also unser satz war:
utinam tibi in mentem veniat librarium quendam, qui brutum et cassium ultimos fuisse romanorum dixisset, statim capitis damnatum esse!
meine übersetzung:
hoffentlich kommt dir in ein gewisser verleger in den sinn, der gesagt hatte, dass brutus und cassius die letzten römer waren und sogleich zum tode verurteilt worden sind.
1. Die Übersetzung von „librarius“ scheint mir einen Beruf zu meinen, den es in der Antike - ohne gedruckte Bücher - noch nicht gab. Da sind jedenfalls Alternativen möglich.
2. Wenn ein librarius zum Tode verurteilt worden ist, warum gebrauchst Du dann den Plural „sind“?
An Bibulus:
Es gab schon Verleger? Dann haben die wohl Abschreibunternehmen betrieben?
Es stimmt ja - einen Buchmarkt gab es schon.
Wie ist die Existenz eines solchen Betriebes überliefert?
Ein schöner Beruf: Ich lege mir 100 Sklaven zu, und die müssen dann tagein - tagaus die Klassiker abschreiben.
Ich bin dann der erste auf dem Markt, der auch Bildbände herausbringt.
Ein librarius kann alles mögliche sein - möglicherweise nur ein Sklave, der schreiben kann.
Es gab in Rom Bücher in Buchläden zu kaufen; bei Martial (und ich glaube, auch bei Catull) sind Hinweise darauf überliefert.
Nur gab es in der Antike kein Copyright: Wer sich ein Original besorgt hatte und es abschreiben ließ, konnte die neu entstandenen Bücher als seine eigenen herausgeben und damit Geld einnehmen.