Hi!
Erst mal RIESENDANK für Eure Antworten.
Danke an Elisabeth für die Übersetzung und die lieben Worte; der Satz ist allerdings wirklich sehr lang, klingt aber sehr schön!
Jetzt meine Frage: ich habe in einem weiteren Forum
( latein24.de ) den Satz wie folgt übersetzt bekommen:
Quis preateritum obliviscitur, id repetere condemnatur.
(Wer die Vergangenheit vergisst, wird verdammt, sie zu wiederholen) .........ist das so korrekt?
Liebeliebe Grüße an Euch da draussen, Andreas
Nun hast du aber den Satz wohl in mehreren Versionen ausprobiert.
a) Wer nichts aus der Vergangenheit gelernt hat
b) Wer die Vergangenheit vergisst (oder: vergessen hat)
Zu a): Da geht das, was ich geschrieben hatte:
Qui nihil didicerit e temporibus praeteritis,
oder
ziemlich genau das, was mame geschrieben hat:
QUI NIHIL EX ERRORIBUS
PRAETERITIS DISCIT
(wörtlich: Wer nichts aus vergangenen Irrtümern/Fehlern lernt)
Zu b):
Qui praeteriti obliviscitur
Dahinter kommt dann der Teil „ist dazu verdammt, sie zu wiederholen“.
Da geht entweder das von mir:
damnatus est ad ea repetenda.
oder
das von mame, was ich wirklich schöner finde und was auch kürzer ist:
IDEM PECCAT
(wörtlich: macht dasselbe (wieder) falsch).
Was du von der „Konkurrenz“ bekommen hast, geht nicht; man müsste allenfalls ändern in
condemnatur, ut idem repetat.
So, jetzt kannst du rumschieben und ausprobieren - kommt ja wohl auch drauf an, was am besten aussieht.
Es MUSS nicht tempus dabeistehen, Bibulus; hier sind ein paar gute Belegstellen (Quintilian) für praeteritum OHNE tempus:
Varro: in praeteritum (sc. tempus), für das Vergangene, in Anbetracht der vergangenen Zeit (Ggstz. in futurum), Suet. u.a. (s. Dederich Dict. 4, 15. p. 350) tempus praeteritum (als gramm. t. t.), Quint., u. bloß praeteritum, Quint.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: praetereo, S. 1. Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 44630 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 1893)]