Latein Wörterbuch - Forum
Passage aus der Lex Salica — 1639 Aufrufe
Sabine Gebhardt am 8.12.12 um 19:57 Uhr (Zitieren) III
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand die folgenden beiden Sätze (eigentlich handelt es sich um Satzteile) übersetzen könnte (angebl. Original und Fälschung).
Ich habe sie in einem Buch über das Mittelalter gefunden, mit der Behauptung, dass die untenstehende Passage aus der Lex Salica verfälscht worden sei, um weibliche Nachkommen vom Thronerbe auszuschließen.


Original:

„de terra vero salica nulla portio hereditatis mulieri veniat“

im Internet, PACTUS LEGIS SALICAE, steht statt „veniat“ allerdings „transit“ (macht das einen Unterschied?)



und angebl.Fälschung:

„mulier vero in regno nullam habet portionem“
Re: Passage aus der Lex Salica
Bibulus am 8.12.12 um 20:54 Uhr (Zitieren) III
Ich habe mir mal den „PACTUS LEGIS SALICAE“ runtergeladen,
finde aber in dem pdf-Dokument weder das eine noch das andere Zitat...
Re: Passage aus der Lex Salica
Sabine Gebhardt am 8.12.12 um 21:00 Uhr (Zitieren) III
Ich bin dem bei Wikipedia angegebenen Link gefolgt und habe dann, weil das Dokument so lang ist, „vero“ eingegeben unter „auf dieser Seite suchen“ und irgendwann die Textstelle gefunden. Weiß aber die genaue Seitenzahl nicht mehr.
Re: Passage aus der Lex Salica
Bibulus am 8.12.12 um 21:13 Uhr (Zitieren) III
„de terra vero salica nulla portio hereditatis mulieri veniat“
->
„in der Tat aber möge aus dem salischen Land(besitz) kein Anteil der Hinterlassenschaft der Frau kommen.“

Das ist interpretationsbedürftig...

Klarer ist das:
„mulier vero in regno nullam habet portionem“
->
„Die Frau soll wahrlich keinen Anteil an der Herrschaft haben.“
Re: Passage aus der Lex Salica
Bibulus am 8.12.12 um 21:19 Uhr (Zitieren) III
Ich bin kein Jurist oder Historiker,
aber in der Tat beriefen sich die mitteleuropäischen Dynastien auf den zweiten Satz,
besonders in Frankreich und den Gebieten des HRR.
Es gab Ausnahmen
(in Teilen von Spanien, Flandern, Ungarn, Polen, ab 1713 in den Habsburger Erblanden).

Den ersten Satz finde ich einfach nicht in den Quellen...
Re: Passage aus der Lex Salica
Bibulus am 8.12.12 um 21:26 Uhr (Zitieren) III
hmm...
Frauen im Mittelalter - Seite 216 - Google Books-Ergebnisseite
books.google.de/books?isbn=3406377998
Edith Ennen - 1999 - Social Science
Aus „de terra vero salica nulla portio hereditatis mulieri veniat„ wurde „mulier vero in regno nullam habet portionem“. In seiner stoffreichen Untersuchung erörtert ...
Re: Passage aus der Lex Salica
Sabine Gebhardt am 8.12.12 um 22:21 Uhr (Zitieren) III
Danke für die Übersetzung!
Ja, die eine finde ich auch interpretationsbedürftig.

Genau - aus dem Edith-Ennen-Buch „Frauen im Mittelalter“ habe ich die Passagen. Sie hat sie nicht aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt, sondern nur zitiert.

In England wurde die Lex Salica auch nicht anerkannt - - 100jähriger Krieg, Thronfolge-Auseinandersetzung...
Re: Passage aus der Lex Salica
Sabine Gebhardt am 8.12.12 um 22:28 Uhr (Zitieren) III
Die Passage findet sich auf S.223 von PACTUS LEGIS SALICAE. Wenn man diesem Link folgt (Wikipedia), ganz unten steht PACTUS LEGIS SALICAE. Das habe ich geladen, und in diesem Dokument ist es S.223.
Re: Passage aus der Lex Salica
Sabine Gebhardt am 8.12.12 um 22:31 Uhr (Zitieren) III
Vielleicht dass kein Teil der Hinterlassenschaft in fremden Besitz übergehen soll?
Re: Passage aus der Lex Salica
Bibulus am 8.12.12 um 22:53 Uhr (Zitieren) III
Zitat von Sabine Gebhardt am 8.12.12, 22:31Vielleicht dass kein Teil der Hinterlassenschaft in fremden Besitz übergehen soll?

Das kann es sein:
Der Schwiegersohn, also der, der die Tochter eines Herrschers ehelichtete, konnte keinen Anspruch auf Anteil an der Herrschaft erheben, obgleich die Tochter sehr wohl erben konnte.

Gleichwohl war dieser „Grundsatz“ wohl doch nicht so fest:
Gertrude, das einzige Kind von Kaiser Lothar III. erbte das Herzogtum Sachsen,
war mit einem Welfen verheiratet, der auf diesem Wege in den Besitz Sachsens
(das heutige Niedersachsen!) kam, zwar wurden den Welfen später ein Teil des
Herzogtums entzogen (Prozeß 1180 gegen Heinrich des Löwen),
aber den „Allodial-Besitz“ durften die Welfen behalten.
Daraus entstand später dann das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, resp. Hannover,
ein Nachfahre bestieg 1714 den englischen Thron, bzw. den Thron von „Großbritannien“...
(„Act of Settlement“, gilt bis heute!)
Re: Passage aus der Lex Salica
Bibulus am 8.12.12 um 23:06 Uhr (Zitieren) III
In England „erfand“ man den Titel des „Royal Consort“ -> „Prinzgemahl“, wenn der Souverän eine Frau war.
Mit anderen Worten:
In England und Schottland konnten und können Töchter sehr wohl den Thron besteigen,
aber ihre Ehemänner werden dadurch nicht zu „Könige“.

In Frankreich war eine Frau auf dem Thron ausgeschlossen.
Als die letzten Valois 1589 ausstarben (3 Brüder, alle hintereinander weg für ein paar Jahre Könige),
griff man auf jahrhundertalte Stammbäume zurück, um eine rein „männliche“ Linie
auf den Thron zu setzen (Bourbonen)

Robert de Bourbon, Sohn Louis IX. des Heiligen.... 1256....
Re: Passage aus der Lex Salica
Sabine Gebhardt am 9.12.12 um 13:24 Uhr (Zitieren) III
Danke für die ganzen historischen Informationen! Es geht mir nämlich speziell um die Zeit 100jähriger Krieg bis ca. Mitte 15. Jahrhundert.


Ich habe hier mal die vollständige Lex-Salica-Textpassage rausgesucht:

VI. +*DE TERRA. VERO
SALICA, IN MVLIEREM
NVIiLA PORTIO HAEREDITATIS
TRANSIT, SED HOC
VIRILIS SEXVS ACQVIRIT,
HOC EST, FILTI IN IPSA
HAEREDITATE SVCCE-

(dann endet die Seite - und ich hoffe, das Folgende ist die richtige Fortsetzung:)

DE EO QUA
DE SE PARENTIBVSa
TOLLERE UULT.



Meine eigenen Lateinkenntnisse sind bodenlos schlecht. In der Schule so gut wie nicht gelernt in diesem Fach. Leider erwies und erweist sich das in manchen Fällen als bedauerlicher Mangel. Hatte damals absolut keine Beziehung zu der Sprache - änderte sich erst nach dem Abitur bei einem Rom-Besuch.
 
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