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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Wider die Homosexualität (187 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 22.04.2025 um 00:02 Uhr (Zitieren)
Schön ist’s, frei sich zu fühlen von sinnlicher Regung; doch packt’s dich,
laß dann die Liebe zum Mann nie dir verwirren den Sinn.
Klein und leicht ist das Übel, ein Weib zu lieben; ihm pflanzte
ja die erhabne Natur zärtliche Triebe ins Herz.
Sieh die vernunftlosen Tiere mit all ihren zahlreichen Völkern:
keines von ihnen verletzt schändend das Paarungsgesetz.
Hier sucht immer das Männchen ein Weibchen; die Menschen nur geben
achtlos dem häßlichen Bund männlicher Liebe sich hin.
[ἄρσενι γὰρ θήλεια συνάπτεται. οἱ δ‘ ἀλεγεινοὶ
ἄνδρες ἐς ἀλλήλους ξεῖνον ἄγουσι γάμον.]


[Agathias von Myrina; Anthologia Graeca X 68]


Da hat er sich geirrt - nicht immer sucht in der Natur das Männchen ein Weibchen:

Volker Sommer: Wider die Natur? Homosexualität und Evolution. München 1990
Lucy Cooke: Bitch. Ein revolutionärer Blick auf Sex, Evolution und die Macht des Weiblichen im Tierreich. München 2023
Re: Wider die Homosexualität
Andreas schrieb am 22.04.2025 um 12:11 Uhr (Zitieren)
Auch hier hatte das Christentum mit Paulus fast 2000 Jahre hart zugeschlagen.
Doch heute scheint man das differenzierter zu sehen:

https://bibliographie.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/121987/R%C3%B6hser_068.pdf?sequence=1

Den unzähligen Opfern bringt das nichts mehr.

In der DDR wurde er 1968 durch eine Reform des Strafgesetzbuchs faktisch bedeutungslos und 1988 vollständig abgeschafft.
In der Bundesrepublik Deutschland erfolgte die Abschaffung in mehreren Schritten:

1969: Erste große Strafrechtsreform, die homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern über 21 Jahren entkriminalisierte
1973: Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre
1994: Vollständige Abschaffung des §175 StGB im Rahmen der Rechtsangleichung nach der deutschen Wiedervereinigung
Die vollständige und endgültige Abschaffung des §175 in ganz Deutschland erfolgte also 1994.
Re: Wider die Homosexualität
Γραικύλος schrieb am 22.04.2025 um 14:52 Uhr (Zitieren)
Der § 175 galt interessanterweise nur für die männliche Homosexualität, während die weibliche unbestraft blieb.
Re: Wider die Homosexualität
Udo schrieb am 22.04.2025 um 15:24 Uhr (Zitieren)
Der § 175 galt interessanterweise nur für die männliche Homosexualität, während die weibliche unbestraft blieb.

Warum hat da niemand auf Gleichbehandlung geklagt? Beim BVG kommt man damit (fast?) immer durch.
Re: Wider die Homosexualität
filix schrieb am 22.04.2025 um 15:45 Uhr (Zitieren)
Zur Rolle der dt. Gerichtsbarkeit in der Frage im 20. Jhdt.:

Doch nicht nur die ordentlichen Gerichte blicken im Umgang mit Homosexuellen auf eine unrühmliche Geschichte zurück. Wohl noch gravierender war das Versagen des Bundesverfassungsgerichts, das 1957 dem damals noch uneingeschränkt geltenden Verbot homosexueller Handlungen seinen Segen erteilte. Die Entscheidung setzt eine grundsätzliche Unerwünschtheit von Homosexualität weitgehend als selbstverständlich voraus und widmet sich vor allem der Frage nach der Ungleichbehandlung gegenüber lesbischen Frauen, deren Handeln straffrei war. Dafür gäbe es jedoch hinreichende Gründe in der unterschiedlichen Sexualität von Mann und Frau:

So gelingt der lesbisch veranlagten Frau das Durchhalten sexueller Abstinenz leichter, während der homosexuelle Mann dazu neigt, einem hemmungslosen Sexualbedürfnis zu verfallen
BVerfG, Urt. v. 10.05.1957, Az. 1 BvR 550/52



Ohnehin seien (junge) Frauen weniger anfällig für gleichgeschlechtliche Avancen:

Die Gefahr solcher Fehlprägung ist aber bei Mädchen weit geringer als bei männlichen Jugendlichen. Diese allgemeine Erfahrung wird von den Sachverständigen zum Teil darauf zurückgeführt, daß das Mädchen weit mehr als der Knabe durch ein natürliches Gefühl für sexuelle Ordnung bewahrt werde, zum Teil darauf, daß die Mädchen altersmäßig früher auf heterosexuelle Beziehungen fixiert seien.
(BVerfG, Urt. v. 10.05.1957, Az. 1 BvR 550/52)




https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/175-stgb-geschichte-rechtsprechung-diskriminierung-schwule-rehabilitierung/2

Re: Wider die Homosexualität
Γραικύλος schrieb am 22.04.2025 um 16:01 Uhr (Zitieren)
In der deutschen Rechtsgeschichte hat m.W. nur die Carolina, die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (1532), auch die weibliche Homosexualität bestraft.
 
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