Latein Wörterbuch - Forum
eheschließung — 1052 Aufrufe
schon wider ich,.... bitte um Korrektur! danke
Eheschließung
I) Nuptiae sunt soniunctio maris et feminae et consortium omnis vitae, divini et humani iuris communicatio.
I) Ehen sind eine Verbindung des Mannes und der Frau und eine Verbindung für das ganze Leben, eine Gemeinschaft des göttlichen und menschlichen Rechts.
II) Nuptiae consistere non possunt, nisi consentiant omnes, id est qui coeunt quorumque in potestate sunt.
II) Ehen können nicht zu Stande kommen (bestehen), wenn nicht beide übereinstimmen, das heißt wie sie sich verbinden und diese, in welcher Gewalt sie sind.
III) Veteranis quibusdam concedi solet principalibus constitutionibus conubium cum his Latinis peregrinisve, quas primas post missionem uxores duxerint; et qui ex eo matrimonio nascuntur, et cives Romani et in potestate parentum fiunt.
III) Man pflegt gewisse Soldaten mit Kaiserkonstitutionen?? Die gesetzmäßige Ehe mit Frauen mit lateinischen oder ohne römischen Bürgerrecht zu erlauben, die zuerst nach der Entlassung aus dem Kriegsdienst heiraten; und die, die aus dieser Ehe geboren werden, werden römische Bürger und werden in der Patria Potestas sein.????
Re: eheschließung
Bibulus am 6.6.08 um 20:43 Uhr (
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Re: eheschließung
Elisabeth am 6.6.08 um 22:07 Uhr (
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Waren die Anmerkungen zur Stellung der Frauen dir hilfreich?
Re: eheschließung
Bibulus am 6.6.08 um 22:15 Uhr (
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@Elisabeth
der Text stammt wohl von einem gewissen römischen Juristen „Gaius“
(man kennt nur diesen Namen)
Aus seinen Arbeiten kann geschlossen werden, dass er in den Regierungszeiten der Kaiser Hadrian, Antoninus Pius, Mark Aurel und Commodus gearbeitet hat. Seine Werke wurden folglich zwischen 130 und 180 n. Chr. zusammengestellt, zu einer Zeit, als das Römische Reich in seiner Blüte stand und seine Regierung am erfolgreichsten waren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gaius_%28Jurist%29Re: eheschließung
Elisabeth am 7.6.08 um 7:37 Uhr (
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Also doch früher, als ich gedacht hatte! Das finde ich interessant, weil das literarische Latein zu dieser Zeit praktisch noch klassisch ist, aber die Juristen ganz offenbar schon vom literarischen Sprachgebrauch abgewichen sind und „dem Volk aufs Maul geschaut“ haben, was sich in literarischen Quellen erst viel später niederschlägt.