Latein Wörterbuch - Forum
Dispens — 485 Aufrufe
Norbert Lorsbach am 7.4.09 um 14:10 Uhr (Zitieren)
Wer kann mir sahen, was unter dem Begriff dispensationes gradium zu verstehen ist? Dieser Begriff kommt in dem folgenden Text vor.

„In causis matrimonialibus sollen die bei den catholischen vorfallende dispensationes gradium ahn orth und enden“ durch einen katholischen Geistlichen erteilt werden.
Re: Dispens
Elisabeth am 7.4.09 um 14:22 Uhr (Zitieren)
Erstaunlich finde ich die Form gradium; ich hätte graduum erwartet. Nur weiß ich auch dann nicht, was für „Schritte“ oder „Stufen“ gemeint sein könnten.

Und zu dispensatio:
Wenn sich das Wort nicht zum MA hin gewaltig gewandelt hat, heißt es gar nicht so etwas wie „Erlaubnis“. Georges sagt folgendes:
dispensatio, onis, f. (dispenso), eig. das genaue Abwägen, dah. I) im allg., die genaue, gleichmäßige Einteilung, -Einrichtung, die Ökonomie, inopiae (des geringen Getreidevorrats), Liv.: est autem in eximendis favis necessaria dispensatio, Plin. - dispensatio Dei sumus, der Gegenstand, mit dem Gott schalten u. walten kann, Oros. 2, 1, 2. - II) insbes., die genaue Einteilung, Einrichtung der Einnahme u. Ausgabe einer Kasse usw., die Verwaltung, Bewirtschaftung, aerarii, Cic.: pecuniae, annonae, Liv. - als Amt, das Hausverwalteramt, Schatzmeisteramt (griech. dioiknsis), Cic. u. Suet.: regia, beim Könige, Cic.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: dispensatio, S. 1. Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 18576 (vgl. Georges-LDHW Bd. 1, S. 2213)]
Re: Dispens
Graeculus am 7.4.09 um 14:44 Uhr (Zitieren)
Aus katholischen Zusammenhängen kenne ich die Ehedispens als Erlaubnis (sic!), z.B. bei an sich vorliegenden Ehehindernissen.
Re: Dispens
Senex am 7.4.09 um 14:47 Uhr (Zitieren)
Soweit ich weiß, handelt es sich bei einer Dispens im katholischen Kirchenrecht um eine Erlaubnis, die ein Bischof oder Papst oder wer auch immer zuständig ist, erteilt. Diese beinhaltet die Befreiung von einer Vorschrift, einem Verbot oder Gebot. Z.B. kann man eine Dispens vom Ehehindernis der Konfessionsverschiedenheit erteilen, so dass z.b. ein Katholik eine Protestantin heiraten kann. Unter dispensationes gradium kann ich mir jetzt auch nichts vorstellen, aber es könnte sich dabei z.B. um eine Dispens von einem Ehehindernis (z.B. Standesunterschied?) handeln.

Vielleicht hilft dir der entsprechende Eintrag zu Dispens bei Wikipedia weiter
 
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