Latein Wörterbuch - Forum
Übersetzung falsch? — 2132 Aufrufe
Paula am 9.1.20 um 21:04 Uhr (Zitieren)
Da muss was schief gelaufen sein: Wieso sollte König von Kothausen für den Bau eines Hauses zahlen, dass er schon gepachtet hat? Habe ich irgendwas falsch übersetzt?

https://www.directupload.net/file/d/5693/bwdnnwhy_jpg.htm

Notum sit tam presentibus quam futuris, quod ego, Rex civis Nussiensis dictus de Co-
tehusen, recepi a fratre Walthero, commendatore domus Theutonice in Confluencia et provisore domus eiusdem in Colonia, domum domini Siberti de Dulcene et uxoris sue domine Gyss[la] fratribus dicte domus Theuthonice collatam decem annis possidendam, tali condicione, quod ex ea singulis annis solvam octo marcas et VI sol. Insuper si eandem domum edificare decreverint, prestabo ipsis fratribus viginti marcas in subsidium edificii et deinceps solvam eis de dicta domo decem marcas. Dictasque viginti marcas recipiam a domo retentis mihi pensionibus suis annis.

Bekannt sei ..., dass ich, der Neusser Bürger König von Kothausen, von Bruder Walter, Komtur des Deutschordenshauses in Koblenz und Provisor ebendieses Hauses in Köln, das von Sibert von Dülken und seiner Frau Gisela den Brüdern des Deutschordenshauses gestiftete [collatam] Haus für zehn Jahre zum Besitz [possidendam – vermutlich kann man das auch geschickter übersetzen] übernommen habe, unter der Bedingung, das ich von diesem jedes Jahr 8 Mark und 6 Schillinge zahle. Darüber hinaus leihe ich den Brüdern 20 Mark zur Unterstützung des Baus, falls sie sich entscheiden, das Haus zu bauen, darüber hinaus zahle ich ihnen von genanntem Haus 10 Mark. Die genannten 20 Mark bekomme ich von dem Haus zurück, indem mir seine [des Hauses] Rente gezahlt wird.

Viele Grüße von Paula
Re: Übersetzung falsch?
e b am 10.1.20 um 6:31 Uhr (Zitieren)
Bekannt sei ..., dass ich, der Neusser Bürger König von Kothausen, von Bruder Walter, Komtur des Deutschordenshauses in Koblenz und Provisor ebendieses Hauses in Köln, das von Sibert von Dülken und seiner Frau Gisela den Brüdern des Deutschordenshauses für zehn Jahre zum Besitz übertragene Haus übernommen habe, unter der Bedingung, dass ´ ich aufgrund dieser (Begingung) jedes Jahr 8 Mark und 6 Schillinge zahle. Darüber hinaus zahle ich den Brüdern 20 Mark zum Unterhalt des Gebäudes, falls sie sich entscheiden, dasselbe Haus zu bauen, darüber hinaus zahle ich ihnen bezüglich des genannten Hauses 10 Mark. Die genannten 20 Mark bekomme ich von dem Haus zurück, indem von mir in den entsprechenden Jahren die Mietzinsen einbehalten werden.

eandem domum edificare meint vlt. bauliche Veränderungen/Renovierungen
Re: Übersetzung falsch?
Paula am 10.1.20 um 11:02 Uhr (Zitieren)
Vielen Dank!

