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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Eine Grenze der Toleranz? (424 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 19.06.2012 um 20:34 Uhr (Zitieren)
John Locke wirft in "Ein Brief über Toleranz" eine interessante Frage auf: Kann ein Staat eine Religion tolerieren, welche eine Instanz über dem Souverän des jeweiligen Staates anerkennt?
Bsp.e:
- Papst
- Koran

John Locke meint: nein.
Re: Eine Grenze der Toleranz?
ανδρέας schrieb am 19.06.2012 um 20:58 Uhr (Zitieren)

Bei Gottesstaaten ist das ausdrücklich so. Da ist der Staat der Religion untergeornet. Gem. Grungesetz arjeder glauben, was er will, aber nicht gegen das Grundgesetz handeln, wenn nicht eine außergewöhnliche Situation dies verlangt ("Recht auf Widerstand" ... letztlich aber im Sinne der Verteidigung der Grundrechte gemeint)
Während der Nazi-Herrschaft haben sich einige Leute auf den Satz bezogen "man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apostelgeschichte 5, 29). Dies ist zumindest ein Haltepunkt, wenn alle Maßstäbe vernünftiger Politik ethisch versagen. Man könnte sagen: eine moralische "last line of defense".
Re: Eine Grenze der Toleranz?
Σαπφώ schrieb am 19.06.2012 um 22:14 Uhr (Zitieren)
Solang alternativer Souverän und Staat im Einklang stehen, gibt es kein Problem. Aber wenn der alternative Souverän dem Staate zuwider handelt, so handelt er gesetzeswidrig und muss aus Sicht des Staates bestraft werden wie jeder andere Gesetzesbrecher auch. Das gilt ebenso für andere, die der Praxis des alternativen Souveräns folgen.
Re: Eine Grenze der Toleranz?
ανδρέας schrieb am 19.06.2012 um 23:08 Uhr (Zitieren)

In Europa und der westlichen Welt ist der "Investiturstreit" im weiteren Sinne schon lange kein Thema mehr, denke ich. In der islamischen Welt sieht das teilweise anders aus.
Re: Eine Grenze der Toleranz?
Φιλομαθής schrieb am 20.06.2012 um 00:26 Uhr (Zitieren)
Beim Investiturstreit (ein Begriff, der wirklich nur ein geschichtliches Ereignis bezeichnet) haben wir die umgekehrte Konfliktrichtung: weltliche Macht versucht in geistliche Belange einzugreifen.

Aber, was möglicherweise gemeint ist, ob die theologische Legitimisierung politischer Macht im "christlichen Abendland" tatsächlich eine erledigte Angelegenheit ist, erscheint mir doch zumindest nachprüfenswert.

Allein, dass die parlamentarische Demokratie das Erbe einer sich durch göttliches Numen legitimiert glaubenden monarchischen Herrschaft angetreten hat, ohne dass ein Bruch in der Form der Gewaltausübung eingetreten ist, müsste in diesem Zusammenhang problematisch erscheinen. Musste die ersatzweise eintretende Legitimation nicht mit derselben Numinosität angefüllt werden (nur in säkularer Ausprägung)? Inwiefern ist der Volkswille nicht immer noch eher ein theologisches als ein politisches Faktum?

---

In der Frage von Widerstand oder Unterordnung während des Nazi-Regimes konnten sich Christen ebensogut auf Römer 13 beziehen. (Davon war hier schon die Rede.)
Re: Eine Grenze der Toleranz?
Γραικίσκος schrieb am 20.06.2012 um 12:40 Uhr (Zitieren)
Man müßte Gläubige mal fragen, was sie höher stellen: die Verfassung des Staates, dessen Bürger sie sind, oder ihre jeweilige Heilige Schrift?
Das ergäbe eine schöne Verlegenheit.
Und wenn sie dann (schutz)behaupten, das widerspreche sich doch gar nicht, dann müßte man ihnen mit Zitaten kommen.
Re: Eine Grenze der Toleranz?
ανδρέας schrieb am 20.06.2012 um 18:10 Uhr (Zitieren)
Diese Verlegenheit löst Paulus im Römerbrief:
Röm 13,1-7:1 Jeder Mensch soll sich den übergeordneten Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine [Regierungs]gewalt außer von Gott; die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt. 2 Daher gilt: Wer sich der [Regierungs]gewalt widersetzt, leistet Widerstand gegen die Anordnung Gottes;


Nach Paulus kann sich zumindest der Christ immer auf dieses Zitat beziehen.
Man kann ja aus der Bibel viele Zitate ziehen.
Re: Eine Grenze der Toleranz?
Νησσάριον schrieb am 21.06.2012 um 23:59 Uhr (Zitieren)
Apg 5,29
Petrus aber und die Apostel antworteten und sprachen: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen!
Re: Eine Grenze der Toleranz?
Γραικίσκος schrieb am 22.06.2012 um 00:21 Uhr (Zitieren)
So einfach, wie es sich in Röm 13 darstellt, ist das in der Tat nicht.
Für Locke gibt es kein Problem, solange die Mehrheit des betreffenden Staates (sie ist für ihn der Souverän) von gleicher Konfession ist, also Gotteswille und Menschenwille koinzidieren. Die (künftige) Minderheit hat vor der Abstimmung stillschweigend akzeptiert (durch ihre Teilnahme an der Abstimmung), daß sie sich der Mehrheit fügen wird.
Die Katholiken mit ihrem Papst waren für ihn in einem anglikanisch-presbyterianischen Staat ein Problem, sofern sie trotz der Mehrheit an ihrem Souverän festhalten.
 
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