Γραικίσκος schrieb am 30.04.2012 um 19:14 Uhr (Zitieren)
Als Empfehlung kommt es zu spät; gestern abend wurde ein spannender, kluger Krimi über den Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" gesendet: "Schuld" in der Reihe Polizeiruf 110.
Ungeachtet der lateinischen Formulierung hat dieses Prinzip wohl ebensowenig eine antike Grundlage wie "nulla poena sine lege", oder?
Re: ne bis in idem
Σαπφώ schrieb am 30.04.2012 um 19:18 Uhr (Zitieren)
Γραικίσκος schrieb am 30.04.2012 um 19:26 Uhr (Zitieren)
Da muß (darf) ich mich wohl belehren lassen.
Gestern habe ich gelernt, daß dieser Grundsatz im deutschen Strafprozeßrecht nur dann nicht gilt, wenn entweder der freigesprochene Angeklagte seine Schuld oder ein Zeuge einen Meineid gesteht.
Ich nutze die Gelegenheit, um auf den (meiner Meinung nach) vorzüglichen Schauspieler Matthias Brandt hinzuweisen - der Sohn von ... aber das kann ich bald nicht mehr hören.
Re: ne bis in idem
Σαπφώ schrieb am 30.04.2012 um 19:30 Uhr (Zitieren)