Das mit den Renovierungen kann gut sein. Es geht in den mittelalterlichen Texten auch oft darum, dass Immobilien „einschließlich der Besserungen“ veräußert oder gekauft werden.
Re: Übersetzung falsch?
filix am 10.1.20 um 18:24 Uhr, überarbeitet am 12.1.20 um 12:32 Uhr (Zitieren)
Der Schlüssel zum Verständnis liegt m.E. im Unterschied von „domus“ und „edificium“.
Vgl. „Entsprechend den zahlreichen Belegen für „edificium“ im Mittellateinischen Wörterbuch kann „edificium„ sowohl im Sinne von „domus“ als Haus, im Sinne von „munitio„ als Befestigung wie auch im Sinne von „structura“ oder „exstructio„ als Bau, Bauanlage oder Bautätigkeit interpretiert werden.“ (Rhein. Vierteljahresbl. 32, S. 234) Es handelt sich also womöglich um die Befestigung, die aus dem Bau ein festes Haus im mittelalterl. Sinne machte: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Festes_Haus.
Re: Übersetzung falsch?
Paula am 10.1.20 um 18:37 Uhr (Zitieren)
Vielen Dank für den Hinweis, filix!
Ich habe die Vierteljahrsblätter schon bestellt und werde mir den kompletten einschlägigen Beitrag mal ansehen.

Liebe Grüße von Paula
Re: Übersetzung falsch?
filix am 10.1.20 um 19:14 Uhr, überarbeitet am 10.1.20 um 19:15 Uhr (Zitieren)
Bitte. Errichtung bzw. Ausbau fester Häuser im genannten Sinn gehörten jedenfalls zur Siedlungspolitik des Deutschen Ordens in Europa seit dem ausgehenden 12. Jhdt, der in seiner Hochzeit an die 150 solcher Bauten besaß, also auch über das entsprechende Know-how verfügte, welches wohl einem wenn auch begüterten Bürger i.d. Regel fehlte. Dass sich ein solcher dann in diese bauliche Aufwertung einkauft, scheint mir durchaus plausibel.
Re: Übersetzung falsch?
Klaus am 10.1.20 um 19:17 Uhr (Zitieren)
Salve filix, wir freuen uns immer, wenn wir deine Worte lesen. Wie kann man sich so ein Haus des Deutschen Ordens vorstellen?
Re: Übersetzung falsch?
Paula am 10.1.20 um 19:19 Uhr (Zitieren)
Noch ein guter Hinweis! Ich schaue mal in dem Urkundenbestand der Kölner Katharinenkommende, ob sich das dort auch zeigt. Darauf habe ich bisher nicht geachtet. Dankeschön!
Re: Übersetzung falsch?
filix am 12.1.20 um 2:45 Uhr, überarbeitet am 12.1.20 um 12:32 Uhr (Zitieren)
@Klaus: Abbildungen zum Typ des festen Hauses sind in dem Wikipedia-Artikel zu sehen, bei der Suche nach solchen Bauten des Deutschen Ordens wird man in der Liste von dessen Kommenden fündig. Ob die hier vertraglich festgelegte Option des „edificium“ überhaupt verwirklicht wurde, weiß ich nicht. Auch nicht, ob 770 Jahre später noch irgendwelche architektonischen Zeugnisse in Neuss stehen.
Re: Übersetzung falsch?
Klaus am 12.1.20 um 16:24 Uhr (Zitieren)
Danke filix, ich habe mir die Bauten angesehen.
 
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Da muss was schief gelaufen sein: Wieso sollte König von Kothausen für den Bau eines Hauses zahlen, dass er schon gepachtet hat? Habe ich irgendwas falsch übersetzt?

https://www.directupload.net/file/d/5693/bwdnnwhy_jpg.htm

Notum sit tam presentibus quam futuris, quod ego, Rex civis Nussiensis dictus de Co-
tehusen, recepi a fratre Walthero, commendatore domus Theutonice in Confluencia et provisore domus eiusdem in Colonia, domum domini Siberti de Dulcene et uxoris sue domine Gyss[la] fratribus dicte domus Theuthonice collatam decem annis possidendam, tali condicione, quod ex ea singulis annis solvam octo marcas et VI sol. Insuper si eandem domum edificare decreverint, prestabo ipsis fratribus viginti marcas in subsidium edificii et deinceps solvam eis de dicta domo decem marcas. Dictasque viginti marcas recipiam a domo retentis mihi pensionibus suis annis.

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