Latein Wörterbuch - Forum
Juristenlatein 18. Jh. — 643 Aufrufe
Eleonora am 28.3.09 um 18:29 Uhr (Zitieren)
Hallo,
an Folgendem beiße ich mir die Zähne aus, um das in vernünftiges Deutsch zu bringen:
„Wenn die Partei die Urteilsverzögerung selbst verschuldet hat, fällt jene ratio observantiae legi contrariae weg und es tritt die ratio legis selbst wieder ein...“
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Elisabeth am 28.3.09 um 18:33 Uhr (Zitieren)
Heißt es vielleicht
observantiae legis (mit S) contrariae?
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Eleonora am 28.3.09 um 18:40 Uhr (Zitieren)
nein; ich habe es noch mal geprüft. Beim 2. dürfte es die „Logik der Gesetze“ oder so was ähnliches sein.
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Graeculus am 28.3.09 um 19:00 Uhr (Zitieren)
observantiae: Genitiv zu „ratio“
legi contrariae: Dativobjekt zu „observantiae“
Vermute ich mal.
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Ipsitilla am 28.3.09 um 19:02 Uhr (Zitieren)
observantia= Aufmerksamkeit, Hochachtung
contrarius,a,um= gegenüberliegend, entgegengesetzt, widersinnig, widersprechend,...

=> fällt jene Logik der widersinnigen Hochachtung vor dem Gesetz weg und es tritt die Logik der Gesetze ....

Nur ein Vorschlag...
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Graeculus am 28.3.09 um 19:11 Uhr (Zitieren)
observantia contraria
oder
lex contraria?
Hm. „contrarius“ (konträr) kenne ich aus der Logik eher als „entgegengesetzt“. Konträre Aussagen sind nicht widersinnige Aussagen. „Alle Menschen müssen ...“ und „Kein Mensch muß ...“ sind konträre Aussagen. Und da die Juristen sich viel auf ihre Logik zugutehalten, nehme ich doch an, daß es hier so zu verstehen ist.
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Eleonora am 28.3.09 um 19:13 Uhr (Zitieren)
Hi Graeculus, das klingt gut.
Soweit hätten wir uns vorgearbeitet. Deiner vorsichtigen Formulierung zufolge, bist Du auch noch in der Analysephase.
Könnte das zu Deiner Analyse passen: ... fällt der Grund weg, Gegendarstellungen (i.S.v. entgegenstehenden Gesetzen) zu beachten...
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Elisabeth am 28.3.09 um 19:15 Uhr (Zitieren)
Die juristische Sprache ist ja mindestens ebenso besonders wie die Leute, die sie benutzen. Daher hier in aller Vorsicht:

Wenn die Partei die Urteilsverzögerung selbst verschuldet hat, fällt jene ratio observantiae legi contrariae
-> jene Verpflichtung, das entgegengesetzte Gesetz zu beachten
weg und es tritt die ratio legis
-> die Verpflichtung durch das Gesetz
selbst wieder ein..
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Eleonora am 28.3.09 um 19:19 Uhr (Zitieren)
Hallo zusammen,
merci vielmals. Ich lerne: zusammen denken lohnt sich.
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Graeculus am 28.3.09 um 19:22 Uhr (Zitieren)
zusammen denken lohnt sich.

O ja! Das bemerke auch ich hier oft!
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Bibulus am 28.3.09 um 19:57 Uhr (Zitieren)
hier mal eine Sammlung: „Latein im Recht“
http://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht

es gibt auch das Stichwort „ratio legis“!

;-)
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Graeculus am 28.3.09 um 20:01 Uhr (Zitieren)
Leider keine „lex contraria“ ... allerdings auch keine „observantia contraria“.
Bei den entscheidenden Fragen des Lebens läßt einen auch das Internet im Stich.
Re: Juristenlatein 18. Jh.
Eleonora am 28.3.09 um 20:27 Uhr (Zitieren)
Hallo Bibulus,
trink ein Bier auf den guten Tipp! ...sofern Du die dazu nötige Altersgrenze schon überschritten hast ;-)
 
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