Latein Wörterbuch - Forum
Noch eine Frage wegen des Tattoos — 1238 Aufrufe
Andy am 23.9.08 um 22:31 Uhr (Zitieren)
Hi!
Erst mal RIESENDANK für Eure Antworten.
Danke an Elisabeth für die Übersetzung und die lieben Worte; der Satz ist allerdings wirklich sehr lang, klingt aber sehr schön!
Jetzt meine Frage: ich habe in einem weiteren Forum
( latein24.de ) den Satz wie folgt übersetzt bekommen:
Quis preateritum obliviscitur, id repetere condemnatur.
(Wer die Vergangenheit vergisst, wird verdammt, sie zu wiederholen) .........ist das so korrekt?
Liebeliebe Grüße an Euch da draussen, Andreas
Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Elisabeth am 23.9.08 um 22:50 Uhr (Zitieren)
Nee, das ist leider an mehreren Stellen verkehrt.

Nun hast du aber den Satz wohl in mehreren Versionen ausprobiert.

a) Wer nichts aus der Vergangenheit gelernt hat
b) Wer die Vergangenheit vergisst (oder: vergessen hat)

Zu a): Da geht das, was ich geschrieben hatte:
Qui nihil didicerit e temporibus praeteritis,
oder
ziemlich genau das, was mame geschrieben hat:
QUI NIHIL EX ERRORIBUS
PRAETERITIS DISCIT
(wörtlich: Wer nichts aus vergangenen Irrtümern/Fehlern lernt)

Zu b):
Qui praeteriti obliviscitur


Dahinter kommt dann der Teil „ist dazu verdammt, sie zu wiederholen“.
Da geht entweder das von mir:
damnatus est ad ea repetenda.
oder
das von mame, was ich wirklich schöner finde und was auch kürzer ist:
IDEM PECCAT
(wörtlich: macht dasselbe (wieder) falsch).

Was du von der „Konkurrenz“ bekommen hast, geht nicht; man müsste allenfalls ändern in
condemnatur, ut idem repetat.

So, jetzt kannst du rumschieben und ausprobieren - kommt ja wohl auch drauf an, was am besten aussieht.
Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Bibulus am 23.9.08 um 22:53 Uhr (Zitieren)
@Andy
„praeteritum“ ist nicht „Vergangenheit“ im Sinne des Wortes, wie man es landläufig versteht.

Die alten Lateiner hatten im Grunde keine „Wörter“
für „Gegenwart“, „Vergangenheit“, „Zukunft“,
sondern haben es umschrieben:

Plebeius schrieb am 23.09.2008 um 11:43 Uhr:
Vergangenheit--> tempus praeteritum
konkr.: praeterita n,Pl


schau doch mal, was in dem Thread geschrieben worden ist.
Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Elisabeth am 23.9.08 um 22:56 Uhr (Zitieren)
Es MUSS nicht tempus dabeistehen, Bibulus; hier sind ein paar gute Belegstellen (Quintilian) für praeteritum OHNE tempus:
Varro: in praeteritum (sc. tempus), für das Vergangene, in Anbetracht der vergangenen Zeit (Ggstz. in futurum), Suet. u.a. (s. Dederich Dict. 4, 15. p. 350) tempus praeteritum (als gramm. t. t.), Quint., u. bloß praeteritum, Quint.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: praetereo, S. 1. Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 44630 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 1893)]
Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Bibulus am 23.9.08 um 22:56 Uhr (Zitieren)
*ups*

Elisabetha magna fuit

fugo.... ->
Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Elisabeth am 23.9.08 um 22:57 Uhr (Zitieren)
Quem fugare vis?
Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Elisabeth am 23.9.08 um 22:59 Uhr (Zitieren)
An „fugio“ dicere voluisti?
Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Bibulus am 23.9.08 um 23:00 Uhr (Zitieren)
Belegstellen (Quintilian)


cara Elisanbeth,
den Quintilian kenne ich meistens nur aus Zitaten!

Ich will auch nicht die örtliche Uni-Bibliothek mit meinen Amateurausleihen belasten.

Da nerve ich euch hier lieber mit meinen Desastern...




Re: Noch eine Frage wegen des Tattoos
Bibulus am 23.9.08 um 23:07 Uhr (Zitieren)
cara Elisabeth

vides, Elisabeth,,
igitur solum „satis bonus minor“ pro scientia linguae Latinae acceperam.

(bis repetita non placent; scio, scio... )
 
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