(Eduard Meyer: Römischer Staat und Staatsgedanke. Zürich/Stuttgart ³1964, S. 30 f.)
Bei den „waffenfähigen Angehörigen“ sind dann offensichtlich Frauen und Kinder nichtmal mitgerechnet.
Bei den zahlreichen Bitten, einen Tätowierungsspruch mit „Familie“ („mein ein und alles!“) ins Lateinische zu übersetzen, mag das hilfreich sein.
Re: Zum Begriff der familia im Lateinischen
Klaus am 20.4.19 um 18:40 Uhr, überarbeitet am 21.4.19 um 8:27 Uhr (Zitieren)
Salve Graecule,
In seiner Leichenrede für seine Tante Iulia schreibt Cäsar:
Nam ab Anco Marcio sunt Marcii Reges, quo nomine fuit mater, a Venere Iuliii, cuius gentis familia est nostra.
Da kann Cäsar doch nicht die Sklaven zur familia mitgerechnet haben, oder sehe ich das falsch?
Außerdem wird in allen Schulbüchern familia= Familie angegeben. Da sollte es für ein Tattoo passen.
Ja, das siehst du falsch. Du hast anscheinend gar nicht gelesen, was Graeculus da abgeschrieben hat: „Familie und gens waren nach römischer Auffassung in erster Linie rechtliche Institutionen, nicht verwandtschaftliche Gruppen.“
Wenn Caesar seine Familie auf Iulus und dessen Mutter Venus zurückführt, dann sagt er damit, dass die juristische Einheit seiner Familie die Institution durch eine Göttin und entsprechende Autorität beansprucht. Die Sklaven, über die sie verfügt, sind dabei miteinbegriffen.
Dein Quellenzitat aus Sueton bedarf einer Überarbeitung. Es strotzt vor Fehlern und Auslassungen.
Ja. Und Octavian-Augustus war - wie Caesar - mit vollem Recht und vollem Umfang Mitglied der gens Iulia, obgleich er ihr nicht durch Abstammung angehörte, sondern durch Adoption. Die Familie war eine rechtliche Institution und damit eben das nicht, was die hiesigen Fragesteller dabei mehr empfinden als verstehen.