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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Das Gesetz von Gortyn (734 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 17.10.2011 um 15:59 Uhr (Zitieren)
http://www.bilder-hochladen.net/files/big/id56-k-98f1.jpg

Die Inschrift - eine der besterhaltenen und umfangreichsten frühgriechischen Inschriften - stammt aus dem 5. Jdht. v. Chr.; die frühesten Teile stammen inhaltlich aus dem 7. Jhdt.

Ich bitte um eine Übersetzung.
War nur ein Scherz.
Ist der Text nicht alternierend, mal von links nach rechts, mal von rechts nach links, geschrieben?
Re: Das Gesetz von Gortyn
Σαπφώ schrieb am 17.10.2011 um 16:25 Uhr (Zitieren)
Meine Sitznachbarin sagt, die riechen hätten machmal in nschriften einfach am Ende der Zeile rückwärts weitergeschrieben. Quelle: Ein Epigraphik-Workshop.
Re: Das Gesetz von Gortyn
Γραικίσκος schrieb am 17.10.2011 um 16:28 Uhr (Zitieren)
Dann aber richtig spiegelverkehrt.
Re: Das Gesetz von Gortyn
Γραικίσκος schrieb am 17.10.2011 um 16:34 Uhr (Zitieren)
Dies ist dann eine Teilübersetzung:
Götter! Wer die Absicht hat, um einen Sklaven zu prozessieren, der soll ihn nicht vor dem Richterspruch wegführen; wenn er ihn aber wegführt, soll der Richter ihn wegen eines Freien zu 10 Stateren , wegen eines Sklaven zu 5 Stateren verurteilen, dafür, daß er ihn wegführt, und soll das Urteil fällen, daß er ihn binnen drei Tagen freigebe. Wenn er ihn aber nicht freigibt, so soll er bei einem Freien zu einem Stater, bei einem Sklaven zu einer Drachme täglich verurteilt werden, so lange, bis er ihn freigibt; wegen der Zeit jedoch soll der Richter unter Eid entscheiden.
Wenn er aber zu leugnen anfängt, daß er jemand weggeführt hat, soll der Richter, falls kein Zeuge eine Aussage macht, unter Eid entscheiden. Wenn aber zwei darum streiten, ob jemand ein Freier oder Sklave ist, so soll die Partei siegen, die aussagt, daß es sich um einen Freien handelt. Wenn aber zwei wegen eines Sklaven prozessieren und ein jeder von ihnen behauptet, es sei ein Sklave, und wenn ein Zeuge eine Aussage macht, so soll das Urteil entsprechend der Aussage des Zeugen gefällt werden. Wenn aber die Zeugen für beide aussagen oder für keinen von beiden, so soll der Richter unter Eid entscheiden. [...] Wenn aber ein Sklave, dessentwegen er den Prozeß verliert, in einem Tempel Zuflucht sucht, so soll der Beklagte ihn in Gegenwart zweier volljähriger, freier Zeugen herbeirufen und soll vor dem Tempel beweisen, daß er dort Schutz gesucht hat; dies soll entweder der Beklagte selbst tun oder an seiner Stelle irgendein anderer. Wenn er ihn aber nicht kommen läßt und den Beweis nicht liefert, soll er bezahlen, was geschrieben steht. Wenn er den Sklaven aber binnen Jahresfrist nicht zurückgibt, soll er noch einmal den vollen Wert hinzubezahlen. Wenn der Sklave jedoch während des Prozesses stirbt, so soll der Beklagte den einfachen Wert [des Sklaven] bezahlen.
Wenn einer, der [...] vom Feinde festgehalten wird, auf eigenen Wunsch losgekauft wird, soll er dem gehören, der ihn losgekauft hat, bis er die gebührende Summe zurückgezahlt hat. Wenn sie aber nicht einig sind betreffs der Höhe des Betrages oder wenn der Befreite behauptet, daß er nicht auf eigenen Wunsch losgekauft wurde, dann soll der Richter den Streit unter Eid entscheiden.

[Quelle: Lesewerk zur Geschichte, Band 1: Hellas – Klassisches Griechenland. Herausgegeben von Hartmut von Hentig. München o.J., S. 44]
Re: Das Gesetz von Gortyn
διψαλέος schrieb am 17.10.2011 um 16:48 Uhr (Zitieren)
Diese Art zu schreiben nennt man "Bustrophedon"
Re: Das Gesetz von Gortyn
Γραικίσκος schrieb am 17.10.2011 um 17:10 Uhr (Zitieren)
Wie das Rind beim Pflügen wendet.
 
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