Wenn jemand Putin oder Kim umbrächte, was wäre das juristisch?
KI sagt dazu Folgendes:
Juristische Bewertung der Tötung von Putin oder Kim Jong-un
Die rechtliche Einordnung hängt stark vom Kontext, Tatort, Täter und Rechtsraum ab. Hier sind die wichtigsten juristischen Perspektiven:
1. Strafrechtlich – aus Sicht des Täters (z. B. in Deutschland)
In fast allen Ländern wäre die vorsätzliche Tötung eines Menschen – auch eines Diktators – juristisch ein Mord oder mindestens Totschlag, je nach Motivation, Planung und Ausführung.
Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger, der Kim Jong-un tötet, würde nach deutschem Strafrecht (§ 211 StGB) wegen Mordes belangt – auch wenn die Tat im Ausland geschieht.
Es gibt keine legale Ausnahme, die eine Tötung rechtfertigt, nur weil die Zielperson ein Diktator ist.
2. Völkerrechtlich / Kriegsrechtlich
Wenn ein Staatschef im Rahmen eines bewaffneten Konflikts gezielt getötet wird (z. B. durch ein anderes Militär), könnte das als gezielte Tötung im Krieg gelten – aber das ist völkerrechtlich sehr umstritten.
Beispiel: Die Tötung des iranischen Generals Qasem Soleimani durch die USA 2020 wurde völkerrechtlich als möglicher Bruch des UN-Rechts gewertet.
Ohne legitimen Kriegszustand kann so eine Tötung als illegale außergerichtliche Hinrichtung gewertet werden.
3. Aus Sicht des betroffenen Staates (Russland / Nordkorea)
Beide Länder würden eine solche Tat als Mord oder Terroranschlag einstufen. Im Falle einer Festnahme wären drakonische Strafen zu erwarten – in Nordkorea etwa die Todesstrafe.
4. Moralische oder politische Bewertung
Historisch werden politische Attentäter manchmal moralisch gerechtfertigt, obwohl sie juristisch Straftäter waren.
Beispiel: Die Hitler-Attentäter vom 20. Juli 1944 gelten heute in Deutschland als Widerstandskämpfer – juristisch waren sie damals Hochverräter und sollten hingerichtet werden.
5. Zusätzliche juristische Aspekte
Staatschutzdelikte: Eine solche Tat könnte auch als Angriff auf die internationale Sicherheit oder als terroristischer Akt eingestuft werden.
Asylrecht: Ein Täter könnte sich auf politische Motive berufen – das ändert aber nichts an der Strafbarkeit.
Fazit
Juristisch wäre die Tötung von Putin oder Kim Jong-un fast immer ein Mord oder Totschlag.
Die politische Motivation ändert nichts am Straftatbestand – auch wenn die moralische oder historische Bewertung später anders ausfallen kann.
Re: Medicus tyrannicida
Γραικύλος schrieb am 16.09.2025 um 15:12 Uhr (Zitieren)
Mit dem von Calpurnius Flaccus geschilderten Fall, der von einer ganz anderen Rechtslage ausgeht und in dem es sich darum handelt, wem die Belohnung für den Tyrannenmord zusteht, hat das freilich nichts zu tun.