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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Fortis duo praemia (130 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 24.09.2025 um 14:20 Uhr (Zitieren)
Calpurnius Flaccus, Deklamationen 25:
Fortis duo praemia / Die zwei Belohnungen des Kriegshelden

Viro forti duo praemia. Raptarum lex. Poena raptoris in diem tricesimum differatur. Ex duobus fratribus unus rapuit. Rapta mortem optavit. Poena dilata est. Alter fortiter fecit. Primo praemio petit fratris incolumitatem; impetravit. Secundo raptae mortem postulat. Frater contradicit.

Einem Kriegshelden sollen zwei Belohnungen zustehen. Es gelte das Gesetz über vergewaltigte Frauen. (1) Die Bestrafung eines Vergewaltigers soll bis zum dreißigsten Tag aufgeschoben werden. Der eine von zwei Brüdern beging eine Vergewaltigung. Das vergewaltigte Mädchen wählte seinen Tod. Die Bestrafung wurde aufgeschoben. Der andere Bruder kämpfte tapfer. Als erste Belohnung erbat er die Unversehrtheit seines Bruders – mit Erfolg. Als zweite verlangt er den Tod des vergewaltigten Mädchens. Sein Bruder widerspricht.

[Für den Vergewaltiger]
1. Während ich die Tage zähle und auf gute Nachrichten von dem vergewaltigten Mädchen hoffe, meldet man mir plötzlich, dass mein Bruder eingetroffen sei, und zwar siegreich. Ich dachte, dass er für mich zugleich Verzeihung und Heirat erbeten habe.

2. Die Götter mögen verhüten, dass durch Pervertierung des Rechts für den Vergewaltiger die Vergewaltigte herhalten muss [Nec dii sinant, ut converso iure pro raptore rapta teneatur].

3. Manchmal ist es rühmlicher, nicht zu kämpfen als zu siegen [Interdum praestat ad gloriam non certare quam vincere].

4. Wenn ich nicht durch meine eigenen Taten kundtue, dass ich sie liebte, gebe ich zu, dadurch ein Unrecht begangen zu haben, dass ich sie vergewaltigte.

5. Das Gesetz sagt: Ein Vergewaltiger soll entweder sterben oder heiraten. Wenn also dem Vergewaltiger seine Strafe erlassen wird, steht ihm das vergewaltigte Mädchen zu.

[i](Calpurnius Flaccus: Deklamationen. Hrsg. v. Stefan Knoch. Berlin/Boston 2024, S. 94 f.)[/i

(1) „Eine vergewaltigte Frau soll den Tod des Vergewaltigers oder ihre mitgiftlose Hochzeit mit ihm fordern können.“
Re: Fortis duo praemia
βροχή schrieb am 24.09.2025 um 17:42 Uhr (Zitieren)
„Eine vergewaltigte Frau soll den Tod des Vergewaltigers oder ihre mitgiftlose Hochzeit mit ihm fordern können.“


... oder die Kastration des Verbrechers, was die angemessene Strafe wäre
Re: Fortis duo praemia
Γραικύλος schrieb am 24.09.2025 um 18:09 Uhr (Zitieren)
In manchen Kulturen gibt es ja soetwas wie eine einvernehmliche Entführung samt "Vergewaltigung", um die ansonsten abgeneigten Eltern des Mädchens zur Zustimmung in die Eheschließung zu bewegen.
Darauf spielt anscheinend die zweite Option des Gesetzes, der Anspruch der Frau auf Hochzeit, an.

Vgl.
https://www.albertmartin.de/altgriechisch/forum/?view=11692

Da hier das Mädchen anschließend Suizid begangen hat, können wir das in diesem Falle wohl ausschließen.
Re: Fortis duo praemia
βροχή schrieb am 24.09.2025 um 20:07 Uhr (Zitieren)
Die 2. Option gibt dem Mann eine Chance in der Gruppe anerkannt zu bleiben und Verantwortung für evtl. weitere Folgen zu übernehmen. Welche Stellung hat eine Frau in der Gruppe, die den Vergewaltiger töten lässt und später ein Kind bekommt? Da wäre es gescheiter zu heiraten und anschließend Witwe zu weden. So oder so, die Frau ist der Männerwelt ausgeliefert.

 
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