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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Adulterae soror et mater (128 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 30.09.2025 um 15:46 Uhr (Zitieren)
Calpurnius Flaccus, Deklamationen 31:
Adulterae soror et mater / Schwester und Mutter als Ehebrecherinnen

Et matres et sorores in adulterio deprehensas liceat occidere. Quidam cum sororem deprehendisset, occidit. Furorem passus resipiit. Invenit et matrem. Non occidit. Abdicatur a patre.

Es soll erlaubt sein, sowohl Mütter als auch Schwestern, die man beim Ehebruch ertappt, zu töten. Als jemand seine Schwester beim Ehebruch ertappte, tötete er sie. Er verfiel dem Wahnsinn und kam wieder zu Verstand. Er erwischte auch seine Mutter. Er tötete sie nicht. Er wird vom Vater verstoßen.

[Für den Sohn]
1. Meine Schwester war auf Abwegen: Ich muss dem Wahnsinn verfallen. Meine Mutter trieb Ehebruch: Ich muss das väterliche Haus meiden.

2. Das Ergebnis war, dass aus dem Übel, von dem mein Wahnsinn seinen Anfang genommen hatte, mein Verstand wiedergeboren wurde. (1)

3. Das Schicksal wollte mich auf die Probe stellen, ob ich die Meinen erkenne.

4. Wenn das die Strafe für eine Ehebrecherin ist, inwiefern überlebt sie ihre Schande? (2)

5. O Verstand, du Ungelegener, bist du deshalb zurückgekehrt, um mir den Ehebruch meiner Mutter vor Augen zu führen?

6. Als Verstoßener werde ich nun erneut wie ein Wahnsinniger herumirren, aber sicherlich ohne unbekümmertes Gemüt.

(Calpurnius Flaccus: Deklamationen. Hrsg. v. Stefan Knoch. Berlin/Boston 2024, S. 108 f.)

(1) Mit dem Übel ist der Akt des Ehebruchs gemeint. Dieser führte im ersten Fall zur Tötung der Schwester und somit zum Wahnsinn des Bruders, während im zweiten Fall der Verzicht auf die Tötung der Mutter Beweis für die Genesung des Sohnes ist.
(2) Wenn die Strafe für eine Ehebrecherin darin besteht, nicht getötet zu werden, sondern mit der Schande des Ehebruchs weiterleben zu müssen, so ist die Mutter zwar nicht physisch, aber gesellschaftlich „tot“.

Re: Adulterae soror et mater
Udo schrieb am 30.09.2025 um 16:00 Uhr (Zitieren)
 
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