Jetzt habe ich versucht, hier mal einige Formen zu bestimmen. Klappt nicht wirklich:
Item notum sit, quod Theodericus predictus de Cerva et uxor sua Gertrudis acquisiverunt sibi hereditarie duas tercias partes domus et aree predicte site in veteri foro, que dicitur ad Cervum, erga fratres Theotonice domus ecclesie sancte Katerine in Colonia, sicut in sua habebant proprietate, pro annuo censu decem marcarum Coloniensium denariorum exinde solvendarum in duobus terminis, videlicet in festo pasche quinque marcas vel infra quatuor septimanas postea ad longius et in festo beati Remigii quinque marcas vel infra quatuor septimanas postea ad longius, tali captione, quod siquem terminorum in solutione dicti census necglexerint, dicte due tercie partes domus et aree prescripte cedent fratribus memoratis ecclesie sancte Katerine libere et sine contraditione.
1) Ist hereditarie ein Adverb zu acquisiverunt? Ich würde es mit „in Erbpacht“ übersetzen, das klingt nicht wirklich nach Adverb.
2) Pro annuo censu ist zweifelsfrei ein Ablativ, aber was für einer?
3) decem könnte das Akkusativobjekt zu acqusiverunt sein
4) hinter marcarum Coloniensium denariorum vermute ich ein Genitivattribut zu decem
5) wieso es dann solvendarum und nicht solvendam heißt, ist mir schleierhaft
Hmm ... ganz schön viele Fragen für so wenige Wörter.
1. http://ducange.enc.sorbonne.fr/hereditarie
2. - 5. Den Ablativ verlangt „pro“, „decem“ ist bekanntlich indeklinabel ... „für einen jährlichen Zins von zehn Mark Kölner Pfennig, die an zwei Terminen zu entrichten sind...“
Re: Formenbestimmung
Klaus am 22.1.20 um 21:18 Uhr, überarbeitet am 22.1.20 um 21:21 Uhr (Zitieren)
Und Paula hatte noch nach dem Grund für solvendarum gefragt.
Das bezieht sich auf marcarum, an erro?
Re: Formenbestimmung
filix am 22.1.20 um 21:30 Uhr, überarbeitet am 22.1.20 um 22:26 Uhr (Zitieren)
Ob Mark hier schon eine Rechnungseinheit (für eine bestimmte Anzahl von Münzen) ist oder es noch um die Gewichtsgröße geht, die garantieren sollen, dass der Zins bei schwankendem Gewicht des Kölner Pfennigs immer dasselbe Gesamtgewicht an Edelmetall aufweist, weiß ich nicht.
Ja.
„pro annuo censu [-> Gen. qual.: decem marcarum [-> Gen. quant.: Coloniensium denariorum] ... solvendarum]“
Re: Formenbestimmung
Paula am 22.1.20 um 21:43 Uhr, überarbeitet am 22.1.20 um 21:48 Uhr (Zitieren)
Aus dem duchange geht nicht hervor, was das für eine Wortart ist.
Das pro annuo censu wegen pro im Ablativ steht, hatte ich gesehen. Aber was ist das für ein Ablativ? abl. modi?
Wie gruselig schlecht in Wortartbestimmung bin, sieht man an dem „decem“. Das muss ich mal wieder öfter üben.
Wegen des solvendarum habe ich extra noch mal nachgesehen, aber das steht wirklich da:
hereditarie = erbweise, in Form eines Erbes, als Erbe
Die Erbpacht kommt in pro annuo censu zum Ausdruck.
pro annuo censu decem marcarum Coloniensium denariorum exinde solvendarum= für einen jährliche Erbzins/Erbpacht von 10 in Kölner Denaren hierauf zu zahlenden Mark
@veb Mit dem hereditarie komme ich öfter durcheinander. Je nach Lexikon soll es auch „durch Vererbung“ heißen oder „im Erbgang“ und was nicht alles. So ganz einig scheint die Forschung sich da nicht zu sein.
@filix Inzwischen habe ich das mit dem solvendarum verstanden, ich hatte das mit dem Gen. qual. nicht ganz begriffen.
Re: Formenbestimmung
Klaus am 23.1.20 um 13:45 Uhr, überarbeitet am 23.1.20 um 13:46 Uhr (Zitieren)
@Paula:
Das Hochladen deiner Photographie klappt jetzt, leider kann ich diese Schrift nicht lesen, macht aber nichts,
Deinen Link zur Geldgeschichte kann ich leider auch nicht öffnen, macht auch nichts.
Was ich trotz aller Erklärungen nicht verstanden habe, ist die Frage, ob hier die Kölner Mark eine Gewichtseinheit oder eine Geldeinheit ist.
Wie ich das verstehe, hat man so viele Kölner Denare (=Pfennige) auf eine Waage gehäuft bis 10 Mark voll waren. Man hat das Geld also abgewogen, oder irre ich?
Re: Formenbestimmung
Paula am 23.1.20 um 14:19 Uhr, überarbeitet am 23.1.20 um 14:20 Uhr (Zitieren)
@ Klaus
In dem Buch steht, dass es ein Gewichtssystem war. Ein kölnische Mark wog ca. 234 g, das Gewicht der Pfennig differierte von Zeit zu Zeit. In meinen Quellen (ab Beginn des 13. Jahrhunderts wird gerechnet 144 Pfennige = 12 Schillinge [das waren aber erst ab dem 14. Jh. Münzen, vorher nur Rechnungseinheit] = 1 Mark
D. h. es war meiner Meinung nach ein Gewichtssystem, weil aber die Münzen vom Gewicht her aufeinander abgestimmt waren, konnte man sowohl wiegen als auch zählen.
Danke für deine Mühe. Jetzt weiß ich meine Scheckkarte zu schätzen!
Re: Formenbestimmung
filix am 23.1.20 um 15:04 Uhr, überarbeitet am 23.1.20 um 15:06 Uhr (Zitieren)
Die Bindung an ein unveränderliches Gesamtgewicht (ausgedrückt in Mark) soll garantieren, dass bei allfälliger Änderung des Edelmetallgewichts unterschiedlicher Prägungen der Münze selber Werteinheit (z.B. 1 Kölner Pfennig) sich insgesamt nichts ändert hinsichtlich des Zinses. Verschlechtert (oder verbessert) sich, was bei langfristigen Verträgen von Bedeutung ist, das Edelmetallgewicht pro Werteinheit im Lauf der Zeit, so wird die Zahl der zu entrichtenden Münzen entsprechend angepasst, sodass die Gesamtmenge des als Pacht gezahlten Edelmetalls gleich bleibt.
Man sieht, diese Idee der Wertbindung einer Währung ist uns heute einigermaßen fremd.