Latein Wörterbuch - Forum
Zeitenfolge — 562 Aufrufe
Hallo zusammen,
ich habe einen Urkundentext und meine am Ende zu lesen
Ita quod iure et sine contradictione obtinebunt et divertere poterint quocumque voluerint.
Wenn ich es weiterhin richtig sehe, wäre „poterint“ Fut. I Ind. Akt. und „voluerint“ Fut. II Ind. Akt.
Dann würde das „voluerint“ eine Vorzeitigkeit gegenüber dem „poterint“ ausdrücken.
a) stimmt das?
b) Ist das dann so gemeint, dass die erst wollen und dann können?
Viele Grüße von Paula
Re: Zeitenfolge
a m b am 18.11.19 um 10:10 Uhr (
Zitieren)
a) Ja.
b) Ja.
Um welchen Sachverhalt geht es hier?
Re: Zeitenfolge
Vielen Dank für die Antwort.
Es geht um die Übertragung von Immobilien und die Käufer können nun fortan damit machen, was immer sie wollen. Das ist eine recht gängige Formel, die häufig am Ende steht.
Konkret handelt es sich hier um einen Eintrag in einem Kölner Schreinsbuch.
Viele Grüße von Paula