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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Terroristische Krankenpfleger (390 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 02.07.2020 um 14:33 Uhr (Zitieren)
Im 4. und 5. Jahrhundert lieferten sich die verschiedenen christlichen Glaubensrichtungen, insbesondere die Monophysiten und Dyophysiten, untereinander und mit den verbliebenen Heiden gewalttätige Auseinandersetzungen, in denen christliche Mönche als Schläger- und Terrortruppe im Dienste der Patriarchen (in Alexandria: Athanasius, Kyrill) eingesetzt wurden. Da diese Mönche ursprünglich in der Krankenpflege eingesetzt waren, nannte man sie dort so: Krankenpfleger.

Solche kirchlichen Schlägertrupps gab es in allen Patriarchaten; in Antiochia waren es die Sargträger, in Rom die Totengräber.

Auf die dadurch entstandenen Probleme bezieht sich ein Edikt des oströmischen Kaisers Theodosius II. aus dem Jahre 416, das auf eine in Byzanz eingetroffene Gesandtschaft aus Alexandria reagierte. Das Edikt richtet sich be-zeichnenderweise nicht an den Patriarchen, sondern an den für die Sicherheit zuständigen Prätorianerpräfekten.
Da neben anderen wertlosen Beschwerden der alexandrinischen Gesandtschaft man auch dies in ihrem Brief geschrieben findet, daß der verehrungswürdige Bischof einigen verboten hat, die Stadt Alexandria zu verlassen; da infolge des Terrors derer, die man Krankenpfleger nennt, dies in die Gesandtschaft eingebracht worden ist, gefällt es Unserer Mil-de, daß die Kleriker nichts gemein haben mit den öffentlichen Angelegenheiten und denen des Stadtrates.

Weiterhin befehlen wir denen, die Krankenpfleger genannt werden, daß es nicht mehr als 500 geben soll und daß sie nicht unter den Reichen und denen, die das Amt bezahlen können, sondern unter den Armen der Handwerkervereine entsprechend dem Verhältnis der Bevölkerung Alexandria rekrutiert werden sollen. Ihre Namen müssen sofort dem ehrwürdi-gen Statthalter Ägyptens gemeldet werden, der sie Eurer Hoheit [Prätorianerpräfekt] mitteilt.

Wir untersagen ihnen, sich an öffentlichen Schauspielen jedweder Art zu beteiligen, zum Versammlungsort des Stadtrates oder des Gerichts zu gehen*), außer daß einer von ihnen vor dem Richter wegen einer [persönlichen] Angelegenheit zu erscheinen hat. [...]

Wenn einer diese Regelung bricht, wird er aus der Liste der Krankenpfleger gestrichen und einer dem Vergehen angemessenen Bestrafung zugeführt und darf nie wieder in das Amt zurückkehren. Wir geben dem ehrwürdigen Statthalter Ägyptens das Recht, unter den genannten Bedingungen den Ersatz für die Verstorbenen zu bestimmen.

(Codex Theodosianus 16, 2, 42 = Codex Iustinianus 1, 3, 17; zitiert nach: Manfred Clauss: Alexandria – Eine antike Weltstadt. Stuttgart 2003, S. 303-307; für das Edikt: S. 304)

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*) Dies sind die Gelegenheiten, bei denen es regelmäßig zu Schlägereien kam.
Re: Terroristische Krankenpfleger
Γραικύλος schrieb am 02.07.2020 um 18:52 Uhr (Zitieren)
Ich weiß nicht, was da im griechischen Original des Edikts steht. οἱ νοσοκόμοι?
 
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