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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Gesetz gegen die Knabenliebe (656 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 05.08.2010 um 14:39 Uhr (Zitieren)
Aischines ("Gegen Timarchos") gibt das folgende attische Gesetz wieder:
Wenn einer von den Athenern einen freien Knaben geschändet hat, so klage der, welcher die Obhut über ihn führt, bei den Thesmotheten , und gebe die Buße an. Wen dann das Gericht verurteilt hat, der werde den Eilsern übergeben und sterbe desselbigen Tages. Wenn er aber zu Geld verurteilt wurde, zahle er es in 11 Tagen nach dem Urteilsspruche, falls er es nicht sogleich bezahlen kann: bis zur Bezahlung werde er festgehalten. Derselben Schuld fallen auch die anheim, welche sich an den Leibern der Sklaven vergehen.

Das ist anders, als man es denkt, nicht wahr? Sogar auf Sklaven soll das Gesetz Anwendung finden. Als Gesetzgeber deutet Aischines den Solon an.
Re: Gesetz gegen die Knabenliebe
Γραικίσκος schrieb am 05.08.2010 um 22:48 Uhr (Zitieren)
Ich habe mich schon oft gewundert, daß etwas, das heutzutage dermaßen strikt verboten ist, in der Antike so tolerant gehandhabt worden sei - obwohl dieses Phänomen ja auch bei der Sklaverei zu beobachten ist, die - glaube ich - in der Antike nie grundsätzlich als soziale Insitution in Frage gestellt worden ist.
Hier aber schützt das Gesetz sogar Sklaven - das Gesetz; die Praxis mag eine andere gewesen sein.
 
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