Latein Wörterbuch - Forum
BG I,23: cum = bis? — 658 Aufrufe
Letiz am 6.1.18 um 10:23 Uhr (Zitieren)
Salvete,

ich habe jüngst noch einmal begonnen, den gallischen Krieg herunterzulesen und bin dieses Mal an einer Stelle hängen geblieben, die mir bislang nie ins Auge gesprungen war:

BG I,23 heißt es:
Postridie eius diei, quod omnino biduum supererat, cum exercitui frumentum metiri oporteret, et quod(...), rei frumentariae prospiciendum existimavit.

Wie der cum-Satz zu verstehen ist, erschließt sich von selbst: „es waren nur noch zwei Tage, bis man dem Heer des Getreide austeilen musste“ oder dergleichen.

Was ist das aber hier für ein cum, das mit dem deutschen „bis“ übersetzt wird?

Ich erkläre es mir bislang etwas hilflos wie folgt: Es schwebt gleichsam ein gedachtes „ad illud tempus“ etc. im Raum, dem dann ein cum temporale mit konsekutivem Konjunktiv folgt (wie bei RHH §253 1 Ende: fuit tempus, cum rura colerent).
Also „biduum supererat (ad illud tempus), cum (...)“ => es blieben noch zwei Tage, bis (zu jenem Zeitpunkt, da) man das Getreide austeilen musste".

Oder worum handelt es sich hier? Wo finde ich mehr dazu?

Ich danke im Voraus,
Letiz
Re: BG I,23: cum = bis?
Klaus am 6.1.18 um 11:39 Uhr, überarbeitet am 6.1.18 um 11:41 Uhr (Zitieren)
Könnte das nicht ein kausales cum sein, welches mit „bis“ frei übersetzt wird?
Re: BG I,23: cum = bis?
filix am 6.1.18 um 15:24 Uhr, überarbeitet am 6.1.18 um 15:36 Uhr (Zitieren)
Die Erklärung nach RHH §253,1 (siehe auch Georges unter „cum [1]“ B, 1) ist prinzipiell richtig. Die Ergänzung halte ich jedoch für überflüssig, berücksichtigt man den in „biduum“ steckenden Fristcharakter.
Es geht ja nicht darum, dass exakt nach zwei Tagen, d.h. zu einem bestimmten Termin, das Getreide ausgegeben werden muss, sondern darum, dass die Vorräte maximal noch zwei Tage reichen, innerhalb dieser Frist also die Versorgung sichergestellt werden muss. „Es blieb (supererat) insgesamt (omnino) eine Frist von zwei Tagen (biduum) , wo/in der (cum) ...“
Wie in „fuit tempus, cum rura colerent“ wird also ein Zeitraum charakterisiert.
 
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Die Erklärung nach RHH §253,1 (siehe auch Georges unter „cum [1]“ B, 1) ist prinzipiell richtig. Die Ergänzung halte ich jedoch für überflüssig, berücksichtigt man den in „biduum“ steckenden Fristcharakter.
Es geht ja nicht darum, dass exakt nach zwei Tagen, d.h. zu einem bestimmten Termin, das Getreide ausgegeben werden muss, sondern darum, dass die Vorräte maximal noch zwei Tage reichen, innerhalb dieser Frist also die Versorgung sichergestellt werden muss. „Es blieb (supererat) insgesamt (omnino) eine Frist von zwei Tagen (biduum) , wo/in der (cum) ...“
Wie in „fuit tempus, cum rura colerent“ wird also ein Zeitraum charakterisiert.
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