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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Platon über die Behandlung von Sklaven (535 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 24.05.2020 um 15:06 Uhr (Zitieren)
Hat nun ferner ein Sklave einen Freien vorsätzlich, gleichviel ob eigenhändig oder durch Anstiftung, ums Leben gebracht und ist er für schuldig erkannt worden, so soll ihn der öffentliche Henker des Staates [ὁ τῆς πόλεως κοινὸς δήμιος] in die Nähe des Grabes des Ermordeten führen, an eine Stelle, von der aus man den Grabhügel sehen kann, soll ihm da so viel Geißelhiebe verabfolgen als der Ankläger ihm angibt, und ist er unter diesen Streichen noch nicht verendet, ihn töten.

Wenn ferner einer einen Sklaven tötet, der sich gegen ihn in keiner Weise vergangen hat, sondern bloß aus Furcht, dieser könnte irgendwelche schändlichen und bösen Taten von ihm ans Licht bringen, oder sonst aus einem ähnlichen Grund, so soll er wegen der Ermordung eines solchen Sklaven ganz derselben Strafe unterliegen, die er erleiden würde, wenn er einen Bürger getötet hätte.

(Gesetze 872b f.)
 
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