Latein Wörterbuch - Forum
Lateinische Urkunde — 776 Aufrufe
Ann-Kathrin am 17.11.08 um 19:18 Uhr (Zitieren)
Hey ihr Lateinfreunde,
ich habe ein riesiges Problem: Und zwar brauche ich von einem Teil einer lateinischen Urkunde eines Klosters eine Übersetzung. Habe mir verzweifelt die Zähne ausgebissen. Komme aber zu keiner adäquaten Übersetzung. Darum HIIILLFEEE!!! ;-)
Der Text lautet:
Sed quia iustis votis assensum prebere iustisque peticionibus aures accommodare nos convenit tuis, Imida filia in Christo venerabilis atque carissima, iustis petitionibus annuentes, ea que coram isdeo et sanctis eius et in presentia abbatum et coram patre, sub cuius obediente iugo militatis pro remedio anime tue una cum sororibus tuis vovistis, elegistis, laudastis, promisistis, dictis, scriptisque firmastis, nos asssertionis nostre favore firmantes per huius nostri privilegii paginam pontificali auctoritate statuimus, ut inconvulsa permaneant et nulli omnino episcopo vel abbati vel abatisse liceat aliquid de ordine et consuetudine vestra mutare absque communi consilio vicinorum abbatum.
Re: Lateinische Urkunde
Loligo am 17.11.08 um 23:42 Uhr (Zitieren)
Also ich glaube das hier kommt so ungefähr hin, aber eine Garantie übernehme ich nicht, hab seit über 5 Jahren kein Latein mehr gehabt:

Aber darum kommt man darin überein, ehrwürdige und teuerste Imida, Tochter in Christus, deinem ordentlichen Gelöbnis Zustimmung zu geben und deine aufrichtigen Bitten, die uns zu Gehör kamen, zu erhören, weshalb du zusammen mit einer deiner Schwestern persönlich vor Seinen Heiligen, in Gegenwart der Äbte und vor dem Vater geschworen, gewählt, gelobt, versprochen, gesagt und schriftlich bestätigt hast, dass du unter dessen [gemeint ist der Vater, also vermutli Gott] Joch für dein Seelenheil dienen und gehorchen wirst; um die Gunst unserer Zustimmung zu bekräftigen, beschließen wir, durch dieses unseres Privileg eine Urkunde von bischöflicher/päpstlicher Autorität, auf dass diese [gemeint sind wohl die aufrichtigen Bitten] unerschütterlich andauern mögen und es keinem Bischof oder Abt oder Äbtissin erlaubt sei, etwas aus eurem Orden oder eurer Sitte zu entfernen außer durch eine gemeinsame Ratsversammlung der benachbarten Äbte.
 
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