Eben. Und deswegen hat „vulgus“ im vorliegenden Kontext auch nicht die Bedeutung, die du ihm unterstellst.
Der Verwechlser bin in diesem Falle nicht ich.
Es sei Dir gegönnt.
Und gelernt haben wir, daß „vulgus“ (wie „populus“) eine eher neutrale Bedeutung hat - es sei denn, daß ein Genitiv davon abhängig ist.
Jetzt schaue ich noch nach „plebs“.
Re: Bedeutung von „vulgus“
contemptor vulgi am 9.7.19 um 21:55 Uhr (Zitieren) I
vulgus (ohne Genitiv) kann sehr wohl die abwertende Bedeutung von Pöbel annehmen, einfach mal die Stellen unter vulgus II) im Georges studieren.
– II) im üblen Sinne, der große Haufe, der Pöbel, A) eig.: demens iudicio volgi, Hor.: sapientis iudicium a iudicio vulgi discrepat, Cic.: in quo fateor vulgi iudicium a meo iudicio dissensisse, Cic.
Graeculus` Ansicht beruht, darauf, dass er gedanklich das „nur“ im Antibarbarus unmittelbar hinter das „aber“ placiert.
Neben vox vulgi wäre auch vox plebis akzeptabel, letzteres für Nichtlateiner vielleicht verständlicher.