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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Mater et noverca invidem reae (149 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 03.10.2025 um 22:49 Uhr (Zitieren)
Calpurnius Flaccus, Deklamationen 35:
Mater et noverca invidem reae / Mutter und Stiefmutter als gegenseitig Beklagte

Repudita est a marito quae filium habebat. Petit assidue, ut reconciliaretur. Non impetravit. Postremo ait: „Vindicabo me.” Superduxit ille puero novercam. Obiit puer signis ambiguis cruditatis et veneni. Reas se invidem faciunt repudi-ate mater et noverca superducta.

Eine Frau, die einen Sohn hatte, wurde von ihrem Mann verstoßen. Sie bat immer wieder um Versöhnung – ohne Erfolg. Schließlich sagte sie: „Ich werde mich rächen.“ Jener brachte dem Jungen eine Stiefmutter ins Haus. Der Junge starb unter zweideutigen Symptomen einer Magenverstimmung oder einer Vergiftung. Die verstoßene Mutter und die ins Haus gebrachte Stiefmutter klagen sich gegenseitig an.

[Für die leibliche Mutter]
1. Das alles hat die Stiefmutter begangen, die der armen Frau auf einen Schlag sowohl Mann als auch Sohn entrissen hat. (1)

2. Bewertet, ihr Richter, die Inhalte nicht vor den Bezeichnungen der Dinge. Was hatte der Sohn sich seiner Mutter gegenüber zuschulden kommen lassen? Denn man tötet nicht einfach so aus nichtigem Anlass seinen leiblichen Sohn, als sei er ein Stiefsohn. (2)

3. „Du wurdest verstoßen“, sagt sie. (3) Das ist die Schuld des Ehemannes, nicht der Sohnes, und durch eine Verstoßung legt man nicht das Pflichtgefühl einer Mutter ab, sondern verliert die Bezeichnung „Gattin“.

4. Der Schmerz über den Verlust des Sohnes wird gesteigert durch die Kenntnis des Verbrechens, und wenn es schwer ist, Kinder zu verlieren, so ist es weitaus schwerer, sie zu töten.

5. Sagt sie nicht Folgendes: „Ich allein werde Herr im Hause sein [Sola dominabor], wenn sowohl dieser durch mein Gift als auch jene durch meine Lüge gestorben ist“?

6. Du, Vater, hast dein Urteil gefällt, der du sowohl deine verstoßene Gattin durch Verzicht auf eine Anklage freigesprochen als auch deine neue Gattin durch Verzicht auf ihre Verteidigung schuldig gesprochen hast.

(Calpurnius Flaccus: Deklamationen. Hrsg. v. Stefan Knoch. Berlin/Boston 2024, S. 116 f.)

(1) gesagt wohl von ihrem Anwalt
(2) Offenbar hat die Stiefmutter die leibliche Mutter angeklagt, den Sohn vergiftet zu haben – also nicht wegen Verleumdung.
(3) die Stiefmutter

Re: Mater et noverca invidem reae
Aurora schrieb am 04.10.2025 um 07:31 Uhr (Zitieren)
invicem ?
Re: Mater et noverca invidem reae
Γραικύλος schrieb am 04.10.2025 um 10:07 Uhr (Zitieren)
Stimmt. Und auch noch zweimal. Danke.
Re: Mater et noverca invidem reae
Udo schrieb am 04.10.2025 um 15:30 Uhr (Zitieren)
c und d liegen eng beieinander auf der Tastatur.
Die dürfte die Erklärung sein, oder?
Eine Form invidem existiert im Lat. nicht.

Re: Mater et noverca invidem reae
Γραικύλος schrieb am 04.10.2025 um 15:32 Uhr (Zitieren)
Ja, die Buchstaben liegen dicht beieinander. Gleich zweimal sollte das allerdings nicht passieren. Zumal ich vor dem Abschicken immer nochmal drüberschaue.
Re: Mater et noverca invidem reae
Udo schrieb am 04.10.2025 um 15:54 Uhr (Zitieren)
Meine Erklärung:
Dein Unterbewusstsein hatte das erste invidem
"genehmigt" und so wohl das zweite bewirkt.
Wäre das erste korrekt gewesen, wäre es über das
zweite "gestolpert".
Aber auch zweimal beim Selben danebentippen
ist nicht so ungewöhnlich.
Zumindest warst du konsequent. ;)
 
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