Habe im Kino 007 gesehen und Frage mich nun, wie die alten Römer seine Berufsbezeichnung ausgedrückt hätten (ich weiß, dass es völlig unlateinisch ist ...):
„Agent 007 mit der Licens zum töten“ ...
„Lictor specialis secretus septimus permissu ad necandum“ - geht das ? (für die Null hatten die Römer ja keine Zahl, die kam erst sehr viel später)
Ich persönlich würde mich nicht ganz damit einverstanden erklären:
Lictor specialis secretus
Auszug aus Wikipedia: Liktoren (lat. lictores zu ligare, „binden“) waren ursprünglich im Römischen Reich jene Diener, die den König als Leibwache schützen sollten, später Amtsdiener, die den höheren Staatsbeamten (...)bei öffentlichen Auftritten voranschritten oder sie auch – vergleichbar den heutigen Leibwächtern – umringten.
In dem Sinne finde ich die Übersetzung “Lictor specialis secretus“ sehr gelungen für “Agent“
Septimus - der siebente. Ich würde es einfach mit septem - (Zahl) 7 übersetzen. Schließlich ist James Bond ja nicht der siebente Agent, sondern Agent ( 00) 7
permissu ad necandum - mit der Erlaubnis (Abl.) zum töten, um zu töten (ad m.Akk. final, Gerundium necare). Es gibt natürlich noch weitere Varianten solch einen finalen Zusammenhang in der lateinischen Sprache auszudrücken, dein Vorschlag dabei finde ich dabei aber am besten.
Also:
Lictor specialis secretus SEPTEM permissu ad necandum.
Naja, jetzt bleibt nur noch die Frage mit der Null...
Was ein gutes Gefühl Elisabeth, einmal verbessern zu dürfen:
Bei permissu soll es sich keineswegs um ein Supinum handeln.
permissu kommt von permissus, nicht als PPP sondern als Substantiv.
Permissus - Erlaubnis hat die Ablativendung auf -u ( deshalb auch u-Deklination)
cum ist dann nicht von Nöten
Also gem. Elisabeth und Bonifatius:
Lictor specialis secretus septem cum concessione necandi
Aber wie drückt man die Doppelnull aus ???
„zero zero“ (geht nicht mit „Z“, also irgendwie neulateinisch)
Da kannst du ein gutes Gefühl haben, bonifatius, es stimmt trotzdem nicht.
Natürlich gibt es permissus auch als Substantiv, aber auch dann geht es nicht ohne cum.
Und wenn du den unten angeführten Georges-Eintrag meinst: Da steht zwar was von permissu, aber dass ist dann Adverbiale - was hier gebraucht wird, ist aber ein Präpositionalattribut.
permissus, us, m. (permitto), die Zulassung, Erlaubnis, bei Cic. nur im Abl., permissu legis, mit vom Gesetz erteilter Erlaubnis, mit Vollmacht, Cic.: permissu tuo, Cic.: permissu Romanorum, Liv.: u. bloß permissu, Tac. - bei Spät. auch im Acc., citra permissum praetoris, ICt.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: permissus, S. 1. Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 41678 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 1614)]
1.)cum permissu ad necandum
-->mit der Lizenz, um zu töten
2.)oder als Supinum
cum permissu necatum
3.)cum permissu necandi causa
--> wegen des Tötens / um zu töten, ebenfalls final
Präpositionalattribut hin oder her, warum sollte diese Versionen nicht funktionieren??
Bei deinen Vorschlägen
1.)cui necare licet - dem es erlaubt ist, zu töten
2.)concessione necandi - mit der „Tötungsbewilligung“
kann man nicht viel falsch machen.
Doch warum sollte zu permissu ein cum hinzugefügt werden und bei deiner Variante nicht?
Für den Fall, dass Elisabeth anderweitig beschäftigt ist, lieber Bonifatius, möchte ich darauf hinweisen, dass ihre Beiträge von 12.16 Uhr doch wohl so zu verstehen sind, dass sich das „cum“ auf alle drei Beispiele bezieht, also:
cum potestate, cum licentia, cum concessione.
Und dass sie beim zweiten Eintrag einfach „concessione“ schreibt, hängt sicher damit zusammen, dass sie hier für alle drei Möglichkeiten („concessione u.ä.!“) nur das „necandi“ hinzugefügt sehen möchte, nicht aber das „cum“ weggelassen.
Gratias tibi ago, Graecule; omnia intellexisti, quae scripsi.
bonfatius schrieb am 09.11.2008 um 17:05 Uhr:
Mit der Lizenz zum Töten:
Was hiervon ist falsch??
ALLE DREI.
1.)cum permissu ad necandum
-->mit der Lizenz, um zu töten
„ad necandum“ ist nur und ausschließlich ein Adverbiale. Hier muss es ein Genitivattribut sein: cum permissu necandi.
(Ich bleibe dabei: permissus ist nicht die beste Wahl.)
2.)oder als Supinum
cum permissu necatum
Zitat aus dem neuen Menge, § 518:
Beide Supina sind selten. Das Supinum I findet sich ausschließlich in Abhängigkeit von Verben der Bewegung.
3.)cum permissu necandi causa
--> wegen des Tötens / um zu töten, ebenfalls final
Hier gilt dasselbe wie bei Version I.
Außerdem:
Warum sollte man bei einer Erlaubnis noch eine finale Wendung anhängen? Das ist doch doppelt gemoppelt, wie man bei der Rückübersetzung leicht feststellen kann: Erlaubnis, um zu töten.