Latein Wörterbuch - Forum
„Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“ — 2733 Aufrufe
kummerus am 7.2.08 um 5:01 Uhr (Zitieren) I
Guten Morgen, lateinforum!
Ich habe eine Bitte
(Meine Latein-Untericht ist sehr lange her und ich weiß sogar nicht mehr, wie ich ansetzen soll bei diesem Spruch)

"Was ich mir selbst erlaube/erlaubt habe/hatte,
kann ich meinen Kindern nicht verbieten/verweigern."

Hintergrund:
Meine Tochter nimmt ein Studium auf und zieht mich mit meiner Studi-Vergangenheit auf.
(bzw., sie studiert schon,
ich will mich mit dem Spruch trösten)
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Plebeius am 7.2.08 um 8:45 Uhr (Zitieren) I
Quod mihi ipsi agere permitto/permisi,
liberos meos (agere) vitare von possum.
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
kummerus am 7.2.08 um 17:01 Uhr (Zitieren) I
@Plebeius, danke!

Aber muß es nicht
"Quod mihi ipsi agere permitto/permisi,
liberos meos (agere) vitare non possum."
heißen?

(Jetzt erinnere ich mich auch wieder an das Verb
„posse“, das ja auch eine besondere Konjugation hat)
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Plebeius am 7.2.08 um 17:34 Uhr (Zitieren) I
Natürlich
NON POSSUM !
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Elisabeth am 7.2.08 um 19:57 Uhr (Zitieren) I
Also, ich meine ja, vitare hieße „vermeiden“.
Für „verweigern“ würde ich negare (oder denegare) nehmen, dann mit Dativ der Person:
liberis.
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Plebeius am 7.2.08 um 20:03 Uhr (Zitieren) I
Das sollte natürlich VETARE heißen.

Quod mihi ipsi agere permitto/permisi,
liberos meos (agere) vetare non possum."

Danke, Elisabeth.
Entschuldigung, kummerus.
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Bibulus am 7.2.08 um 20:10 Uhr (Zitieren) I
Mein Vorschlag:
"Quod mihi consessi
liberos meos interdicere non possum"
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Plebeius am 7.2.08 um 20:23 Uhr (Zitieren) I
1. conCessi
2. liberis meis interdicere...
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
kummerus am 8.2.08 um 2:39 Uhr (Zitieren) I
Guten Morgen!
huch!
Und welche Version ist jetzt die am zutreffenste?

"Was ich mir selbst erlaubt/gestattet/zugesanden habe,
kann ich meinen Kindern nicht verbieten/ nicht erlauben"

„Quod mihi ipsi concessi“
trifft wohl am nächsten das „Was ich mir selbst erlaubt habe“?

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt:
„liberos meos“ zu „liberis meis“

einmal Akkusativ, andermal Dativ?
(soweit ich mich erinnern kann!)

Oder denke ich jetzt in eine völlig falsche Richtung?

Vielen Dank vorab!
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
kummerus am 8.2.08 um 2:45 Uhr (Zitieren) I
Ein wenig Unsinn

„kann ich meinen Kindern nicht verbieten/ nicht erlauben“

Ich suche natürlich einen Begriff,
der mich selbst trösten kann,
daß ich meinen erwachsenen Kindern
im Grunde nichts verbieten und
sie nur an meiner Lebenserfahrung teilhaben lassen kann.
:-)
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Bibulus am 8.2.08 um 5:00 Uhr (Zitieren) I
Plebeius,
auweia, ich brauch wirklich eine neue Brille!
natürlich „CONCESSI“
->
„ ich habe erlaubt/gestattet/ zugelassen“

aber, gibt es eine Formulierung
„Ich habe es mir selbst gestattet/erlaubt“?

Mir schwebt das „licet“ („es ist erlaubt“) vor,
das ja aber in der klassischen Literatur eine
feststehende Redewendung einnimmt.
Re: „Was ich mir selbst erlaubt habe, kann ich nicht anderen verweigern“
Plebeius am 8.2.08 um 8:09 Uhr (Zitieren) I
Quod mihi ipsi agere permitto/permisi,
liberos meos (agere) vetare non possum.

Statt „vetare non possum“ könnte man auch den Konjunktiv
liberos meos (agere) non vetam
oder das Futur I
liberos meos (agere) non vetabo
einsetzen.

nach INTERCEDERE steht der Dativ: liberis meis
 
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