Γραικύλος schrieb am 06.04.2026 um 12:39 Uhr (Zitieren)
Publilius Syrus, Sententiae G 1:
(Publilius Syrus: Sprüche. Hrsg. v. Hermann Beckby. München 1969, S. 30 f.)
Re: Über Vorurteile
βροχή schrieb am 06.04.2026 um 14:22 Uhr (Zitieren)
Manch unbequemes Urteil wird als Vorurteil belächelt, und der Fehler wiederholt.
Re: Über Vorurteile
Persephone schrieb am 06.04.2026 um 16:45 Uhr (Zitieren)
Sitzt der Übersetzer vllt. dem Vorurteil auf, hier würde über jede Art Vorurteil gerichtet? Quod könnte ja auch einen einschränkenden Relativsatz einleiten. Außerdem scheint es mir fraglich, ob die Antike einen Vorurteilsbegriff besaß, der sich so weit von seinem juristischen Ursprung entfernt hat, wie das heute der Fall ist.
Re: Über Vorurteile
Γραικύλος schrieb am 06.04.2026 um 17:14 Uhr (Zitieren)
Wenn ich das so betont einschränkend hätte sagen wollen, hätte ich es mit "id, quod" ausgedrückt.
Cicero, De natura deorum I 10: "tantum opinio praeiudicata poterat, ut etiam sine ratione valeret auctoritas."
Gesagt nicht in einem juristischen Kontext, sondern bezogen auf das Denken der Pythagoreer.
Re: Über Vorurteile
info schrieb am 06.04.2026 um 18:03 Uhr (Zitieren)
Re: Über Vorurteile
Γραικύλος schrieb am 06.04.2026 um 18:27 Uhr (Zitieren)
Re: Über Vorurteile
Persephone schrieb am 06.04.2026 um 19:03 Uhr (Zitieren)
Derselbe Autor sagt: Malum est consilium, quod mutari non potest. (Sententiae 362) Schlecht ist der(jenige) Plan, der … Hier kommt keine alternative Bedeutung des quod in Betracht.
Das ist also genau die Struktur, an die ich dachte: Prädikation mit einschränkendem Relativsatz.
Rein sprachlich gibt es keinen Einwand gegen dieses Verständnis.
Das geht zwar in die Richtung eines allgemeinen Vorurteilsbegriffs, aber trifft das auch auf das Nomen zu?
Dein Beispiel kommt ja aus einem sehr speziellen Bereich diskursiver Meinungsbildung und nutzt das Verb. Ist das Nomen auf die unsachliche, vorgefasste Haltung, Meinung oder Voreingenommenheit in beliebige Lebensbereichen angewendet worden?
Wenn Quintilian z.B. sagt: at iam praeiudicium habeo, räumt er nicht ein, ein Mensch mit Vorurteilen zu sein, sondern, dass er bereits einen rechtlichen Vorentscheid hat. Auch die Wörterbucheinträge zu praeiudicium sprechen nicht gerade für einen inhaltlich so ausgeweiteten Gebrauch des Wortes.
Der Sinn der Sentenz ist also alles andere als klar.
Re: Über Vorurteile
Persephone schrieb am 06.04.2026 um 20:13 Uhr (Zitieren)
Ich glaube nicht, dass der Satz als allgemeine Kritik an Vorurteilen im Sinne unsachlicher und vorgefasster Meinung oder Haltung zu verstehen ist, weil diesen pauschal Urteilsfähigkeit abgesprochen werden muss.
Es ist auch keine generelle Kritik am für den weiteren Verlauf eines Verfahrens bedeutenden Instrument des praeiudicium im römischen Recht, das die zentrale Bedeutung des Wortes ausmacht. Das Ziel ist nicht, gar kein praeiudicia mehr zu fällen, sondern gute.
Gerade weil so viel von dieser rechtlichen Vorentscheidung abhängt, ist eine solche folgenschwer oder schlimm, bei deren Fällung es an Urteilskraft fehlte.
Das kann man dann natürlich in einem weiteren Sinn auf jede Art bedeutsamer Vorentscheidung oder Weichenstellung anwenden. An bedeutenden Schlüsselstellen im Vorfeld sollten also Leute mit Urteilsvermögen sitzen, sonst wird es hart.
Re: Über Vorurteile
Γραικύλος schrieb am 06.04.2026 um 20:52 Uhr (Zitieren)
Deine Argumente kann ich nachvollziehen. Allerdings scheint mir Publilius Syrus an Rechtsfragen wenig interessiert zu sein, weshalb ich für den von Dir angesprochenen "weiteren Sinn" plädiere.
Re: Über Vorurteile
Persephone schrieb am 06.04.2026 um 23:16 Uhr (Zitieren)
Als Jurist spricht er nicht, aber mir scheint, man muss die historischen Hintergründe der von ihm mehrfach gebrauchten rechtlichen Begriffe gut kennen, um hinter den weiteren Sinn zu kommen.
Anderes Bsp.:
Properare in iudicando est crimen quaerere.
Das deuten die einen als "Beim Urteil setzt sich einem Vorwurf aus, wer eilt.", andere als "Haste in judgement is to look for guilt."