Latein Wörterbuch - Forum
Rechtfall — 624 Aufrufe
quick am 15.5.09 um 14:01 Uhr (Zitieren)
Ich blick da einfach nicht durch :-(

Memoria tenemus secundum ius Romanum furtum non fieri, si quis rem aufert, qaue nullius est et que nemo utitur. Si quis rebus nave eiectis potitur, ut eas nave sua recipiat et eis fruatatur, tamen furtum committit;
Re: Rechtfall
Liberator am 15.5.09 um 14:03 Uhr (Zitieren)
Forumregeln!
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:05 Uhr (Zitieren)
welche?
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:05 Uhr (Zitieren)
Versuchst Du es bitte erst einmal selber, um unserer Forumsregel No. 2 zu entsprechen? Wir überprüfen und korrigieren dann.
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:06 Uhr (Zitieren)
Unsere Regeln sind leicht zu finden: unterhalb des Eintragsfeldes anklicken!
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:08 Uhr (Zitieren)
eigene Übersetzung:


Wir behalten in Erinnerung folgenden römischen Rechtsfall nicht mehr entstehen zu lassen, wenn jemand eine sache raubt, diese nicht nützt und niemandem etwas sagt. Wenn jemand eine Sache vom Schiff wirft, sodass er sein schiff rettet, dennoch einen diebstahl begeht

^^

so das wars
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:17 Uhr (Zitieren)
und?
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:23 Uhr (Zitieren)
Nur keine amerikanische Hast!

quae nullius est et quae [wie schreibst Du das denn!?] nemo utitur = welche niemandem gehört und welche niemand nutzt

Si quis rebus nave eiectis potitur = wenn jemand sich (solcher) Dinge bemächtigt, die von einem Schiff geworfen worden sind

furtum, i, n. = der Diebstahl (vgl. „furtum non fieri“)

Es sind noch mehr Fehler drin; aber dies sei mal der Anfang.
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:24 Uhr (Zitieren)
Entschuldigung - es muß heißen „et [b]qua]/b] nemo utitur“ (uti mit dem Abl.)
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:25 Uhr (Zitieren)
et qua
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:26 Uhr (Zitieren)
erstmal danke, und was war mit dem ersten satz, also von „Memoria“ bis „non fieri“?
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:32 Uhr (Zitieren)
Wir halten in Erinnerung, daß gemäß Römischem Recht ein Diebstahl nicht geschieht (vorliegt), wenn jemand eine Sache fortträgt, welche ...
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:34 Uhr (Zitieren)
fieri ist doch Infinitiv, müsste doch dann entstehen heisen, oder?


„gemäß“ kommt von „sceundum“, nehme ich mal an. (?)
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:36 Uhr (Zitieren)
„furtum non fieri“ ist ein AcI, der im Deutschen nicht mit einem Infinitiv übersetzt wird.
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:37 Uhr (Zitieren)
„gemäß“ entspricht „secundum“, ja.
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:39 Uhr (Zitieren)
Das
ut eas nave sua recipiat et eis fruatatur, tamen furtum committit

ist bei Dir auch noch falsch übersetzt.
Nimm doch mal einen zweiten Anlauf; vielleicht durchschaust Du allmählich den Sinn des ganzen Passus besser.
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:41 Uhr (Zitieren)
Danke. Jetzt hänge ich nur noch bei:

...ut eas nave sua recipiat et eis fruatatur, ...


=sodass derjenige es auf sein Schiff zurücknehmen und geniesen kann ??????????
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:42 Uhr (Zitieren)
oder eher:

sodass derjenige mit seinem Schiff zurückkommt ut es (wieder) geniesen will



????
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:45 Uhr (Zitieren)
„eas“: die „res nave eiecti“
Wie Du hier auf „können“ kommst, erschließt sich mir nicht.
Re: Rechtfall
öö am 15.5.09 um 14:47 Uhr (Zitieren)
fruatatur lol ???
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:47 Uhr (Zitieren)
Wo steht „können“
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:48 Uhr (Zitieren)
es sollte „fruatur“ heisen^^
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:52 Uhr (Zitieren)
sodass derjenige es auf sein Schiff zurücknehmen und geniesen kann

Hier stehe ich!
Dein Können
Re: Rechtfall
Graeculus am 15.5.09 um 14:53 Uhr (Zitieren)
Aber wie komme ich dahin?
Dein Können
Re: Rechtfall
quick am 15.5.09 um 14:55 Uhr (Zitieren)
ouhhhh^^ ähemmmm

naja, ich komm nicht drauf, könntest du mit evtl. ien bisschen helfen?
 
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