Re: γραφή παρανόμων
Ὑληβάτης schrieb am 27.11.2011 um 21:27 Uhr (
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Interessant, oder? Man konnte dafür bestraft werden, dass man einen Gesetzesvorschlag einbringt.
In Deutschland ist es andersrum. Gesetze müssen erst erlassen werden, bevor der Karlsruher Gerichtshof auf den Plan treten kann. Denn über ungelegte Eier entscheidet er nicht.
Re: γραφή παρανόμων
διψαλέος schrieb am 28.11.2011 um 03:34 Uhr (
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Nein,
es diente dazu, ein "Ermächtigungsgesetz" zu verhindern.
Die deutsche Rechtssatzung kennt das auch, es nennt sich "Ewigkeitsklausel":
Damit soll verhindert werden, daß bestimmmte grundsätzliche Gesetze durch andere Gesetze ausgehebelt werden können.
Z.B. der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland,
die allgemeinen Menschenrechte, zu der sich die BRD bekennt.
und andere...
(ob das immer so astrein wg. der "alternativlosen" Möglichkeiten,
die im Moment verfolgt werden, befolgt wird, sei dahin gestellt.)