h. Menschen, denen das Leben als Sklave gleichsam in die Wiege gelegt sei. Von diesen unterscheidet der Sohn hier die Freigeborenen, die in Schuldknechtschaft geraten sind (die juristisch zudem nicht mit Sklaverei identisch ist).