Γραικίσκος schrieb am 26.01.2012 um 19:02 Uhr (Zitieren)
(Platon: Gorgias 482e)
Die Natur, das ist: Kampf und 'Recht' des Stärkeren. Dies widerstreitet allem, was wir als Kultur des Rechts kennen.
Spricht das gegen das Recht (Nietzsche) oder gegen die Natur (Schopenhauer?
Re: Da hat Kallikles nun recht!
ανδρέας schrieb am 26.01.2012 um 19:18 Uhr (Zitieren)
Jean-Jacques Rousseau-Der Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechtes, 3. Kapitel, Recht des Stärkeren
Die Antwort auf die Frage spricht gegen den Interpreten, also den Menschen.
Re: Da hat Kallikles nun recht!
Γραικίσκος schrieb am 26.01.2012 um 19:21 Uhr (Zitieren)
Deswegen habe ich das Wort "Recht" auch in Anführungszeichen gesetzt. Besser hätte ich es weggelassen. In der Natur setzt sich der Stärkere durch. Punkt. Nicht so im Recht.
Damit bleibt aber der Gegensatz zwischen Natur und Recht bestehen.
Re: Da hat Kallikles nun recht!
ανδρέας schrieb am 26.01.2012 um 19:31 Uhr (Zitieren)
Nietzsche spricht m.W. von Sklavenmoral und Herrenmoral. Ein Gegensatz ist es insofern, als dass die Natur willkürlich und ohne Regeln funktioniert.
Regeln sind Recht. Solange man obenauf ist, folgt man der Herrenmoral.
Wer schwächelt, ändert seinen Standpunkt rasch. In der Politik gilt die Stärke überindividuell übrigens auch recht viel.
Re: Da hat Kallikles nun recht!
Γραικίσκος schrieb am 27.01.2012 um 08:50 Uhr (Zitieren)
Sklavenmoral und Herrenmoral: Nietzsche denunziert 'im Namen der Natur' das Recht. So taten es auch einst die Sophisten.
Schopenhauer klagt die Natur an im Namen der Moral.
Re: Da hat Kallikles nun recht!
Γραικίσκος schrieb am 27.01.2012 um 08:54 Uhr (Zitieren)
Schopenhauer und Nietzsche tragen noch einmal diese antike Kontroverse Recht/Moral vs. Natur aus.
Ich bezweifle sehr, daß man sie heute - nach Darwin - bewältigt hat. Die Soziobiologie versucht es wohl.
Re: Da hat Kallikles nun recht!
ανδρέας schrieb am 27.01.2012 um 18:45 Uhr (Zitieren)
In der Rechtsphilosophie löst man den Widerspruch mit der Radbruchschen Formel:
[quote]1.Positive Gesetze müssen auch dann angewendet werden, wenn sie ungerecht und unzweckmäßig sind.
2.„Unerträglich“ ungerechte Gesetze müssen der Gerechtigkeit weichen.
3.Falls Gesetze nicht einmal das Ziel verfolgen, gerecht zu sein, sind sie kein Recht.[quote]
Es gibt also aus der Natur selbst Rechte, die normativem Recht übergeordnet werden können. Die hat auch bei der Bewertung von Rechtsanwendung unter dem Nationalsozialismus oder durch Mauerschützen, die sich auf die geltenden Gesetze beriefen, Bedeutung gehabt.
Damit ist der Gegensatz zwischen Natur und Recht zumindest relativiert worden, da man ein natürliches Recht (vgl. auch Menschenrechte) voraussetzt, das dem Prinzip Darwins nicht entspricht.
Soziobiologen braucht man dafür nicht. Die Rechtsprechung ist da durchaus nicht untätig geblieben.