Latein Wörterbuch - Forum
Kirchenlatein — 1128 Aufrufe
Norbert Lorsbach am 17.6.09 um 16:51 Uhr (Zitieren) I
Hallo in die Runde.

Als Nichlateiner stehe ich mal wieder auf dem Schlauch wegen einer lateinisch gefassten Passage in einem Text.

Der Text lautet:
Item ist zwischen meinem Catholischen Pffaarrkindt Jörg peter Philipps von Gebertzhain und einer person nahmens Fischerin aus dem Altenkirchischen gebürtig, welche sonst zu Gebertzhain bey schultzen Capito als magdt gedienet, von dem Hrn Inspector zu Altenkirchen die Copulation ungsthin im früeling a. c. ex quidem sine proclamationibus, ex requisitis dimissorialibus, geradt contra recessum ....

Es geht um die Passage „ex requisitis dimissorialibus“. Was steckt dahinter?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Re: Kirchenlatein
vulpes Latinus am 17.6.09 um 17:03 Uhr (Zitieren) I
die Copulation - Eheschließung . a c. = laufenden Jahres
ex = kann nur „et“ heißen: und zwar ohne ... und
sine proclamationibus - die Eheschließung musste an 3 Sonntag vorher in der Kirche des Bräutigams und der Braut verkündet werden
Es gab auch aus wichtigen Gründen eine Dispens davon, aber auch die ist unterblieben: als auch ohne die erforderlichen Entlastungen
contra recessum: gegen die schriftlich niedergelegte Schlussvereinbarung
Ich bräuchte natürlich den Originaltext vor allem bei recessum.
Ich habe jetzt leider keine Zeit mehr und schau mir das Ganze am Abend noch einmal an.
Aber im Grunde dürfte nicht viel falsch sein.
Re: Kirchenlatein
Norbert Lorsbach am 17.6.09 um 21:35 Uhr (Zitieren) I
Vielen Dank für die schelle Hilfe. Kann mir jemand auch noch sagen, was in diesem Text die Passage „ex (oder et) requisitis dimissorialibus“ bedeutet?

Was den recessum betrifft, so ist dies ein Neberecess zu einem Vertrag aus dem Jahr 1652, der in Dokumenten immer wieder als recessus oder neben-recessus auftaucht.
Re: Kirchenlatein
vulpes Latinus am 17.6.09 um 22:56 Uhr (Zitieren) I
So jetzt bin ich wieder da. Schau ma halt a mal, sagt da Beckenbauer.
Es geht also um: et (ja nicht ex) [sine ist wohl zu ergänzen) requisitis dimissioralibus
dimissoriale kommt von dimittere: entlassen
In der ständischen Gesellschaft musste einer, der heiraten wollte vom Pfarrer in die andere Pfarrei oder vom Dienstherrn aus dem Dienst entlassen werden.
dimissoriale - bedeutet also Entlassungsschreiben oder Trauvollmacht.
Hier wurde also geheiratet "ohne die erforderlichen (requisitis) Trauvollmachten
Wahrscheinlich bezieht sich das auf die Magd. Der Schulze Capito scheint von deren Heiratsgelüsten gar nichts mitbekommen zu haben, und diese Maid heiratete einfach ohne Trauvollmacht. Ein Hoch auf den Herrn Pfarrer, der sich ein Herz genommen und die beiden doch unter einen Hut gebracht hat.
Passt’s so?
Re: Kirchenlatein
Norbert Lorsbach am 17.6.09 um 23:42 Uhr (Zitieren) I
Besten Dank
Re: Kirchenlatein
Bibulus am 17.6.09 um 23:47 Uhr (Zitieren) I
„geradt contra recessum ....“

der „Rezess“ ist ein feudal-rechtlicher Ausdruck,

sehr schwierig in das heutige Rechtssystem einzuordnen,
da ja jeder kleiner Gutsherr eine gewisse Gerichts- und Rechtsbarkeit besaß.

 
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