Latein Wörterbuch - Forum
Gerundivum utendi — 408 Aufrufe
Oswin am 1.6.23 um 9:43 Uhr (Zitieren)
Civibus ius rebus utendi, non abutendi est.
Den Bürgern ist das Recht der Sache zu nutzen, nicht zu missbrauchen.

(dativus commodi)
oder Dativus Possessivus der den Besitz betont

Die Bürger haben das Recht Sachen zu benutzen und nicht misszubrauchen.
(Ablativus instrumentalis)



Re: Gerundivum utendi
hs35 am 1.6.23 um 9:54 Uhr (Zitieren)
Die Bürger haben das Recht, Dinge/Sachen zu gebrauchen, nicht zu missbrauchen.

(dativus commodi)
oder Dativus Possessivus der den Besitz betont

possessivus: wörtlich: den B. ist das Recht zueigen

(in)commodi:
https://www.latein-grammatik.at/Dativ.htm#commodi

uti verlangt den Ablativ (Ablativobjekt, kein abl. instrumenalis)
In seltenen Fällen uti auch mit Akk.

ūtor, ūsus sum, ūtī, von etwas Gebrauch machen, etwas gebrauchen, anwenden, benutzen, sich etw. zunutze machen, einer Sache sich bedienen, auch etw. genießen, einer Sache sich erfreuen, I) eig.: A) im allg.: a) m. Abl.: servis, amicis, Plaut.: operā alcis, Plaut.: Samiis vasis, Plaut.: oculis recte, recht sehen,

– b) m. Acc.: quam rem etiam nomine eodem medici utuntur, Varro: ferrum uteretur, Aur. Vict.: quod quisquam uti possit, Plaut.: ne filius quidem quidquam utitur, Cic.
Re: Gerundivum utendi
Oswin am 1.6.23 um 10:18 Uhr (Zitieren)
Danke.

Kann man den Satz auch so übersetzen?

Civibus ius rebus utendi, non abutendi est.

Das Recht ist bei bürgerlichen Angelegenheiten / (Angelegenheiten der Bürger) anzuwenden und es darf nicht missbraucht werden. (non bei Gerundium = nicht dürfen)

Aber Civibus ist ja kein Adjektiv (civilis, civile) und es müsste im Genitiv (Civium oder halt civilibus) stehen, damit das so zu übersetzen wäre oder?
Re: Gerundivum utendi
hs35 am 1.6.23 um 10:46 Uhr (Zitieren)
Civibus ius rebus utendi, non abutendi est.

Das Recht ist bei bürgerlichen Angelegenheiten / (Angelegenheiten der Bürger) anzuwenden und es darf nicht missbraucht werden. (non bei Gerundium = nicht dürfen)

Nein, utendi ist Gerundium in Genitiv.

Dein Satz müsste lauten:
In rebus civilibus iure utendum est, non abutendum.
Das Gerundiv als Prädikat wird unpersönlich konstruiert:
https://latin.packhum.org/concordance?q=utendum
Re: Gerundivum utendi
Oswinus am 7.7.23 um 8:04 Uhr (Zitieren)
Nein, utendi ist Gerundium in Genitiv.

Dein Satz müsste lauten:
In rebus civilibus iure utendum est, non abutendum.

Vielen Dank.

Das Gerundiv als Prädikat wird unpersönlich konstruiert:

Was bedeutet das denn?
Re: Gerundivum utendi
Klaus am 7.7.23 um 8:36 Uhr (Zitieren)
Zitat von Oswinus am 7.7.23, 8:04Das Gerundiv als Prädikat wird unpersönlich konstruiert:

Was bedeutet das denn?

Es ist nicht von einer bestimmten Person die Rede (ich, du, er, sie , es, wir, ihr, sie), sondern vom unpersönlichen „man“
-->man muss gebrauchen, nicht missbrauchen
Re: Gerundivum utendi
hs35 am 7.7.23 um 9:38 Uhr, überarbeitet am 7.7.23 um 9:44 Uhr (Zitieren)
Hoc mihi faciendum est
wörtlich:
= das ist ein von mir zu Tuendes = das muss/soll von mir getan werden = ich muss/soll das tun

Discipulus magistro laudandus est:
Der Schüler ist ein vom Lehrer zu Lobender = ...

Hoc dolo mihi utendum est:
Es ist ein von mir von diesem Trick zu Gebrauch Machendes =


https://www.latein-grammatik.at/Gerundiv.htm
 
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Die Bürger haben das Recht, Dinge/Sachen zu gebrauchen, nicht zu missbrauchen.

(dativus commodi)
oder Dativus Possessivus der den Besitz betont

possessivus: wörtlich: den B. ist das Recht zueigen

(in)commodi:
https://www.latein-grammatik.at/Dativ.htm#commodi

uti verlangt den Ablativ (Ablativobjekt, kein abl. instrumenalis)
In seltenen Fällen uti auch mit Akk.

ūtor, ūsus sum, ūtī, von etwas Gebrauch machen, etwas gebrauchen, anwenden, benutzen, sich etw. zunutze machen, einer Sache sich bedienen, auch etw. genießen, einer Sache sich erfreuen, I) eig.: A) im allg.: a) m. Abl.: servis, amicis, Plaut.: operā alcis, Plaut.: Samiis vasis, Plaut.: oculis recte, recht sehen,

– b) m. Acc.: quam rem etiam nomine eodem medici utuntur, Varro: ferrum uteretur, Aur. Vict.: quod quisquam uti possit, Plaut.: ne filius quidem quidquam utitur, Cic.
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