Latein Wörterbuch - Forum
pr. ratef. subscr. — 1947 Aufrufe
Uwe Bake am 21.3.18 um 10:26 Uhr (Zitieren)
die obigen Abkürzungen habe ich in Protollen der polizeil. Vernehmung von Fritz Reuter 1833 gefunden. Sie könnten bedeuten: "post reditum ratificatum subscriptum = nach Rückkehr genehmigt und unterschrieben. Dann müsste es aber eigentlich heißen: ratif und nicht ratef. Kann mir jemnad helfen?
Uwe Bake
Re: pr. ratef. subscr.
Gast am 21.3.18 um 11:14 Uhr (Zitieren)
Kontext?
Re: pr. ratef. subscr.
Uwe Bake am 22.3.18 um 8:12 Uhr (Zitieren)
Die Abkürzungen finden sich am ende von Protokollen über die Vernehmung von Fritz Reuter durch die Polizei im Rahmen der sog. Demagogenverfolgung. Sie bedeutn em. E., dass Reuter das jeweiiige Protokoll nach Verlesung genehmigt und unterschrieben hat.
U. B.
Re: pr. ratef. subscr.
Klaus am 22.3.18 um 8:38 Uhr, überarbeitet am 22.3.18 um 8:46 Uhr (Zitieren) I
Ein Erklärungsversuch:
Das Wort „ratifizieren“ scheint erst nach 1880 in häufigerem Gebrauch zu sein. Evtl. hat man früher „ratefizieren“ gesagt?

https://books.google.com/ngrams/graph?content=ratifizieren&case_insensitive=on&year_start=1800&year_end=2000&corpus=20&smoothing=3&share=&direct_url=t1%3B%2Cratifizieren%3B%2Cc0
Re: pr. ratef. subscr.
Uwe Bake am 22.3.18 um 11:57 Uhr (Zitieren)
Vielen Dank für den Hinweis; aber selbst in büchern aus dem 15. bis 19. Jahrhundert habe ich nur die Schreibweise ratificiren uind nicht ratef... gefunden.
U. B.
Re: pr. ratef. subscr.
Klaus am 22.3.18 um 12:02 Uhr, überarbeitet am 22.3.18 um 12:54 Uhr (Zitieren)
Ein Erklärungsversuch:
Dann ist der Gerichtsschreiber evtl. dem Sprachgebrauch nach dem deutschen Wort „raten“ gefolgt und hat einen Rechtschreibfehler begangen.
Re: pr. ratef. subscr.
filix am 22.3.18 um 22:33 Uhr, überarbeitet am 22.3.18 um 22:48 Uhr (Zitieren) II
„Waß bös Latein ist das?" (F. Reuter)

Zunächst steht zu vermuten, dass, wenn ein Individuum das Protokoll unterschreibt, um es dadurch zu beglaubigen oder dgl. und dafür mit seiner Unterschrift einzustehen, es „subscr<ipsi>“ heißt. Selten aber doch findet sich die Bildung „ratefactio“, es könnte also „pro ratefactione supscripsi“ heißen - „Ich habe es unterschrieben, um es für gültig zu erklären.“
Re: pr. ratef. subscr.
Uwe Bake am 23.3.18 um 8:54 Uhr (Zitieren)
Vielen Dank für den Vorschlag. Leider konnte ich das Wort ratefactio weder in den mir verfügbaren Lexika noch bei Google finden. Gibt es dazu einen Beleg?
U. B.
Re: pr. ratef. subscr.
filix am 23.3.18 um 12:56 Uhr, überarbeitet am 23.3.18 um 12:56 Uhr (Zitieren)
Ja, wirklich befriedigend ist die Beleglage nicht. Es ist auch schon die Abkürzung „pr.“ für „pro“ merkwürdig - in der Nähe von Unterschriftshandlungen würde ich ja zunächst an „m. pr.“ - „manu propria“ denken.
Re: pr. ratef. subscr.
Gast am 23.3.18 um 15:22 Uhr (Zitieren)
probatum, ratefactum, subscriptum : geprüft, genehmigt, unterschrieben ???
Re: pr. ratef. subscr.
Klaus am 23.3.18 um 16:00 Uhr (Zitieren) I
Ein Erkärungsversucuch für p.r.=post reditum
https://www2.uni-mannheim.de/mateo/camenaref/siglalatina.html#p

Nach der Vernehmung wurde das Protokoll geschrieben und Fritz Reuter musste später nochmal erscheinen und unterschreiben.
Re: pr. ratef. subscr.
filix am 24.3.18 um 12:53 Uhr (Zitieren)
probatum, ratefactum, subscriptum : geprüft, genehmigt, unterschrieben ???


„probavi et subscripsi“ ist tatsächlich eine übliche Unterzeichnungsformel.

Ein Erkärungsversucuch für p.r.=post reditum


Da die Abkürzung „pr.“ nicht „p.r.“ lautet, ist von einem Wort auszugehen.
Re: pr. ratef. subscr.
Klaus am 24.3.18 um 14:20 Uhr (Zitieren)
Danke filix, da war ich unaufmerksam.
 
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