Γραικίσκος schrieb am 01.12.2011 um 19:09 Uhr (Zitieren)
Heute habe ich den Brief einer Schülermutter mit dem Titel "Dipl.-Juristin" erhalten.
Daran wird man sich gewöhnen müssen.
Re: Bologna auf dem Vormarsch
ανδρέας schrieb am 01.12.2011 um 19:30 Uhr (Zitieren)
Ein Grad, der das 1. jurist. Staatsexamen beinhaltet. Kein Volljurist.Oder DDR -Abschluss. Aber so alt wird die Mutter wohl nicht sein ....
Ich hoffe, der Brief war nicht bedrohlich ...
Re: Bologna auf dem Vormarsch
Γραικίσκος schrieb am 01.12.2011 um 19:41 Uhr (Zitieren)
Aha.
Nein, der Brief war nicht bedrohlich - eher ein Beitrag zum ΚΡΕΙΤΤΟΝ ΣIΩΠΑΝ H ΛAΛEIN MATHN.
Re: Bologna auf dem Vormarsch
Γραικίσκος schrieb am 01.12.2011 um 19:47 Uhr (Zitieren)
Aber sie praktiziert als Rechtsanwältin. Das darf sie mit diesem Abschluß?
Re: Bologna auf dem Vormarsch
ανδρέας schrieb am 01.12.2011 um 19:59 Uhr (Zitieren)
M.W. nicht. Dazu müsste sie die 2. jurist. Prüfung abgelegt haben.
Altruistische Rechtsberatung ist unter gewissen Bedingungen zulässig. siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2006 (NJW 2006, 1502)
Re: Bologna auf dem Vormarsch
ανδρέας schrieb am 01.12.2011 um 20:02 Uhr (Zitieren)
Vielleicht ist sie auch in einem Unternehmen als Rechtsberaterin tätig, das geht. Aber vor Gericht ist die Vertretung nur zugelassenen Anwälten, Patentanwälten, Prozessagenten usw. erlaubt.
Re: Bologna auf dem Vormarsch
Γραικίσκος schrieb am 01.12.2011 um 20:04 Uhr (Zitieren)
"NN & Kollegen, Rechtsanwälte"
Vielleicht ist ihr Ehemann desselben Namens der vollwertige Rechtsanwalt.
Re: Bologna auf dem Vormarsch
Σαπφώ schrieb am 01.12.2011 um 20:07 Uhr (Zitieren)
Na, pass mal auf, dass dich Monsieur et Madame nicht übler Nachrede bezichtigen, wenn du hier über sie schnatterst.
Re: Bologna auf dem Vormarsch
Γραικίσκος schrieb am 01.12.2011 um 20:08 Uhr (Zitieren)
Kann man NN übel nachreden?
Und was habe ich denn Übles geschrieben?
Re: Bologna auf dem Vormarsch
ανδρέας schrieb am 01.12.2011 um 20:19 Uhr (Zitieren)
§ 186 StGB
Aber es wird ja nichts behauptet, nur gerätselt und kein Name ("in Beziehung auf einen anderen") genannt.
Re: Bologna auf dem Vormarsch
Γραικίσκος schrieb am 01.12.2011 um 20:22 Uhr (Zitieren)
Nee, da fühle ich mich nicht betroffen von § 186 StGB.
Andererseits, falls ich demnächst zwei Jahre lang hier nichts von mir hören lasse ...
Oder gibt es im Gefängnis inzwischen Internet-Anschluß?
Re: Bologna auf dem Vormarsch
ανδρέας schrieb am 01.12.2011 um 20:28 Uhr (Zitieren)
M.W. nicht. Auch Fernsehen ist wohl nur unter bedingungen erlaubt, aber chatten geht!