Hallo,
an Folgendem beiße ich mir die Zähne aus, um das in vernünftiges Deutsch zu bringen:
„Wenn die Partei die Urteilsverzögerung selbst verschuldet hat, fällt jene ratio observantiae legi contrariae weg und es tritt die ratio legis selbst wieder ein...“
observantia contraria
oder
lex contraria?
Hm. „contrarius“ (konträr) kenne ich aus der Logik eher als „entgegengesetzt“. Konträre Aussagen sind nicht widersinnige Aussagen. „Alle Menschen müssen ...“ und „Kein Mensch muß ...“ sind konträre Aussagen. Und da die Juristen sich viel auf ihre Logik zugutehalten, nehme ich doch an, daß es hier so zu verstehen ist.
Hi Graeculus, das klingt gut.
Soweit hätten wir uns vorgearbeitet. Deiner vorsichtigen Formulierung zufolge, bist Du auch noch in der Analysephase.
Könnte das zu Deiner Analyse passen: ... fällt der Grund weg, Gegendarstellungen (i.S.v. entgegenstehenden Gesetzen) zu beachten...
Die juristische Sprache ist ja mindestens ebenso besonders wie die Leute, die sie benutzen. Daher hier in aller Vorsicht:
Wenn die Partei die Urteilsverzögerung selbst verschuldet hat, fällt jene ratio observantiae legi contrariae
-> jene Verpflichtung, das entgegengesetzte Gesetz zu beachten
weg und es tritt die ratio legis
-> die Verpflichtung durch das Gesetz
selbst wieder ein..
Leider keine „lex contraria“ ... allerdings auch keine „observantia contraria“.
Bei den entscheidenden Fragen des Lebens läßt einen auch das Internet im Stich.